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haftpflicht-vers. fahrzeug- oder personengebunden?
Verfasst: 19.07.2005 16:01
von sanchez
Hi,
wollt mir von nem freund sein möppi ausleihen. hier jetzt die frage ob das versicherungstechnisch hinhaut, oder ob die haftpflicht an den fahrer, nicht sein fahrzeug gebunden ist. oder sogar gleich an beides. kann mir da jemand weiterhelfen?
mfg-michi
Verfasst: 19.07.2005 16:09
von heikchen007
hier stehen ein paar Infos dazu.
Verfasst: 19.07.2005 16:50
von ricode
Frauen und Autos und vor allen Dingen Möpper verborgt man nicht...
und wenn Du Dir das borgst sei Dir über die Folgen klar, wenn was passieren sollte (wovon wir aber mal nicht ausgehen). Bei solchen Dingen sind schon so manche Freundschaften zerbrochen...
Verfasst: 19.07.2005 17:46
von sanchez
hi,
erstmal danke für die antworten. also die haftpflicht ist offenbar fahrzeuggebunden. kasko-versicherung leider nicht.
keine sorge, über die folgen bin ich mir klar. mein freund und ich ham vorher über den fall des falles gesprochen, und es wird wohl ok sein. was einen voll und ganz ruinieren würde, übernimmt die haftpflicht. sollte ich was verbocken und die maschine zu schrott fahren, wird sich für ihn mit 4400€ schon eine nette ersatzmaschine finden. es handelt sich übrigens um ne cb500s. aber wie du schon meintest, von dem fall sollte man ja nicht ausgehen.
nochmal danke für die antworten, viel spass beim

Verfasst: 19.07.2005 18:30
von Pinky
dann gibst du ihm 4400eur???

davon kannste dir ne eigene maschine kaufen - und musst dir keine ausleihen
wenn du das ding schrottest sieht er keinen cent der nicht von dir kommt - so einfach ist das... fremdschäden werden natürlich übernommen aber alles am eigenen mopped nicht
Verfasst: 20.07.2005 1:56
von sanchez
das geld ist halt nicht für n mopped gedacht, aber es geht darum, dass was da is.
Verfasst: 20.07.2005 14:23
von speed-jo
Hi Michi,
bei meiner Versicherung (HUK24) ist in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart, dass kein Fahrer der jünger ist als der Versicherungsnehmer bzw. unter 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei Zuwiderhandlungen (also wenns kracht) ist an die Versicherung eine doppelte Jahresprämie als Vertragsstrafe zu entrichten!
In neuen Versicherungsverträgen sind häufig solche "Nettigkeiten" enthalten!
Wichtig wäre für Dich: Vertragsbedingungen der HP auf jeden Fall checken, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Gruß, Jochen
P.S. Ich würde meine SV nie herleihen, einzig meine Frau darf manchmal damit fahren (im Tausch gegen ihre 1000er Raptor)

Verfasst: 20.07.2005 17:57
von ~Idefix~
speed-jo hat geschrieben:Hi Michi,
bei meiner Versicherung (HUK24) ist in den Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart, dass kein Fahrer der jünger ist als der Versicherungsnehmer bzw. unter 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren darf. Bei Zuwiderhandlungen (also wenns kracht) ist an die Versicherung eine doppelte Jahresprämie als Vertragsstrafe zu entrichten!
In neuen Versicherungsverträgen sind häufig solche "Nettigkeiten" enthalten!
Wichtig wäre für Dich: Vertragsbedingungen der HP auf jeden Fall checken, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Gruß, Jochen
P.S. Ich würde meine SV nie herleihen, einzig meine Frau darf manchmal damit fahren (im Tausch gegen ihre 1000er Raptor)

Bin auch bei der HUK und das stand in meinem Vertrag auch drin.
Ich hab meinem Vertreter gesagt, dass ich aus Erfahrung weiß, dass solche Regelungen nur Probleme verursachen und dass ich sowas in meinem Vertrag definitiv nicht will.
Daraufhin meinte er, dass das seines Wissens nach für Motorräder gar nicht vorgesehen sei und als er nach etwas suchen nichts gefunden hat, hat er es einfach aus dem Vertrag gestrichen!
Also, wenn es Dich wurmt frag einfach nochmal nach!
~Idefix~