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Vorsicht vor großen Hunden

Verfasst: 27.04.2005 18:47
von Hero
Hi,

bislang habe ich eigentlich nur die Erfahrung gemacht, daß Dosenfahrer einem die Vorfahrt nehmen und Radfahrer gerne bei Rot über die Ampel fahren, aber vorgestern hatte ich ein Erlebnis der besonderen Art:

Fahre gegen halb acht auf einer vierspurigen Ausfallstrasse Temp 60 (O.K. waren so 70-75), null Verkehr lediglich eine Fußgängerampel, an der ein Radfahrer mit Hund steht.

Als ich ca. 20-30 m vor der Ampel war, setzt sich der Hund von rechts nach links in Bewegung und läuft bei Rot über die Ampel. 8O

Nach links ausweichen war nicht wg. Verkehrinsel, nach rechts wollte ich irgendwie nicht (Radfahrer fährt vielleicht seinem Hund hinterher), also habe ich den Anker geschmissen. Der Hund scheint nix zu merken aber ich merke das das nix wird mit Bremsen. :(

Habe instinktiv die Bremse gelöst und auf die Hupe gedrückt und mir gedacht "draufhalten" und "abfliegen" - "vorne ist ja alles frei".
Im letzen Moment hat der Köter dann noch was gerafft und einen Stoppie samt 180° Drehung hingelegt, hat wohl doch die Hupe gehört, aber ich habe ihn noch mit der Stiefelspitze am Ar*** erwischt und seine "Rute"
hat Bekanntschaft mit meinem Krümmer gemacht (lauter Haare am Mopped). Der Hund hat aber wohl nix abgekriegt und die SV auch nicht.

Ach, was ich noch vergessen habe - das war nicht so eine Bordsteinratte sondern ein ausgewachsener fetter Schäferhund ! :o

Als ich den Besitzer zur Rede stelle, warum er seinen blöden Köter nicht an der Leine hat, hat der nur was gefaselt von "ist schon alt sieht und hört nicht mehr so gut". Na toll !!!

Ich habe noch den Serienauspuff, mit 'ner Racingtüte wäre das bestimmt nicht passiert.

Wer bezahlt das eigentlich, wenn ich über so einer Töle absteige ? Ist das über die Hundehaftpflicht abgesichert oder zahlt das die Teilkasko als "Haarwildschaden" ?

:evil: Hennes

Verfasst: 27.04.2005 18:52
von Sledge
is kein Haarwild

muss man über die hoffentlich vorhandene Haftpflicht des Hundehalters machen

Verfasst: 27.04.2005 19:04
von SV-Daniel
Der Tierhalter haftet gem § 833 BGB verschuldensunabhängig (als sog. Gefährdungshaftung). Das bedeutet, wenn es kracht, zahlt er (wenn er was hat) oder, wenn er schlau ist, seine Tierhalter-Haftpflicht, die er genau hierfür abgeschlossen haben sollte.

Verfasst: 27.04.2005 19:06
von Seether
Der Hundehalter haftet auf jeden Fall, ob die Haftung dann von seiner Hundehalterhaftplicht übernommen wird, falls vorhanden is dodaaaaal Wurscht!!!

Steht alles im Bürgerlichen Gesetzbuch, denn ein Hund ist eine Sache und jeder haftet in Deutschland nun mal für seine Sachen :twisted:

Verfasst: 27.04.2005 19:29
von Sledge
Seether hat geschrieben:Der Hundehalter haftet auf jeden Fall, ob die Haftung dann von seiner Hundehalterhaftplicht übernommen wird, falls vorhanden is dodaaaaal Wurscht!!!

Steht alles im Bürgerlichen Gesetzbuch, denn ein Hund ist eine Sache und jeder haftet in Deutschland nun mal für seine Sachen :twisted:

au weia

6 setzen

da hat aber einer ganz und gar nicht aufgepasst

§ 90a BGB Tiere sind keine Sachen.
Soweit es aber keine Vorschriften gibt die dem entgegenstehen sind die gleichen Vorschriften entsprechend anzuwenden :) bor

Verfasst: 27.04.2005 19:44
von Florian
Ist mir auch die Tage passiert! Nur der war ganz und gar "halterlos".

Ich hab's aber schon gesehen, der guckte schon so. Komisch war, dass der erst gewartet hat, bis mein Vordermann vorbei war und ich dachte noch, "och der wartet bis wir durch sind". Dann lief er doch los, der Depp. Trotz des Leo Vince. :wink: Hat mit Vollbremsung noch so gerade gereicht, zum Glück für beide. :roll:

Verfasst: 27.04.2005 19:51
von Seether
Sledge hat geschrieben:
Seether hat geschrieben:Der Hundehalter haftet auf jeden Fall, ob die Haftung dann von seiner Hundehalterhaftplicht übernommen wird, falls vorhanden is dodaaaaal Wurscht!!!

Steht alles im Bürgerlichen Gesetzbuch, denn ein Hund ist eine Sache und jeder haftet in Deutschland nun mal für seine Sachen :twisted:

au weia

6 setzen

da hat aber einer ganz und gar nicht aufgepasst

§ 90a BGB Tiere sind keine Sachen.
Soweit es aber keine Vorschriften gibt die dem entgegenstehen sind die gleichen Vorschriften entsprechend anzuwenden :) bor
:chef: das hat man nun davon, dass man sich leicht verständlich ausdrücken wollte :ergeben:

Verfasst: 27.04.2005 19:55
von x
wo wir gerade beim thema sind fragt sich kaputti ob jemand weis wie das bei enten ist, die einem gegen die motorhaube fliegen , ist einer freundien passiert :roll: 8)

Verfasst: 27.04.2005 20:02
von Seether
kaputti hat geschrieben:wo wir gerade beim thema sind fragt sich kaputti ob jemand weis wie das bei enten ist, die einem gegen die motorhaube fliegen , ist einer freundien passiert :roll: 8)
Prinzipiell gilt erst mal:

Wildschäden: Darunter fallen nur Schäden, die bei einem Zusammenprall eines sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild/Jagdwild entstehen. Eine Kollision mit Tieren, die nicht als Jagdwild gelten, also mit allen Haustieren, Pferden und Federvieh fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Allerdings kann der Versicherer auch eine erweiterte Deckung haben, müsste man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Verfasst: 27.04.2005 20:08
von Doctor Spoktor
autsch und wenn bei der 1000er die hupe mal wieder zu warm wird, haste pech gehabt :?

ich glaub ich schraub die doch woanderst hin :twisted:

Verfasst: 27.04.2005 20:13
von Seether
The Spoktor hat geschrieben:autsch und wenn bei der 1000er die hupe mal wieder zu warm wird, haste pech gehabt :?

ich glaub ich schraub die doch woanderst hin :twisted:
Ach, deswegen ging die beim Kulmbacher Treffen nicht.... und ich hat mich schon gewundert :?

Verfasst: 27.04.2005 20:22
von x
ja also bewegt haben sich wohl beide, kaputtis bekannte mit ca 30-40km/h und die ente von rechts mit der üblichen " ente im start-pharsen-tempo" :roll:

aber die polize hat kaputti natürlich ned, die frage wahr halt mehr ist eine wild ente das selbe (versicherungs mässig) wie ein fuchs oder so wo die versicherung was löhnt oder eben eher wie eine katze bei der man ned weis wer der eigner ist :roll:

Verfasst: 27.04.2005 20:47
von Seether
kaputti hat geschrieben:ja also bewegt haben sich wohl beide, kaputtis bekannte mit ca 30-40km/h und die ente von rechts mit der üblichen " ente im start-pharsen-tempo" :roll:

aber die polize hat kaputti natürlich ned, die frage wahr halt mehr ist eine wild ente das selbe (versicherungs mässig) wie ein fuchs oder so wo die versicherung was löhnt oder eben eher wie eine katze bei der man ned weis wer der eigner ist :roll:
Wenn eine Ente keine Haare, sondern Federn hat, dann is sie ne Katze * gröhl *

Wenn allerdings Glas dabei zu Bruch gegangen ist, dann wirds von der tielkasko bezahlt. aber nur des glas, versteeeeeehste??? :twisted:

Verfasst: 27.04.2005 21:27
von x
das mit der feder - katze auch nee dem fell-enten-hund-katzen-schuppen ....irgendwas hat kaputti schon verstanden gehabt , er wollte nur die situation noch mal klären :oops:

und glas ist i.o. nur die haube ist zum wechseln reif und ein kratzrt im stoßfänger :idea:

Verfasst: 28.04.2005 9:30
von SVHellRider
Gerade bei Tieren auf der Straße hilft die Hupe oft!
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