Frage zum Verhalten nach dem unfall


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Lazareth


Frage zum Verhalten nach dem unfall

#1

Beitrag von Lazareth » 03.06.2005 15:31

sers...

so, wie einige wissen hat mich am fr letzte woche ein autofahrer vom mopped geholt.... alles gut und schön, nur sind mir heute ein parr zweifel bezüglich der versicherung gekommen...

die gute dame der versicherung hat mich heute angerufen, wollte sämtliche angaben wissen und mir gesagt, das sie ein gutachter zur werkstatt schicken wollen.... davon inspiriert hab ich dort mal angerufen haben mir bestätigt, das fußraste und heckrahmen ( hab ich selbst bemerkt beim heim fahren) hopps is... nun zum problem: wir wissen, das versicherungen die schlimmsten verbrecher auf erden sind, und da meine hintere fußraste noch kratztspuren vom letzten unfall hat, vermute ich, das der gutachter das auf diesen unfall schieben wird... ich hatte beim unfall nen kumpel drauf, d.h. fußraste war ausgeklappt=> steht ziemlich weit raus, evtl. findet man auf dem verursacherauto auch spuren..
nun bin ich am überlegen, ob ich mir nich gleich nen anwalt nehmen sollte, weil das ganz sicher so kommen wird, was meint ihr?? sollte es so kommen, werde ich mir ganz sicher nen anwalt nehmen, und dem sagen, das er alles raus holen sollte was geht... also kommt die versicherung mit nem neuen heckrahmen billiger weg!

dann noch weitere fragen, wie siehts aus mit schmerzensgeld, wer muss das zahlen und wie wann muss ich das einreichen??? vor allem ab wann bekommt man schmerzensgeld???
dann ist auf mich das motorrad zugelassen ( hab kein anderes fahrzeug auf mich zugelassen) wie sieht es aus mit ner "fahrpauschale", o.ä., weil ich ja nix zum fahren habe und ich irgendwie ins geschäft kommen muss ( zumindest nach den 2 wochen krank geschrieben sein)..

da ich nicht alltälich nen unfall habe, stell ich mich da ein bisschen blöd und misstrauisch an, ich hoffe ihr könnt mir helfen, danke...

Tocki


#2

Beitrag von Tocki » 03.06.2005 15:38

Wenn du nicht schuld warst, würd ich selbst nen Gutachter beauftragen. Kosten dafür muss die Haftpflicht deines Unfallgegners trage. Hab ich bisher immer so gemacht und noch nie Probleme bekommen.

Beim letzten Unfall mit der Dose hat mich die (un-)freundliche Dame von der gegnerischen Haftpflicht auch etwas schräg am Telefon angeredet, woraufhin ich dann das auch vom Anwalt hab machen lassen. War das erste mal, aber ich glaub, beim nächsten Mal mach ich das wieder so, is nämlich ne feine Sache, du gehst einmal zum Anwalt, erzählst dem was passiert is, danach Füße hoch, 4 Wochen später hat ich nen Scheck im Briefkasten.

Grad wenn du verletzt warst und Schmerzensgeld einfordern willst, kann dich der dahingehend am besten beraten. Und zahlen muss den ebenfalls die gegnerische Haftpflicht, wenn du nicht schuld warst.

mfg,

Tocki

Lazareth


#3

Beitrag von Lazareth » 03.06.2005 15:59

ok, danke, am montag bin ich beim anwalt.... :lol:

lelebebbel


#4

Beitrag von lelebebbel » 03.06.2005 17:39

Sehr gute Entscheidung. Den bezahlt nämlich sowieso die Gegnerversicherung, und du sparst dir extrem Nervenaufreibenden Papierkrieg, wo ein Anwalt zu bewährten Standardtexten greifen kann.
Und lass den Gutachter der Gegnerversicherung nicht in die Nähe von deinem Moped! Wenn der damit fertig ist, wird er dir wahrscheinlich erzählen dass die Kiste nach dem Unfall besser da stand als vorher und dir ne Rechnung schreiben....

MAX03


#5

Beitrag von MAX03 » 03.06.2005 23:47

Auf jeden Fall Anwalt. Die suchen sich immer ne Möglichkeit, dich über den tisch zu ziehen. Bei unserem geklauten Auto haben die mehr als ein Jahr lang nicht gezahlt.

~Idefix~
SV-Rider
Beiträge: 507
Registriert: 30.05.2004 15:37
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

SVrider:

#6

Beitrag von ~Idefix~ » 04.06.2005 12:45

Die Wahl des Gutachters ist dein Bier. Wenn die einen schicken und du bist damit einverstanden ok. Wenn Du den Gutachter aussuchen willst, müssen die damit leben. Und die müssen die Reparatur/Wiederbeschaffungskosten zahlen. Du musst denen nicht die Kiste verkaufen. Du musst es auch nicht reparieren lassen und denen die Rechnung zeigen etc. (alles schon mitbekommen)

Ersatzfahrzeug ist so eine Sache. Bist du auf die Kiste angewiesen, steht es dir zu. (Zum Beispiel wenn Du damit zur Arbeit fährst). Oder regelmäßig einkaufen. Fährst du nur zum Spaß ist es umstritten. Gibt Urteile in beide Richtungen. =>Anwalt ist hier dein Freund
Mein Bruder hat zum Beispiel zuerst nix von der Versicherung bekommen. Auf Nachfrage haben sie ihm dann das Geld im Nachhinein doch gegeben. Aber studiert auch Jura. Das hilft manchmal.....

Schmerzensgeld steht Dir zu.
1.) Zum Arzt und alles schriftlich bestätigen lassen.
2.) Die Höhe kann ich dir so nicht sagen. => Anwalt weiß das.

Doctor Spoktor


#7

Beitrag von Doctor Spoktor » 04.06.2005 14:45

lässt du dir ds geld via gutachten auszahlen, wird die versicherung die Mwst einbehalten und erst auszzahlen wenn du die reperaturrechnung vorlegst :idea:

lelebebbel


#8

Beitrag von lelebebbel » 04.06.2005 14:49

Mein Anwalt hat mich nur nach dem Arzt gefragt bei dem ich war (und ich musste ne Erlaubnis unterschreiben), und sich dann selbstständig drum gekümmert, sprich bei dem Arzt ein Attest angefordert und dieses auch bezahlt.
Ich hab schon vor Ende der Abwicklung von der Gegnerversicherung eine Anzahlung für Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen (über 60%!!!), bevor der Restbetrag ausgehandelt war.

Für einen guten Anwalt ist das eine absolute Routinegeschichte, der wird dir genau sagen was du wie machen musst, und du musst (darfst!) dich nicht eine Minute mit der Versicherung rumschlagen. Die Versicherung weiss dann auch genau, dass sie den Anwalt nicht über den Tisch ziehen kann, daher sollte das ganze problemlos laufen.

~Idefix~
SV-Rider
Beiträge: 507
Registriert: 30.05.2004 15:37
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

SVrider:

#9

Beitrag von ~Idefix~ » 04.06.2005 18:03

The Spoktor hat geschrieben:lässt du dir ds geld via gutachten auszahlen, wird die versicherung die Mwst einbehalten und erst auszzahlen wenn du die reperaturrechnung vorlegst :idea:
Wenn Sie das tun, rufst du die Versicherung an, lässt dich zu dem entsprechenden Sachbearbeiter durchstellen sagst ihm, er möge Dir bitte den Gerichtsstand nennen, weil Du wüßtest, dass diese Praxis unzulässig ist und Du auf sowas keinen Bock hast.

~Idefix~

mattis


#10

Beitrag von mattis » 04.06.2005 18:08

Moin,

bei Unschuld und/oder Rechtschutz IMMER Anwalt einschalten.

Die gegnerische Versicherung kann gerne 100 Gutachter schicken, ist deren Geld ;-) Entscheidend ist nur dein Gutachter.

Verweise die gegnerische Versicherung an deinen (in Verkehrsrecht kompetenten) Anwalt. Gute Anwälte machen sich da einen Spass draus, diese Pappnasen zurechtzustutzen.

Scherzensgeld, Nutzungsausfall, kaputte Bekleidung, etc.


Gruß
Matthias

Lazareth


#11

Beitrag von Lazareth » 11.06.2005 13:14

so, gutachten ist gekommen, schaden von 771 € 8O ...
170 € arbeitszeit rest material... anwalt hab ich trotzdem eingeschaltet, der kümmert sich nun schmerzensgeld und die ausfallzeit...
son scheiß heckrahmen kostet 300 € 8O , die haben preise, unflaublich.....
aber gut, schaun wir mal was der anwalt noch raus holt, ich halt euch auf dem laufenden....

Sandi


#12

Beitrag von Sandi » 11.06.2005 14:37

krass, Suzuki Ersatzteilpreise sind echt ne Sauerei :evil:
hmm du kannsch nich zufällig für mich noch n neuen Kühler raushandeln oder *g* :lol: Meiner is so arg verbogen und verbeult und verkratzt :roll:

Lazareth


#13

Beitrag von Lazareth » 11.06.2005 18:07

Sandi hat geschrieben:krass, Suzuki Ersatzteilpreise sind echt ne Sauerei :evil:
hmm du kannsch nich zufällig für mich noch n neuen Kühler raushandeln oder *g* :lol: Meiner is so arg verbogen und verbeult und verkratzt :roll:
nee du, das wird schwer ;)....

Lazareth


#14

Beitrag von Lazareth » 21.06.2005 15:13

sodele, heute darf ich meine moppete endlich abholen :juchu: ...
und dann werde ich heute nur noch :) sv , bei dem geilem wetter :lol: .

mit dem schmerzensgeld dauert noch, da is der anwalt gerade noch dabei.... :lol:

Common


#15

Beitrag von Common » 21.06.2005 16:03

~Idefix~ hat geschrieben:
The Spoktor hat geschrieben:lässt du dir ds geld via gutachten auszahlen, wird die versicherung die Mwst einbehalten und erst auszzahlen wenn du die reperaturrechnung vorlegst
Wenn Sie das tun, rufst du die Versicherung an, lässt dich zu dem entsprechenden Sachbearbeiter durchstellen sagst ihm, er möge Dir bitte den Gerichtsstand nennen, weil Du wüßtest, dass diese Praxis unzulässig ist und Du auf sowas keinen Bock hast.
Besser spät als nie:

Diese Praxis ist absolut zulässig und auch nachvollziehbar. Somit würde ein derartiger Anruf nur ein müdes Lächeln des Sachbearbeiters auslösen.

Der Gerichtsstand ergibt sich aus der Fußzeile.

Ob du darauf Bock hast oder nicht, interessiert die nicht die Bohne.

@Lazareth: hoffentlich lohnt sich das Schmerzensgeld wenigstens. Würde mich mal interessieren, was bei solchen Sachen gezahlt wird.

Was ist denn mit Nutzungsausfall und Wertminderung? Hat das wenigstens problemlos geklappt?

Antworten