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Unfall in Probezeit

Verfasst: 01.10.2005 13:52
von Daniel86
Hatte am Mittwoch einen Unfall. Dachte das Auto vor mir würde links Abbiegen, es hatte aber weder links noch rechts geblinkt. wollte rechts vorbeifahren und im gleichen moment ist er rechts abgebogen. soweit so gut, selbst schuld, das ist klar (mein Unfallgegner hat natürlich gesagt er hätte rechts geblinkt, keine Zeugen, also bin ich schuld). Hab dann heute Post von den Grünen bekommen, von wegen schriftliche Aussage als Beschuldigter. steht drin wegen § 49 STVO. also wegen rechts überholen bei unklarer Verkehrslage. Was heißt das jetzt genau?? Gibts dafür Punkte?? Bin noch in der Probezeit, kommt also auch ne Nachschulung auf mich zu???

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

Verfasst: 01.10.2005 14:02
von M.O.D. 82
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... 420041.pdf

siehe 12.1.11
Überholen bei ungeklärter Verkehrslage und es kam zum Unfall

ist ein A Verstoß kostet je nachdem, wie sie dir nen Strick draus drehen (aber da es zum Unfall kam denk ich mal) (50Euro)-75 Euro und drei Punkte, das bedeutet Nachschulung

Also das ist meine Meinung, bin mal gespannt was die anderen sagen.

Verfasst: 01.10.2005 20:10
von Lazareth
ein unfall (in welchen andere mit beteiligt sind) in der probezeit bedeutet immer nachschulung ( vorausgesetzt man ist dran schuld)....