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Reflektor unterm nummerschild pflicht??
Verfasst: 25.01.2006 20:25
von Helajny
hallo erstmal,
kann mir jemand sagen ob es eine bestimmung oder ein gesetz gibt, das besagt dass ein reflektor unterm kennzeichenhalter pflicht is?? oder reicht der reflektierende teil des rücklichtes aus??
mfg heljany
Verfasst: 25.01.2006 20:27
von D101
Der Reflektor ist (leider) Pflicht.
Benutz mal die Suche, dann wirst auch herausfinden wie groß der mindestens sein muss.
MfG
Verfasst: 25.01.2006 20:31
von Schubser
Unter dem Kennzeichen nicht

aber haben muß man einen Reflektor....günstig wäre dabei natürlich das Heck

Verfasst: 25.01.2006 20:54
von Lazareth
ein fehlen kostet 75 € und 3 punkte...
Verfasst: 25.01.2006 21:04
von SV650SFrank
teures fehlen ....

Verfasst: 25.01.2006 21:07
von SVJoker
Lazareth hat geschrieben:ein fehlen kostet 75 € und 3 punkte...
Es sei denn, man trifft auf einen "verständnisvollen" Beamten, der eigentlich auf der Jagd nach Tüten ohne db-eater ist.
Dann reicht es mitunter auch, wenn man den Reflektor im Tankrucksack mitführt.
(Quelle: Vatertagstour 2005 der SV-Rider-Nord)
Verfasst: 25.01.2006 22:03
von BunjeeJumpa
Na der war wohl eher froh an besagtem Tag keine Alk-Sünder in euch erwischt zu haben....

Verfasst: 25.01.2006 22:34
von gibb3n
Dumm ist dann nur, wenn du weder Reflektor noch eine zugelassene trüte hast

Re: Reflektor unterm nummerschild pflicht??
Verfasst: 25.01.2006 22:44
von Dieter
Helajny hat geschrieben:....oder reicht der reflektierende teil des rücklichtes aus??
Also im Rücklicht reflektiert
gar nichts da bricht sich nur ein bischen licht drin! Mal ausprobieren mitm Auto dahinter stellen im dunkeln, aber aufpassen das Du das Mopi nicht überfährst...

Ansonsten wie die kollegen schon gesagt haben!
Gruß Dieter
Verfasst: 25.01.2006 23:31
von bikermichael
Ein fehlender Reflektor soll nur 15 € kosten, mehr nicht! Das wurde hier schon einmal ausführlich diskutiert

Will mich da nicht festlegen aber in dem thread hieß es so. 3 Punkte wären auch happig.
MFG
Re: Reflektor unterm nummerschild pflicht??
Verfasst: 26.01.2006 0:06
von Seether
Helajny hat geschrieben:hallo erstmal,
kann mir jemand sagen ob es eine bestimmung oder ein gesetz gibt, das besagt dass ein reflektor unterm kennzeichenhalter pflicht is?? oder reicht der reflektierende teil des rücklichtes aus??
mfg heljany
§ 53 Abs. 4 StVZO:
"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."
Verfasst: 26.01.2006 8:05
von ingo H.
Hallo erstmal!
Rückstrahler muß sein, aber ob er über oder unter dem Kennzeichen angebracht ist, das ist egal.
Eckig oder rund ist auch egal, aber er muß am Moppedheck vorhanden sein.
Gruß aus dem bitterkalten Oberharz ingo H.

Verfasst: 26.01.2006 14:40
von Helajny
Dankeschön

Verfasst: 26.01.2006 17:45
von Bluebird
und die reflektierenden reflektordenger müssen ne e- nummer drauf haben
Verfasst: 26.01.2006 18:50
von ingo H.
Bluebird hat geschrieben:und die reflektierenden reflektordenger müssen ne e- nummer drauf haben
genau so ist das in unserem bürokratischen schönen Deutschland!
Gruß aus dem bitterkalten Oberharz ingo H.
