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TÜV Kosten und Befugnis

Verfasst: 03.02.2006 14:42
von Zultra
Hey Leute

Wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt wieviel ca. die Austragung der Drossel kostet und wieviel eine Eintragung ( Heckhöherlegung.)

Ansonsten wollt ich wissen ob mir so ein TÜV Typ bei der Abnahme ( Ich habe noch ne Plakette, ich würde nur wegen den Sachen dorhin fahren) Irgendwie befugt ist die weiterfahrt zu verbieten wenn er merkt, das andere Teile nicht ganz TÜV Konform sind, wie z.B. zu Kleine Spiegel oder sowas ähnliches.

THX

Verfasst: 03.02.2006 15:36
von SV29
Hi!

Eigene Erfahrung habe ich in diesem Zusammenhang nur bedingt. Als ich das erste Mal mit meinem Moped zum Tüv mußte, habe ich den Frontscheinwerfer gegen einen neuen, den ich mir für 2 Tage geliehen hatte, ausgetauscht, weil meiner einen Kratzer im 'Glas' hatte. Ich hatte Bedenken, daß der Kratzer bemängelt werden könnte. Bei späteren Vorführungen wurde er nicht bemängelt.

Ich denke, das es wichtigere Dinge am Moped zu kontrollieren gibt, als Kratzer. Nichtsdestotrotz gibt es Vorschriften, die ja Basis dafür sind, daß Versicherungsgeber (also Dritte) den Betrieb des Fahrzeuges in der Öffentlichkeit ermöglichen. und es gibt eine schier unglaublich große Anzahl an Leuten, den viel Wert auf alle denkbaren Veränderungen am Fahrzeug legen. Wo soll man da eine Grenze definieren.

Ruf doch einfach mal den einen oder anderen Tüv an und frag dumm nach:

... werden nur die benannten Gegenstände geprüft, oder werden (bei Auffälligkeit) auch andere begutachtet. Kann es passieren, daß beim Eintragen eines neuen Anbauteiles die Betriebserlaubnis wegen anderer Mängel entzogen werden kann. ... oder ähnlich

Meist wird es je nach 'Schwere der Verfehlung' individuell entschieden.

viel Erfolg

Gruß SV29 zur Zeit mit max. 41 kbit/s aus dem

Verfasst: 03.02.2006 21:13
von solidux
-Austragen der Drossel (hoffentlich Rechnung von Werkstatt vorhanden)
-Heckhöherlegung (hoffentlich Teilegutachten vorhanden)
Für jede Änderung wirst du wohl ca. 20-26 € zahlen.

Andere Aspekte, wie zu kleine Spiegel oder abgefahrene Reifen spielen erstmal keine Rolle. Das macht dann die Polizei.
Schliesslich gehts ja nicht um die TüV Prüfung, sondern die Eintragungen.

Verfasst: 03.02.2006 21:19
von bikermichael
Für eine Austragung der Drosselung brauchst du keine Bescheinigung! Wenn er Probleme mit den Spiegeln haben sollte, wird er dich nur darauf hinweisen, mehr nicht. So wars bei mir. TÜV habe ich auch mit Racing Spiegel bekommen. Kein Problem. Die Maschine kann er so schnell nicht stilllegen. Im Fernsehen sieht man immer wieder, wie manche mit ihren Schrottkosten nach Hause fahren dürfen.
Austragen der Drossel hat bei mir ca. 30€ gekostet. Laut dem Forum hier, wird jede weitere Änderung/Eintragung günstiger.

MFG

Verfasst: 03.02.2006 21:24
von jensel
Jepp, austragen normalerweise ohne Rechnung.

Eintragungen in Hessen werden günstiger, wenn man mehreres gleichzeitig eintragen lässt.
Eine kostet um 35 Euro. Plus die Gebühren für den neuen Fahrzeugschein.

Verfasst: 04.02.2006 13:38
von Zultra
Dank euch
die Sachen für die ich eine ABE habe muss ich ja nicht eiragen wenn ich es richtig verstanden habe, daher das ganze Zeug mit E-Nummern geht OK.
Und der Kennzeichenhalter bedarf auch keiner Eintragung, oder irre ich mich?

Verfasst: 04.02.2006 13:54
von Lazareth
Zultra hat geschrieben:Dank euch
die Sachen für die ich eine ABE habe muss ich ja nicht eiragen wenn ich es richtig verstanden habe, daher das ganze Zeug mit E-Nummern geht OK.
Und der Kennzeichenhalter bedarf auch keiner Eintragung, oder irre ich mich?
kannst du aber eintragen lassen.. vorteil: musst nicht immer die viele zettel mit dir rumschleifen...