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tüv eintragen und neue papiere

Verfasst: 27.02.2006 15:48
von Doctor Spoktor
hi,

hätte da mal ne frage, vielleicht hatte das ja jetzt schon jemand ...

es gibt ja diese neuen papiere für kfz`s.
mein jeep hat nach §21a so neue bekommen.

ich habe ja einen eg-brief beim mopped. dadurch ging das ja mit meinem auspuff klar, sowie mit den beide leuchtenden scheinwerfern usw.
andere vorteile ?? keine ahnung

mich würde jatzt interessieren wie es aussieht, wenn eintragungen vorgenommen werden..

angenommen ich lasse mir einen lenker eintragen (SBL) oder ne andere gabel oder sonstige spielerein.
da ich immer gerne alles direkt in den papieren stehen habe und nicht irgendwelche zettel mitführen will, frage ich mich ob die papiere dann geändert werden oder ob ich gleich die neue variante der papiere bekomme ??

wenn ich ummelden würde ( also von 4-10 auf ganzjahr oder so) würde ich denke neue bekommen ??

hätte man daddurch dann irgendwelche nachteile ?

Verfasst: 27.02.2006 16:42
von Lazareth
du bekommst immer neue bei einer eintragung, egal ob ein buchstabe oder 500 sätze...

Verfasst: 27.02.2006 18:12
von Doctor Spoktor
jane schon klar,

bei ner normalen eintragung gabs ja immer die möglichkeit einen beizettel zu führen, dann bleiben die vorhandenen papiere unberührt..

mit neuen paoieren meine ich diese komischen neuen fahrzeugpapiere die ausgestellt werden.. die , da wo kaum daten drinstehen

eu- zulassungsbescheinigung teil 1 und teil 2

mein alter guter deutscher brief in grün/weiss wäre mir persönlich lieber *g*

ich frage mich halt, ob ich mit diesem neuen scheiss irgendwelche nachteile einfahre ??

Verfasst: 27.02.2006 18:47
von Pinky
hast du die schonmal gesehen??

es sind "genau" die gleichen wie die alten (die anordnung der felder wurde minimal geändert und die beschriftung ist nun wie aufm führerschein - also nur nummern mit ner legende) weniger stegt "nicht" drin... ausser die reifenfreigaben - da steht nur noch eine drin (aber für uns eh uninteressant da wir alle den wisch von suzuki mitschleppen und unterschiedliche reifengrössen beim mopped auch nich serie sind)

wenn du was eintragen lässt kostets nicht nur jedesmal geld sondern du kriegst auch jedesmal nen neuen schein... das mitführen dieses extra lappens galt/ gilt nur wenn der schein voll ist

aber andersrum: was kann mir passieren wenn ich nur das tüvpamphlet mit rumschleppe was die mir zum eintragen geben??

Verfasst: 27.02.2006 20:36
von Pempi
qo qir grad beim thema tüff sind...

muss ich da eigentlich meinen ganzen abe-quatsch mit hinnehmen und den leuten vorn latz knallen? eigentlich sollten die doch selbst feststellen können, wenn da was nicht abe-konform ist, oder?

Verfasst: 27.02.2006 22:19
von HardyR
@Pempi

Du musst denen einen vorn Latz knallen :wink:
Spass beiseite. Jegliche Papiere (ABE) musst du deinem TÜV- Beamten vorweisen, wenn du die nicht dabei hast kann es jenachdem zu Problemen kommen.
Manchen reicht aber auch nur die irgendwo eingestantzte E-Nummer, ich´s würde es aber nicht drauf anlegen :?
Nimm alles mit, dann kann dir nix passieren............





....... und vielleicht lenkt Sie dass von illegalen Sachen ab :oops: 8)


Gruß Hardy

Verfasst: 27.02.2006 23:32
von Timmi
@Pempi

Sehe ich wie HardyR. Klar reicht eigentlich ne`E-Nummer.Aber wenn Du schön brav die ABE`s vorlegst sieht der gute TÜV-Mensch was Du für ein verantwortungsvoller bist.
Und bevor er vor lauter Suchen in seinen Unterlagen schlechte Laune bekommt..... :wink:

Verfasst: 28.02.2006 0:41
von Pinky
was soll der suchen bzw. wie soll er es feststellen?? es gibt keine listen in denen alle abe-teile drin stehen (wie auch?)

entweder es ist ne e-nummer drauf dann isses erlaubt (viele püffs haben ja gar keinen zettel) oder du hast ne abe die du immer mitführen musst und ihm zeigen musst... teile nur mit teilegutachten werden zwanghaft, krankhaft vom tüv eingetragen - für ein entgelt versteht sich 8) bei dem service :wink:

zum direkten prüfen der e-nummer is mit sicherheit auch nicht jeder üv in der lage (oder hat überhaupt lust zu)

Verfasst: 28.02.2006 17:45
von GiGi.88
Hallo brauche dringend auskunft !!!

Mein Suzi Händler hat mir gesagt um meine Maschiene drosseln und beim TÜV eintragen zu können muss ich Ihm meinen Brief geben wie kann das sein der Brief ist doch MEIN Besitz Dokument...

Hat damit schon jemand erfahrung gemacht?

Verfasst: 28.02.2006 18:03
von Pinky
ja der hat recht - die drossel wird ja auch im brief eingetragen

genauso wie du alles was du eintragen lässt auch im brief eintragen lässt - wenn du die kiste abgibst wird er schein ja vernichtet... woher sollen denn sonst beim wieder anmelden zb. die infos kommen??

ausserdem gehört das mopped nicht automatisch ihm wenn er den schein hat - da gehört schon mehr dazu (beim willen das ding abzugeben angefangen)

das ist gang und gebe...

Verfasst: 28.02.2006 18:07
von Jan Zoellner
Also ich kenn keinen TÜV, der Änderungen im Brief vornimmt...

Ciao
Jan

Verfasst: 28.02.2006 18:11
von Pinky
Jan Zoellner hat geschrieben:Also ich kenn keinen TÜV, der Änderungen im Brief vornimmt...

Ciao
Jan
doch wollten sie bei "uns" schon öfter (immer!?) haben... isn scheissakt den dann von der bank zu holen etc.

beim letzten mal hab ichs gar nicht eintragen lassen - is mir zu aufwändig... deswegen will ich ja wissen was passieren kann wenn ich mit diesem "tüv-eintragungs-wisch" rumeier :?

evtl. wirds aber nur bei sachen wie reifen oder leistung gemacht?!

Verfasst: 28.02.2006 18:46
von Jan Zoellner
Für die Drosselung mußte man definitv zur Zulasssungsstelle.

Ciao
Jan

Verfasst: 28.02.2006 18:51
von Doctor Spoktor
jo, normal gibt es einen beipackzettel zum mitführen, den man bei bedarf in dem brief ( bei der zulassungsstelle) nachtragen kann......


wird allerdings die leistung geändert, hat man ja quasi ein ganz anderes fahrzeug und somit wird im brief eingetragen.....


fraglich bleibt allerdings immernoch wie die ausgangsfrage, ob sich ein nachteil ergibt wenn dieser komische neue zulassungsbeschenigungsbrief ausgestellt wird *g*

mein mopped hat diesen EG-Brief und ist noch 2003 zugelassen....
ergo konnte der auspuff OHNE kat eingetragen werden... bei ner 04 zulassung wäre das nicht gegangen ( lt. Tüvmann )
bekomme ich so nen neuen wisch, hab ich evtl. kein EG-Brief mehr...

um das ging es mir eigentlich...

da demnächst aber gabel und N, SB und so weiter eingetragen werden soll, frag ich mich ob ich das so machen soll :)

Verfasst: 05.03.2006 19:58
von lelebebbel
Ich häng mich mal an den Thread hier dran:

Also mein Motorrad steht grad in Karlsruhe und ist nicht angemeldet
Das Nummernschild stammt aus ES(slingen)

Tüv ist diesen Monat fällig

Frage: wie geht das jetzt wenn ich das wieder so machen will dass ich damit so fahren kann und so?

Kann ich das Ding wieder anmelden, indem ich mit dem Nummernschild in Esslingen aufs LRA gehe - obwohl der Tüv abgelaufen ist?

Oder muss ich erst zum Tüv und danach aufs LRA?