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Versicherungsfrage
Verfasst: 12.11.2005 12:54
von SVP
Hallo zusammen,
nachdem mich gestern ein nach rechts einbiegender PKW abgeschossen hat, hätt ich da mal ne frage bezüglich Versicherung:
Und zwar, kann man sich des eigentlich aussuchen ob man das Geld für die Reparatur ausbezahlt bekommen will oder man den Schaden gleich in ner Werkstatt reparieren lässt? Bzw. bekomm ich wenn ichs mir auszahln lass auch das Geld für die Arbeitszeit die die Werkstatt dann verrechnet?
Is nämlich so, dass ich gestern zum Gutachter von der Wüstnerot gegangen bin (der Autofahrer is bei der Wüsternrot versichert) und der net wirklich sehr gesrpächig war. Hat nur gemeint ich soll am Donnerstag anrufen...
Als ich ihn dann gefragt hab, wie das jetz abläuft, weil ich mir scho vor längerem Sportfußrasten bestellt hab, und ob ich da vllt statt originalen von Suzuki gleich nen Teil von den neuen bezahlt bekomm oder so, hat er nur gemeint, ja er schaut sich des an.
Bin dankbar für jede Antwort..
Re: Versicherungsfrage
Verfasst: 12.11.2005 13:07
von heikchen007
SVP hat geschrieben:Und zwar, kann man sich des eigentlich aussuchen ob man das Geld für die Reparatur ausbezahlt bekommen will oder man den Schaden gleich in ner Werkstatt reparieren lässt? Bzw. bekomm ich wenn ichs mir auszahln lass auch das Geld für die Arbeitszeit die die Werkstatt dann verrechnet?
Würde beide Fragen mit "JA" beantworten.
Wenn du dir das Geld auszahlen läßt, erhälst du allerdings die vom Gutachter geschätzte Schadenshöhe
ohne die 16 % Mehrwertsteuer.
Verfasst: 12.11.2005 13:08
von Doctor Spoktor
Hallo,
zum ersten wäre es von vorteil ( wenn nicht selber schuld bist)
einen eigenen gutachter hinzuzumziehen.... versicherungseigene oder von denen gestellte gutachter, halten den preis gering....
dieses recht einen eigenen zu nehmen steht dir zu.
du kannst das geld laut dem gutachten auszahlen lassen, allerdings wird
dir dann die mwst. nicht ausgezahlt.
diese bekommst dann erst, wenn die mühle offiziel repariert wird und du ne rechnung vorlegen kannst.. ( ich glaub bei neukauf müsste das dann auch so laufen)
du kannst auch anstelle der originalteile, zubehör nachkaufen.
ist das zubehör teurer, bekommst die mwst der originalteile.
sind sie billiger, bekommst die mwst der gekauften teile....
das ganze mal von deutschland aus gesehen.. wie das in angrenzenden ländern aussieht weiss ich leider nicht....
viel glück
edit:
heickchen bond war schneller

Verfasst: 12.11.2005 13:30
von SVP
hey, danke erstmal für eure schnellen antworten.
D.h. wenn ich das richtig verstehe, wäre es - sofern ich z.B. andere Fussrasten draufhaun will - auf jedenfall besser, wenn ichs mir auszahln lass, und dann mir mit der Rechnung von der Werkstatt einfach die 16 (Bzw. bei uns 20%) MwSt. von der Versicherung hol?
Aja, und weiß vllt. auch noch irgendwer wieviel son eigener Gutachter kostet, bzw. ob man den überhaupt selbst bezahln muss wenn man Rechtschutzversichert is?
Verfasst: 12.11.2005 13:36
von Doctor Spoktor
soweit ich weis muss den gutachter die gegnerische versicherung bezahlen ... ( unter vorbehalt)
ich hatte mit meinem bambino einen unfall. der versicherungseigene
gutachter hatte damals 400,- euro bewertet...
(126er fiat , ez 81) aber vollkommen liebevoll restauriert und hergerichtet.
habe dann meinen gutachter beauftragt der dann ein liebhaber und jungtimergutachten erstellt hat. mit wiederbeschaffung in dem vorherigen zustand...
bummzack hatte ich 1600,- euro stecken

der gutachter hat direkt mit der versicherung abgerechnet...
mein mopped hat wer umgeworfen und dort waren der linke topf, der ku-hebel und das lenkergewicht kaputt.
das hatte ich via kostenvoranschlag ohne mwst auszahlen lassen....
der devil zubehörtopf war teurer als der originale linke pott..
habe dann die mwst des originalen nachträglich via scheck von der versicherung erhalten ( war ne haftpflicht )
aber wie gesagt (DAS ALLES IN DEUTSCHLAND)
PS: nettes avatar und interessen

Verfasst: 12.11.2005 13:45
von SVHellRider
Also in D kannst du dir nen Rechtsanwalt und nen Gutachter für sowas nehmen.
Das zahlt die gegnerische Verischerung, wenn der Gegener Schuld hat.
Da du sowieso Rechtsschutzversicheurng hast, auf jeden Fall zum Rechtsanwalt und dich dort beraten lassen!
Verfasst: 12.11.2005 14:09
von Martin650
Soweit ich weis gibts nur den Schaden ersetzt wenn du auf Gutachten abrechnest. Arbeitszeit und Mehrwertsteuer gibts dann nicht.
Verfasst: 12.11.2005 19:47
von jookurt
Martin650 hat geschrieben:Soweit ich weis gibts nur den Schaden ersetzt wenn du auf Gutachten abrechnest. Arbeitszeit und Mehrwertsteuer gibts dann nicht.
Hallo, das ist meines wissens nicht ganz richtig... Die Mehrwertssteuer wird dir erst mal nicht ausbezahlt. Wenn du die Rechnungen für die gekauften Teile einreichst bekommst du zumindest die Steuer für diese erstattet. Für die Arbeitszeit, wenn du sie selbst reparierst, bekommst du natürlich auch nicht den Werkstatt Tarif sondern meines Wissens auch nur einen geringeren Satz.
Falls das nicht mehr richtig sein sollte berichtigt mich bitte. Es kann natürlich von Versicherung zu Versicherung auch Unterschiede geben.
Auf jeden fall zum Anwalt gehen wenn man nicht selber Schuld ist. Auch ohne Rechtsschutz, zahlt ja der Gegner. Im Bekanntenkreis ist es schon öfter vorgekommen, das sich der Gegner auf einmal alles anders überlegt hat und einen ganz anderen Sachverhalt erzählt...
Gruß Markus
Verfasst: 13.11.2005 1:18
von Doctor Spoktor
jookurt hat geschrieben:Martin650 hat geschrieben:Soweit ich weis gibts nur den Schaden ersetzt wenn du auf Gutachten abrechnest. Arbeitszeit und Mehrwertsteuer gibts dann nicht.
Hallo, das ist meines wissens nicht ganz richtig... Die Mehrwertssteuer wird dir erst mal nicht ausbezahlt. Wenn du die Rechnungen für die gekauften Teile einreichst bekommst du zumindest die Steuer für diese erstattet. Für die Arbeitszeit, wenn du sie selbst reparierst, bekommst du natürlich auch nicht den Werkstatt Tarif sondern meines Wissens auch nur einen geringeren Satz.
Falls das nicht mehr richtig sein sollte berichtigt mich bitte. Es kann natürlich von Versicherung zu Versicherung auch Unterschiede geben.
Auf jeden fall zum Anwalt gehen wenn man nicht selber Schuld ist. Auch ohne Rechtsschutz, zahlt ja der Gegner. Im Bekanntenkreis ist es schon öfter vorgekommen, das sich der Gegner auf einmal alles anders überlegt hat und einen ganz anderen Sachverhalt erzählt...
Gruß Markus
jo da hast glaub schon recht.
wenn man dann mit dem reparierten teil wieder zu dem gutachter geht,
kann der bestätigen das es ok ist...
dann gibts "glaub" diese auch.
Verfasst: 13.11.2005 17:52
von SVP
alles klar, und da ruf ich einfach bei meiner Versicherung an und sag denen die solln ma an Rechtsanwalt geben? Hatte noch nie nen Unfall oder sowas, hab deshalb nicht wirklich viel Ahnung wie des abläuft

bzw. kann ich mir den eigenen Gutachter auch von meiner Versicherung holn?
Danke für eure Antworten

Verfasst: 13.11.2005 17:57
von SVHellRider
Geh zu einem Rechtsanwalt
Der erklärt dir alles weitere!

Verfasst: 19.11.2005 21:30
von Speedfanatic81
Auf Jeden Fall geh zu RECHTSANWALT alles andere wäre ein großer fehler ein freund von mir hats nicht gemacht und ist auf übelste abgezockt worden

Leiwand! :)
Verfasst: 22.11.2005 15:35
von SVP
aaaaalsoo,
die ganze Sache is jetz so ausgangen, dass ich 1900€ zugesprochen bekommen hab für den Schaden:) das geht
für das geld kommt jetz eine geile Leo Vince High Up anlage drauf, LSL Fußrasten und entweder ne dragbar oder vllt sogar stummel, des muss i ma no überlegen...und dann gehts auf die jagd

...im frühjahr dann halt
danke auf jedenfall für all eure Antworten und den freaks die bei dem wetter noch fahrn wünsch' ich noch ne schöne fahrt (bei uns schauts grad aus wie am Nordpol)

Verfasst: 22.11.2005 16:07
von Jan Zoellner
> entweder ne dragbar oder vllt sogar stummel, des muss i ma no überlegen
Die Stummel der S sind übrigens mit der Gabelbrücke der N nicht kompatibel[1], nur so als Vorwarnung.
Ciao
Jan
[1] Es sei denn, man betrachtet Montage ca. 5-7 cm unterhalb der oberen Gabelbrücke als "kompatibel".

Verfasst: 22.11.2005 16:10
von SVP
hey, danke für den tipp, hab ich auch schö gehört. Aber ich denk fast, dass sich um das geld auch noch evtl ne gabelbrücke der S ausgehn würd. muss mir des noch genauer anschaun
mfg
SVP