Habe vor einigen Monaten in einem ADAC Heft geschmökert und bin auf einen interessanten Artikel gestoßen.
Hierbei wurde erwähnt, dass man gegen die enthaltene Bearbeitungsgebühr (min 20€???) gerichtlich nicht vorgehen kann, es ist jedoch i.d.R so, dass die meisten Verkehrsrechtschutzversicherungen diese Gebühr gegen Aushändigung einer Kopie des Bußgeldbescheides übernehmen.
Naja, ich Idiot hab´s natürlich gleich wieder vergessen
So nun wurde vor 2 Wochen eine Arbeitskollegin geblitzdingensd, die mir das natürlich gleich erzählt und prompt ist mir die Geschichte wieder eingefallen. Hat dann natürlich gleich bei Ihrem Versicherungsmensch angerufen und sich erkundigt..............und siehe da, die Bearbeitungsgebühr wurde doch tatsächlich von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen.
Also, an alle die so eine Versicherung haben, bei der nächsten Knolle erst einmal die Versicherung anrufen und nachfragen.