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Auspuffhalter von Rw

Verfasst: 16.02.2006 21:12
von SVracer05
Nabend,

habe vor ein paar Tagen meinen von Rw bestellten Auspuffhalter für die rechte Seite bekommen.
Und was mich so richtig gestört hat ist, das das nur eine zurechtgebogene Metallplatte ist, in der Form der oroginal Fußrasten
(wenigstens sieht es so aus) und ohne jede Bohrung.
Absolut hässlich. HAbe dafür 36 Eus gelöhnt. Das Dumme ist nur hätte ich wenigstes ein Bild davon gesehen, hätte ichen nichtr gekauft.

Was sagt ichr dazu? Sind 36 Eus für sowas zuviel????


Ach ja. Habe auch die falsche Seite geliefert bekommen, nämlich für links.


In diesem Sinne (wollt ich ma loswerden)


Alex

Verfasst: 16.02.2006 21:22
von Bluebird
reklamation, so einfach ist das

Verfasst: 16.02.2006 21:33
von SVracer05
Jo wollt ich auch machen.

Aber nun zum Haken an der ganzen Sache.

Auch wenn das falsch geliefert wurde und auch scheißßßße aussieht muss ich, wenn ichs zurückgeben will 15% Einlagerung und noch so ne Gebühr bei Rw zahlen.
Und das ist unter aller Sau.

Also umtauschen auf rechts und selber zuschneiden u. bohren.

Gruß Alex

Verfasst: 16.02.2006 22:29
von Elvis
Ganz ehrlich: Ich hätte ihn nicht gekauft ohne vorher ein Bild davon zu sehn... :roll:

Verfasst: 16.02.2006 22:47
von Urgestein
regelt das nicht das fernabsatzgesetz, das man sowas zurück geben kann :roll: also nix mit gebühren natürlich eigentlich...

aber sorry, wenn man etwas kauft was man noch nie gesehen hat kann man sich auch nicht wegen der optik beschweren ;)

Verfasst: 16.02.2006 23:28
von F!1257312
wennst den bestellt hast und hast kein bock mehr drauf, schickst ihn innerhalb von zwei Wochen an den zurück. am besten dann noch ne email dazu, dass du von deinem widerrufsrecht gebrauch machst natürlich ohne angabe von gründen
die kosten für die rücksendung wirst wahrscheinlich selber tragen müssen. erst ab einem betrag von 40 euro muss er die kosten der rücksendung übernehmen.
wär gut wenn du des teil noch ned beschädigt oder in gebrauch genommen hast. dann fallen außer rücksendungskosten keine weiteren kosten mehr an.
die einlagerungskosten kann er vergessen, weil in deim fall die gesetzlichen vorschriften über den rücktritt anzuwenden sind (sofern du brav und fristgerecht widerrufen, bzw das glump zurückgeschickt hast). da bist sche sauber ausm schneider.

<aber sorry, wenn man etwas kauft was man noch nie gesehen hat kann
<man sich auch nicht wegen der optik beschweren

dafür hamma ja §312b f :wink:

Verfasst: 17.02.2006 8:41
von SVracer05
Ihr habt ja recht! :peinlich: