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Neue Abgasnorm?
Verfasst: 19.01.2006 17:31
von svcrash01
Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich der seit 01.01.2006 gültigen neuen Abgasnorm für Kraftfahrzeuge!
Hab mir ein noch nie zugelassenes Fahrzeug zugelegt.
Baujahr war K4, Abgasnorm Euro 2.
Nun besagt aber die geänderte Abgasnorm, daß ab 01.01.2006 nur noch Erstzulassungen vorgenommen werden können, wenn das Fahrzeug der neuen D3 Norm entspricht !?!
Kann ich das Fahrzeug nun noch zulassen, und wenn nicht, muß der Händler dann das Fahrzeug zurücknehmen??
Für Erfahrungen und Meinungen, die mir hier mitgeteilt werden, wäre ich dankbar!
Schönen Abend noch!
Chris
Verfasst: 19.01.2006 17:38
von Bluebird
Wenn der Händler ne Genehmigung bekommen hat, dann ja. Ansonsten wirds schwerer
Ausnahmegenehmigung?
Verfasst: 19.01.2006 17:54
von svcrash01
Hallo,
danke erst mal für die promte Antwort!
Meinst Du mit Genehmigung eine Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt, oder wo könnte solch eine herkommen?
Mein Händler hat da nämlich null Plan.
Ich versuch ihn schon seit zwei Wochen zu nötigen, mal bei Suzuki Deutschland wegen der Problematik nachzufragen.
mfG Chris
Re: Ausnahmegenehmigung?
Verfasst: 19.01.2006 18:12
von Bluebird
svcrash01 hat geschrieben:Hallo,
danke erst mal für die promte Antwort!
Meinst Du mit Genehmigung eine Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt, oder wo könnte solch eine herkommen?
Mein Händler hat da nämlich null Plan.
Ich versuch ihn schon seit zwei Wochen zu nötigen, mal bei Suzuki Deutschland wegen der Problematik nachzufragen.
mfG Chris
ja, KBA
Re: Neue Abgasnorm?
Verfasst: 19.01.2006 18:55
von svbomber
Gehts hier um Auto oder Motorrad? Liest sich etwas vermischt ...
svcrash01 hat geschrieben:Baujahr war K4, Abgasnorm Euro 2.
Importfahrzeug?
Ab 2 006 Euro-3-Neuzulassungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung
Aus für Euro 3-Abgasnorm
Wer ab Januar 2006 einen Neuwagen kauft, sollte sich beim Verkäufer unbedingt nach der Abgasnorm erkundigen und sich diese im Kaufvertrag bestätigen lassen.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen innerhalb der EU Neuwagen unter 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht nur noch mit Abgas-Standard Euro vier zugelassen werden. Neufahrzeuge, die nur Euro 3-Norm erfüllen, brauchen bis Ende 2006 für die Erstzulassung eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Um die notwendigen Ausnahmegenehmigungen kümmert sich allerdings der Fahrzeughersteller. So erfährt der Käufer nicht automatisch, welche Schadstoffklasse sein Neufahrzeug erfüllt.
...
Quelle:
Handelsblatt
Krad
Verfasst: 19.01.2006 19:23
von svcrash01
Hallo,
es handelt sich um ein Kraftrad. Deutsches Modell, keine Graue, vom Suzuki Fachhändler. (allerdings Wald und Wiesenwerkstatt).
mfG Chris
Verfasst: 19.01.2006 19:43
von Bluebird
ich habs so verstanden, er hat sich jetzt ne nagelneue k4 gekauft, die hat ja euro 2. aber ab diesem jahr gilt euro 3 für motorräder, ist also eigentlich nicht mehr möglich, ne ältere mit euro 2 neu zuzulassen, außer mit sondergenehmigung des kba. trifft ja auf ne neue k4 zu
Verfasst: 20.01.2006 9:45
von Dieter
Ich hatte mal ne Honda XBR EZ1990 da war das auch so:
1989 ist eine neue Abgasverordnung rausgekommen und die XBR war so laut das die die neue Norm nicht mehr erfüllte...
Bei mir stand das im Brief: laut irgendeinem Paragraphen galt die maschine als vor 1989 zugelassen (hat aber Honda Deutschland gemacht)
Kann den genauen Wortlaut nicht mehr wiedergeben ist schon 10 Jahre her...
Gruß Dieter
Verfasst: 20.01.2006 10:32
von derherrliche
sagt mal gilt die au ab märz für motorräder eigentlich für alle maschinen, egal welchen bjs??? kommt mir so vor, doch was mache ich denn bei ner uralten ohne kat?
andererseits sollen die momentan zu erreichenden werte ja wohl eher lächerlich sein...
Verfasst: 20.01.2006 10:59
von svbomber
derherrliche hat geschrieben:sagt mal gilt die au ab märz für motorräder eigentlich für alle maschinen, egal welchen bjs??? kommt mir so vor, doch was mache ich denn bei ner uralten ohne kat?
andererseits sollen die momentan zu erreichenden werte ja wohl eher lächerlich sein...
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