erlaubt oder nicht?


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t1me


erlaubt oder nicht?

#1

Beitrag von t1me » 09.06.2005 13:00

naja es ist doch nciht verboten weehlies zu machen oder?

ich habe mal gehört bzw. erinnere ich mich das im gestzt nur steht man muss sein fahrzeug unter kontrolle haben im verkehr. Also sind doch wheelies erlaubt oder?

jetzt ganz von abgesehn ich habe noch nie einen gemacht :(
aber es interessiert mich schon
Zuletzt geändert von t1me am 09.06.2005 13:04, insgesamt 1-mal geändert.

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flyingernst
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#2

Beitrag von flyingernst » 09.06.2005 13:02

Wenn die Polizei ein Wheelendes Motorrad als Verkehrsgefährdung ansieht dann ist es verboten, und ein Motorrad auf 2 Rädern ist ein größeres Gefahrenpotential als ein auf 2 Rädern, also vor den Bullen würde ich auch nicht gerade Wheelen....

Herr Hase


Re: erlaubt oder nicht?

#3

Beitrag von Herr Hase » 09.06.2005 13:07

t1me hat geschrieben:naja es ist doch nciht verboten weehlies zu machen oder?

ich habe mal gehört bzw. erinnere ich mich das im gestzt nur steht man muss sein fahrzeug unter kontrolle haben im verkehr. Also sind doch wheelies erlaubt oder?
Alles richtig - außer: Ich würde nicht sagen, dass Wheelies erlaubt sind, ich würde eher sagen, dass sie nicht verboten sind.

*gelöscht* Meine Meinung über Wheelies ist nicht gefragt :wink:

Tocki


#4

Beitrag von Tocki » 09.06.2005 13:11

Fahren mit Krädern auf dem Hinterrad, sog. "Wheelie".

Das Fahren eines Krades nur auf dem Hinterrad (beliebt z. B. nach Ampelstart) erfüllt für sich nicht den Tatbestand einer OWi. Eine Ahndung ist möglich im Rahmen des § 1 Abs. 2 StVO, wenn durch
die Fahrweise andere konkret behindert, gefährdet oder geschädigt werden.

In diesen Fällen liegen trotz Unwirksamkeit von Lenkung und Vorderradbremse keine Verstöße gegen
Brems- oder Lenkvorschriften (§§ 38, 42 StVZO) vor. Für solche Verstöße sind echte Mängel im
technischen Sinne erforderlich.

Gemäß BayObLG vom 24.04.1985, VRS 69/146, kann aber ein Verstoß gegen § 3 StVO vorliegen, wenn die Geschwindigkeit der durch die besondere Fahrweise eingeschränkten Reaktionsfähigkeit nicht angepasst war.
Die Quelle hab ich leider verschmissen.

mfg,

Tocki

Lazareth


#5

Beitrag von Lazareth » 09.06.2005 13:25

also, wheeln was das zeug hält und eure vorderen zylinde gefressen haben =)

Lord Speckie


#6

Beitrag von Lord Speckie » 09.06.2005 14:01

Es ist also nicht verboten, so lange man keinen anderen gefährdet und die Geschwindigkeit im Rahmen bleibt.

Leere Landstraße?Oder was soll ich mir darunter vorstellen?

Wer wheelt will doch posen, dann muss doch auch jemand da sein, der es sieht, oder?

(würd es auch gern machen, aber mit 34PS muss ich immer die Kuplung springen lassen und dann kommt sie zu ruckartig, also noch 1 Jahr warten :-( )

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#7

Beitrag von heikchen007 » 09.06.2005 14:23

Im Fighters-Forum ist ein guter :arrow: Tread dazu...
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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#8

Beitrag von blueSV » 10.06.2005 1:55

Der Gesetzgeber hat geschrieben:§ 1 StVO: Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Alles weitere ist meiner Meinung nach überflüssig. :!:
Leider ist die Rechtsprechung nicht immer meiner Meinung.

Robert
"DJ. not a Jukebox."
(Armin van Buuren)

WilheLM TL


#9

Beitrag von WilheLM TL » 10.06.2005 4:17

...
Zuletzt geändert von WilheLM TL am 21.01.2007 0:45, insgesamt 1-mal geändert.

Grossmeister-A


#10

Beitrag von Grossmeister-A » 10.06.2005 15:06

Hi,

Kavalierstarts und das Hochdrehen der Motoren vor dem losfahren sind ebenfalls verboten, genau wie warmlaufen lassen im Stand!
Quelle: Bruder ( bald Polizeimeister!)

Sorry wenn ich vielen den Wind aus den Segeln nehme, jedoch sind dies Fragen die in eurer Führerscheinprüfung zu lernen sind, also frag ich mich........ was habt Ihr gelernt?

Trotzdem weiterhin viel Spass

Es heißt ja nich umsonst, man(n) darf alles tun, nur nicht dabei erwischen lassen!!!

Mit freundlichsten Grüßen

Grossmeister

Lord Speckie


#11

Beitrag von Lord Speckie » 10.06.2005 16:17

Also so weit ich weiß (Quelle: Vater = Polizist) können die dir gar nichts wenn du z.B. den Motor hochdrehst oder mit quietschenden Reifen los fährst, kann halt nur sein, dass sie dich dann ganz genau unter die Lupe nehmen und mal ehrlich, die könnten bei fast jedem was finden.

Btw. Das lernt man NICHT bei der Theorie (Quelle: Ich = arbeite in na Fahrschule) ;-)
8)

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#12

Beitrag von Seether » 10.06.2005 22:35

Komisch!
Mir passiert das höchstens mal aus Versehen... :roll:
Woran das wohl liegen mag??? :chef:
Ride like devil....feel like god - Bad Boy 4 life

derherrliche


#13

Beitrag von derherrliche » 10.06.2005 22:47

@t1me:
wat wär denn wenns verboten wäre??? wär das wirklich relevant? so mal ganz ehrlich!?

Kane


#14

Beitrag von Kane » 11.06.2005 0:40

ot:
flyingernst hat geschrieben:ein Motorrad auf 2 Rädern ist ein größeres Gefahrenpotential als ein auf 2 Rädern
das muss du mir mal erklären :lol:

sorry, konnts mir nicht verkneifen :wink:

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#15

Beitrag von EiWolf » 11.06.2005 15:41

Ich könnte mir vorstellen, das man Wheelie`s Burnouts hochdrehen des Motors in die Schublade Erregung öffentlichen Ärgernisses schieben kann. Aber eine Strafe wird man wohl nicht so schnell bekommen.

Gruß

Diverse Teile (Ausser Nockenwellen ;-)) eines SV 650 K3 Motors zu verkaufen - Bei Fragen einfach PN.

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