
Nummernschild
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Elin
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Tocki
Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america!
mfg,
Tocki
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Pinky
naja... nee... es gibt da ausnahmen - wie zb auch das kennzeichen kurzfristig aufs armaturenbrett zu legen etc.Tocki hat geschrieben:Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america!
mfg,
Tocki
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firefighter
möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
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Pinky
aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
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Tocki
§60, Abs.1 StVZO: "Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein."Pinky hat geschrieben:aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
Weiter §60, Abs. 2 StVZO: "Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen"
mfg,
Tocki
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rap
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Lord Speckie
Gruß Speckie
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red_devil
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Lord Speckie
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SV-Paddy
