Reflektierende Felgenrandaufkleber - StVZO
Verfasst: 12.02.2006 21:03
Huhu Ihrz,
das Thema "Felgenrandaufkleber" bewegt nun auch mein Gemüt. Bekanntlich ist das ja Geschmacksache, ob man die Teile mag, oder eher lackierte Streifen, oder dann doch lieber Felge pur.
Beim Stöbern bin ich bei Mibotec auf folgenden Zusatz zum Produkt gestoßen: "Hinweis: im Bereich der StVZO sind nur gelbe, schwarze oder weiss reflektierende Felgenränder gestattet."
Hä? Muß ich das verstehen? Auch nach langem Googeln hab ich dazu keine weiterführenden Infos gefunden.
In der StVZO fand ich (wiederum nach langem Suchen) nur diesen Passus, der dazu passen könnte (*reimreim*):
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.
[...]
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.
(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
[...]
Wenn die StVZO recht hat, dann dürfte man ja nur weiße reflektierende Felgenrandaufkleber verbasteln. Dann liegt Mibotec irgendwie falsch.
Aber was mir an dem StVZO Wording auffällt: Die schreiben von weißen Streifen an den Reifen (Boah, die können auch reimen!). Der Reifen is für mich das Gummi-Dingens. Und die Felge is was annares. Wenn die die Felge auch meinen, dann hätten die doch entweder gleich komplettes Rad oder Felge schreiben müssen, oder?
/klugshicer-mode-on
Im Umkehrschluß würde das dann heißen, das man reflektierende Felgenrandaufkleber beliebiger Farbe verwenden kann, weil die StVZO ja nicht explizit von Felge, sondern von Reifen spricht. Oder wie lieg ich da mit meinem Interpretationsansatz?
/klugshicer-mode-off
Ist hier zufällig ein Jurist oder StVZO- oder sonstiger Kenner, der darüber schon philosophiert hat und mir eine pragmatische Empfehlung geben kann?
(Weil ich will eigentlich blau-reflektierende Felgenrandaufkleber ham...)
das Thema "Felgenrandaufkleber" bewegt nun auch mein Gemüt. Bekanntlich ist das ja Geschmacksache, ob man die Teile mag, oder eher lackierte Streifen, oder dann doch lieber Felge pur.
Beim Stöbern bin ich bei Mibotec auf folgenden Zusatz zum Produkt gestoßen: "Hinweis: im Bereich der StVZO sind nur gelbe, schwarze oder weiss reflektierende Felgenränder gestattet."
Hä? Muß ich das verstehen? Auch nach langem Googeln hab ich dazu keine weiterführenden Infos gefunden.
In der StVZO fand ich (wiederum nach langem Suchen) nur diesen Passus, der dazu passen könnte (*reimreim*):
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.
[...]
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.
(5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.
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Wenn die StVZO recht hat, dann dürfte man ja nur weiße reflektierende Felgenrandaufkleber verbasteln. Dann liegt Mibotec irgendwie falsch.
Aber was mir an dem StVZO Wording auffällt: Die schreiben von weißen Streifen an den Reifen (Boah, die können auch reimen!). Der Reifen is für mich das Gummi-Dingens. Und die Felge is was annares. Wenn die die Felge auch meinen, dann hätten die doch entweder gleich komplettes Rad oder Felge schreiben müssen, oder?
/klugshicer-mode-on
Im Umkehrschluß würde das dann heißen, das man reflektierende Felgenrandaufkleber beliebiger Farbe verwenden kann, weil die StVZO ja nicht explizit von Felge, sondern von Reifen spricht. Oder wie lieg ich da mit meinem Interpretationsansatz?
/klugshicer-mode-off
Ist hier zufällig ein Jurist oder StVZO- oder sonstiger Kenner, der darüber schon philosophiert hat und mir eine pragmatische Empfehlung geben kann?
(Weil ich will eigentlich blau-reflektierende Felgenrandaufkleber ham...)
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