Seite 1 von 1
EG Typengenehmigung
Verfasst: 13.09.2002 22:30
von SV29
Hat die SV eine?
Wenn ja, wo steht das?
Wenn nein, wo steht das?
Any idea?
Verfasst: 16.09.2002 6:38
von Da Säääß
Hängt das nicht vom Bj ab? Haben nicht alle Motorräder ab einem bestimmten Baujahr eine EG Typengenehmigung?
Verfasst: 16.09.2002 8:17
von SV29
Genau das gilt es herauszufinden. Es scheint aber eine allegemein Unsicherheit darüber zu bestehen, zumindest hier im Forum.
Verfasst: 16.09.2002 9:10
von Mjanko
@SV 29
Hallo Stephan,
Sieh mal in deinem Fahrzeugbrief auf Seite 4 nach, das müßte Dir weiterhelfen.
Entweder hast Du eine Eintragung unter
Allgemeine Betriebserlaubnis eine Nr.:
Oder unter EG Typgenehmigung eine Nr.:
Und je nachdem welchen Eintrag du hast, hast du entweder eine ABE oder eine EG Abnahme
Verfasst: 17.09.2002 7:29
von SV29
hI mJANKO,
UNTER Eg-Typengehnemigung stehen nur XXXXXX....XXXXXe. Ich gehe daher zunächst von einer Allgemeinen Betriebserlaubnis aus.
Ich würde es aber gern rgenau wissen und nicht nur annehmen. Leider habe ich gestern vergessen, meinen Händler mal zu befragen, sonst könnte ich heute schon an dieser STelle mit Fakten aufwarten
Wird nachgeholt.
Verfasst: 17.09.2002 9:27
von deshi
Hi Stephan,
bei meiner SVS stehen unter EG-Typgenehmigung auch ganz viele X.
Jetzt bin ich auch etwas verwirrt; ich dachte immer, daß die S auf jeden Fall nach EG abgenommen wäre...
Verfasst: 17.09.2002 11:49
von Mjanko
Verfasst: 17.09.2002 16:55
von SV29
hm, ja, äh interessant, was da geschreiben steht.
Es deutet einiges darauf hin, daß es sowas garnicht gibt?
Typgenehmigung
Verfasst: 18.09.2002 11:14
von olanse
Tach auch:
Die Suzuki SV 650 (auch S)
mit allen verfügbaren Leistungsvarianten hat
eine Allgemeine BetriebsErlaubnis (ABE) nach §20 StVZO
mit der Nummer K329 und
befindet sich im Besitz der
Suzuki Motor GmbH. Deutschland
D - 64646 Heppenheim
Der Hersteller lautet:
Suzuki Motor Corporation
Hamamatsu / Japan
Verfasst: 18.09.2002 11:32
von sonic
Danke olanse, das ist ja mal eine klare Aussage.
Wie sieht das denn in dem Fall mit Heckumbauten aus ? Demnach gilt ja für die SV die nervige Regel für den Spritzschutz oder ???
@SV29 : dann wünsch ich Dir ganz viel Glück bei deinem Heckumbau

Verfasst: 18.09.2002 11:35
von olanse
Jep, die Regelung gilt......(leider)
Verfasst: 18.09.2002 12:09
von SV29
nun, das hatte ich erwartet. Nun ist es Fak?
Bleibt doch noch die Frage, warum Der Spritzschutz der Nackten und der S unterschiedlich ausgebildet ist.
ach, hier ist vielleicht die Erklärung:
http://www.fighters-magazin.de/tuningtuev/umbauaz2.htm
unter Spritzschutz zu finden: in der stvzo steht kein Maß. Eine Richtlinie aus dem Jahre 1962 nennt 15 cm (siehe Text).
Es kann aber wohl nicht schaden, wenn die Änderung in den Papieren vermerkt ist.
Ich werde es dann wohl mal versuchen.