Nummernschild


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ev ... entuell


Nummernschild

#1

Beitrag von ev ... entuell » 15.08.2005 22:24

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ADDI
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#2

Beitrag von ADDI » 15.08.2005 22:26

god save america :D





:(
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Timmi
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#3

Beitrag von Timmi » 15.08.2005 22:47

Leider leben wir in good old germany :cry:
Aber wie wärs denn mit ne`m Klebenummernschild auf der Jacke?
Dann hätte man wenigstens ne`geile Mopedoptik 8) :rider:
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Elin


#4

Beitrag von Elin » 15.08.2005 23:09

Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america! :wink:

Tocki


#5

Beitrag von Tocki » 16.08.2005 10:32

Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america! :wink:
Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....

mfg,

Tocki

Pinky


#6

Beitrag von Pinky » 16.08.2005 16:31

Tocki hat geschrieben:
Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america! :wink:
Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....

mfg,

Tocki
naja... nee... es gibt da ausnahmen - wie zb auch das kennzeichen kurzfristig aufs armaturenbrett zu legen etc.

firefighter


#7

Beitrag von firefighter » 16.08.2005 17:32

möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.

Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.

Pinky


#8

Beitrag von Pinky » 16.08.2005 17:35

firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.

Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...

firefighter


#9

Beitrag von firefighter » 16.08.2005 17:42

In den übrigen Sätzen, Absätzen und Nummern der zitierten Vorschrift. Für die Suchfaulen click

Tocki


#10

Beitrag von Tocki » 16.08.2005 21:32

Pinky hat geschrieben:
firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.

Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...
§60, Abs.1 StVZO: "Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein."

Weiter §60, Abs. 2 StVZO: "Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen"

mfg,

Tocki

rap


#11

Beitrag von rap » 16.08.2005 22:19

Hm war irgendwie off-topic
Zuletzt geändert von rap am 17.08.2005 18:13, insgesamt 1-mal geändert.

Lord Speckie


#12

Beitrag von Lord Speckie » 17.08.2005 1:54

:) huhu Ich bin mal (damals noch mit meiner Virago125) von Bremen bis nach Hause ohne Nummernschild gefahren, weil es mir abgeflogen ist (auf der AB, hab aufm Seitenstreifen gehalten und es wiedergeholt...ich weiß, war lebensmüde, würde ich auch nicht nochmal machen). Habs dann in’n Rucksack gepackt und bin zur nächsten AB-Polizei. Die meinten nur:" Ab in den Rucksack damit und zu Hause gleich wieder anbringen." Und ich sollte mich nicht wundern, wenn ich auf meinem Weg mehrfach angehalten würde. Jetzt ratet mal, wie oft sie mich angehalten haben.....

Gruß Speckie

red_devil


#13

Beitrag von red_devil » 17.08.2005 8:00

Hallo Speckie,

man, die Fotos von deinem Mopped tun ja richtig schmerzen. Sieht aus wie ein heftig gebrochenes Bein. Schluchz....

Grüße,
Red_devil

Lord Speckie


#14

Beitrag von Lord Speckie » 17.08.2005 16:47

*offtopic*

...wenns nur das wäre, sie hat sich das Genick gebrochen :cry:

*offtopic*

Wie oft haben sie mich denn nun angehalten, hier in good old germany????na, wer weiß es?

SV-Paddy


#15

Beitrag von SV-Paddy » 17.08.2005 17:46

Speckie hat geschrieben:Wie oft haben sie mich denn nun angehalten, hier in good old germany????na, wer weiß es?
also hört sich so an wie entweder gar nich oder gaanz oft! aber ich denke du wirst es uns bald wissen lassen!?

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