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Nummernschild
Verfasst: 15.08.2005 22:24
von ev ... entuell
Verfasst: 15.08.2005 22:26
von ADDI
god save america

Verfasst: 15.08.2005 22:47
von Timmi
Leider leben wir in good old germany
Aber wie wärs denn mit ne`m Klebenummernschild auf der Jacke?
Dann hätte man wenigstens ne`geile Mopedoptik

Verfasst: 15.08.2005 23:09
von Elin
Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america!

Verfasst: 16.08.2005 10:32
von Tocki
Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america!

Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....
mfg,
Tocki
Verfasst: 16.08.2005 16:31
von Pinky
Tocki hat geschrieben:Elin hat geschrieben:Als Smarty, Grutze und ich vom Treffen auf der AB heim gefahren sind, ist ein Moppedfahrer mit einem Riesenrucksack an uns vorbeigedonnert, der hatte das (deutsche) Nummernschild ganz oben am Rucksack angebracht ... also nicht nur good old america!

Und wenn sie ihn erwischen, isser fett.....
mfg,
Tocki
naja... nee... es gibt da ausnahmen - wie zb auch das kennzeichen kurzfristig aufs armaturenbrett zu legen etc.
Verfasst: 16.08.2005 17:32
von firefighter
möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
Verfasst: 16.08.2005 17:35
von Pinky
firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...
Verfasst: 16.08.2005 17:42
von firefighter
In den übrigen Sätzen, Absätzen und Nummern der zitierten Vorschrift. Für die Suchfaulen
click
Verfasst: 16.08.2005 21:32
von Tocki
Pinky hat geschrieben:firefighter hat geschrieben:möchte wissen wo das steht. Einzige Ausnahme bei roten und Kurzzeitkennzeichen ist, dass sie nicht fest angebracht sein müssen, d.h. Kabelbinder o.ä. genügen. Sonst gelten sämtliche Vorschriften für normale Kennzeichen ausnahmslos genauso.
Und aufs Armaturenbrett geht schon gar nicht, auch wenn man´s oft sieht. Das Kennzeichen darf nämlich nicht hinter Glas sein (§ 60 Abs. 1, Satz 4 StVZO). Bei den fälligen 50 Euro + 1 Punkt wird aber meistens Gnade vor Recht ergehen gelassen.
aha... aber wo steht im gegenzug wie das kennzeichen angebracht werden muss??? ausser gut erkennbar...
§60, Abs.1 StVZO: "Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein."
Weiter §60, Abs. 2 StVZO: "Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen"
mfg,
Tocki
Verfasst: 16.08.2005 22:19
von rap
Hm war irgendwie off-topic
Verfasst: 17.08.2005 1:54
von Lord Speckie

Ich bin mal (damals noch mit meiner Virago125) von Bremen bis nach Hause ohne Nummernschild gefahren, weil es mir abgeflogen ist (auf der AB, hab aufm Seitenstreifen gehalten und es wiedergeholt...ich weiß, war lebensmüde, würde ich auch nicht nochmal machen). Habs dann in’n Rucksack gepackt und bin zur nächsten AB-Polizei. Die meinten nur:" Ab in den Rucksack damit und zu Hause gleich wieder anbringen." Und ich sollte mich nicht wundern, wenn ich auf meinem Weg mehrfach angehalten würde. Jetzt ratet mal, wie oft sie mich angehalten haben.....
Gruß Speckie
Verfasst: 17.08.2005 8:00
von red_devil
Hallo Speckie,
man, die Fotos von deinem Mopped tun ja richtig schmerzen. Sieht aus wie ein heftig gebrochenes Bein. Schluchz....
Grüße,
Red_devil
Verfasst: 17.08.2005 16:47
von Lord Speckie
*offtopic*
...wenns nur das wäre, sie hat sich das Genick gebrochen
*offtopic*
Wie oft haben sie mich denn nun angehalten, hier in good old germany????na, wer weiß es?
Verfasst: 17.08.2005 17:46
von SV-Paddy
Speckie hat geschrieben:Wie oft haben sie mich denn nun angehalten, hier in good old germany????na, wer weiß es?
also hört sich so an wie entweder gar nich oder gaanz oft! aber ich denke du wirst es uns bald wissen lassen!?