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Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler
Verfasst: 13.05.2005 15:23
von mattis
Moin,
eben kam die Antwort von der Info-Stelle der Polizei Bayern:
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zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 04.05.2005 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Kraftfahrzeuge zwei Rückstrahler zu führen - auch Kräder mit Beiwagen. Bei einem Krad ohne Beiwagen reicht ein Rückstrahler.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. §24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister inFlensburg - dar.
Mit freundlichen Grüßen
Bayer. Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IC4 - Verkehrsrecht
80539 München, Odeonsplatz 3
Tel. 089/2192-2554
Fax 089/2192-12272
CNP 7-201-2554
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Somit sollte das geklärt sein
Gruß
Matthias
Verfasst: 13.05.2005 15:28
von SunnyFrani
15 EUR sind eine Tankfüllung, ist ~230km Spaß - na da ist die Sache doch klar.

Rangepappt das Ding und auf.
Verfasst: 13.05.2005 15:37
von mattis
SunnyFrani hat geschrieben:15 EUR sind eine Tankfüllung, ist ~230km Spaß - na da ist die Sache doch klar.

Rangepappt das Ding und auf.
An der SV ja, da stört er ja nicht.
Mir gings um die Enduro. Da müsst ich noch ne Halterung aus Alu-Dranfrickeln. Und beim ersten Hoppser ist das Dingens wieder wech.
Nene. Das Teil bleibt im Schrank.
me
Verfasst: 13.05.2005 17:17
von jensel
Ich find das Ding auch net ganz unsinnig, wenn man mal nachts fährt.
Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.
Verfasst: 13.05.2005 17:25
von Wörsty
Reichen da nicht solche roten Reflektionsauflkeber?

Verfasst: 13.05.2005 17:56
von Doctor Spoktor
lt stvo.de muss das ding sogar 150mm lang sein

Verfasst: 13.05.2005 19:56
von SVDieter
lt stvo.de muss das ding sogar 150mm lang sein
... und ne E-Nummer haben....
Gruß Dieter
Verfasst: 14.05.2005 9:51
von dee
hat das rücklicht nicht ohnehin rückstrahlende funktion?? (mein reflektor überm nummernschild fehlt auch seit anfang an ....

)
Verfasst: 14.05.2005 10:56
von SVHellRider
jensel hat geschrieben:...Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.
Mich stört das Ding ja auch wenig, aber
1. hat die SV 2 Rücklichter, die selten zusammenausfallen und
2. gibt's Nummerschilder auch nur noch reflektierend.
Das ist für meinen Geschmack Sicherheit genug.
Verfasst: 14.05.2005 13:08
von Doctor Spoktor
SVHellRider hat geschrieben:jensel hat geschrieben:...Ist ne sicherheit, falls das Licht kaputt geht.
Mich stört das Ding ja auch wenig, aber
1. hat die SV 2 Rücklichter, die selten zusammenausfallen und
2. gibt's Nummerschilder auch nur noch reflektierend.
Das ist für meinen Geschmack Sicherheit genug.
das sieht nur so aus.... das rücklixht ist eine einheit........

Verfasst: 14.05.2005 13:27
von SVHellRider
The Spoktor hat geschrieben:...das sieht nur so aus.... das rücklixht ist eine einheit........

Dann hab ich das mit den Bremslichtern verwechselt.

Re: Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler
Verfasst: 14.05.2005 22:13
von SVJoker
mebner hat geschrieben:Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. §24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister inFlensburg - dar.
Gut zu wissen, die Polente in den endlosen Weiten des hohen Nordens achtet nämlich auf solche Kleinigkeiten. Und bemängelt sie auch.
In meinem Fall dankenswerterweise ohne Bußgeld.
Meinen Rückstrahler habe ich z.Z. im Tankrucksack montiert, da stört er kaum.

Verfasst: 15.05.2005 16:25
von Grossmeister-A
Hi,
wo gibt es denn diese Reflektionsaufkleber (s. Wörsty) zu kaufen, habe bis jetzt keine gefunden?
Mit freundlichen Grüßen
Nordschwarzwald-Rider

Verfasst: 15.05.2005 21:21
von Q996
Haben die auch gesagt, das der Rückstrahler mittig über bzw. unter dem Rücklicht/Kennzeichen angebracht sein muss?
Mein Rückstrahler hat meinen links unten an der Schwinge montierten Rückstrahler nämlich moniert (Stempel gab's aber trotzdem)...
bye, Marcus
Verfasst: 29.05.2005 14:00
von bluthundjs
Hab meinen unters Nummernschild gebogen.
