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Fahren im Ausland

Verfasst: 18.09.2005 19:47
von jookurt
Hab mich gerade mal wieder auf der ADAC Page rumgetrieben und dabeifolgendes gelesen was sicher für den einen oder anderen Interessant ist...

Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu

Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein. Amtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.

Zu erkennen sind solche geprüften und genormten Helme an einem meist am Kinnriemen befestigten Aufnäher, auf dem der eingekreiste Buchstabe "e" oder "E" zu lesen ist plus eine Ziffer. Diese Kombination (E3, E4, E5, etc...) weist auf das Land hin, in dem der Helm geprüft wurde. Die ersten beiden Ziffern der darunter stehenden langen Prüfnummer ("04" bzw. "05") stehen für die Version der Norm (ECE 22-04 bzw. 22-05).

Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße zwischen 71 und 286 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.

Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.

Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich

Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.

Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.

Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.

Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.

Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.

Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.

Gruß Markus

Re: Fahren im Ausland

Verfasst: 18.09.2005 20:51
von Tiara
jookurt hat geschrieben:Hab mich gerade mal wieder auf der ADAC Page rumgetrieben und dabeifolgendes gelesen was sicher für den einen oder anderen Interessant ist...
Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
Es laufen, wie zu erwarten, in italienischen Foren recht heiße Diskussionen zu diesem Thema. Der letzte Beitrag, den ich las, handelte z.B. davon, ob durch Verwendung eines Visiers ohne E-Zeichen der gesamte Helm als nicht zugelassen qualifiziert werden könnte und somit eine Beschlagnahme anfiele.

Das Gesetz ist noch ganz frisch und es fehlen die Präzedenzfälle, an die man sich halten könnte. Die Meinungen zu gerade diesem Problem waren jedenfalls ziemlich geteilt. Streng nach den Buchstaben des Gesetzes gälte der gesamte Helm als nicht zugelassen :roll:, das war die letzte Erkenntnis. Ob das durchexerziert wird, wage ich zu bezweifeln. (Oder hoffe ich das vor allem?) Desgleichen wäre es bei gleicher Strafe verboten, einhändig zu fahren, den Po während der Fahrt vom Sattel zu heben ... um nur zwei recht hirnrissige Beispiele zu nennen.

Spiegelnde und sehr dunkle Visiere hätten übrigens aufgrund des Vermummungsverbots keine Chance auf ein E-Zeichen, nicht wegen etwaiger Sichtprobleme.
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich. Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.
Hier möchte ich nur betonen: am bereits angehaltenen Verkehr, nicht am anhaltenden, wie es weiter unten genannt wird.

Verfasst: 18.09.2005 21:45
von schlurf
mit vorbeifahren ham wir ja auch schon mal diskutiert hier vor kurzem im forum auch wegen (eigener motorrad) halte linie, vorfahren und busspur freigeben.

1,4 - 2 m halte ich für unwahrscheinlich ist ja ne halbe fahrbahn. jeder fährt vor solang er keinen schaden anrichtet auch wenn sich spiegel nur kanpp ausgehen. und haltelinie überfahr ich immer weil ich mich quer zum fahrzeug stell damit der mich nicht schneiden kann. bis jetzt hat sich noch keiner aufgeregt ein tabu sind für mich dabei aber zebrastreifen. sollte der zu nah an der haltelinie sein.

Aber beschreibung von Gesetzen und ihre Umsetzung ist ja immer ein zweierlei und vom polizisten abhängig.

übrigens bin aus österreich.

Verfasst: 20.09.2005 16:29
von Tiara
schlurf hat geschrieben:übrigens bin aus österreich.
Das würde ich auch meinen, dass Wien in Österreich liegt. :lol: :wink: