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Is des Erlaubt ??
Verfasst: 01.03.2006 20:20
von Schmidt
Hallo allerseits,
Bei mir is vor 2 Tagen des linke standlicht von meiner SV kaputgegangen. Heute bin ich dann zum Händler gefahren und wollte mir ne neue Birne kaufen. Der hat mich dann gefragt ob ich ne normale will oder 2 etwas bläuliche. (ich dachte mir, .... jo, so en bissel blau sieht bestimmt net schlecht aus).
Ich bin mir aber net wirklich sicher, dass die blauen lichter erlaubt sind. Der händler meinte, es hätte noch nie probleme gegeben.
Was meint ihr .... ich finde, net, dass es schlecht aussieht, ... aber ärger mit der Polizei will ich wegen sowas auch net riskieren
Gruß
Daniel
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Verfasst: 01.03.2006 20:23
von Hotte
kannste knicken

Verfasst: 01.03.2006 20:27
von Schmidt
Hotte hat geschrieben:kannste knicken

und was währe wohl die Konzequenz, wenn man mit sowas erwischt wird ?? ... ich wollte morgen normal zur arbeit fahren
Gruß
Daniel
Verfasst: 01.03.2006 20:28
von erni
sieht ja richtig geil aus
aber so weit ich weiß ist es trotzdem nicht erlaubt und der ärger mit dem schnittlauch wird vorprogrammiert sein ! denn alles was nach vorne leuchtet muß weiß sein!!
ich lies es aber mal drauf ankommen mußt bei einer kontrolle nur schnell den schlüssel rumdrehen

Verfasst: 01.03.2006 20:39
von Hotte
Schmidt hat geschrieben:Hotte hat geschrieben:kannste knicken

und was währe wohl die Konzequenz, wenn man mit sowas erwischt wird ?? ... ich wollte morgen normal zur arbeit fahren
Gruß
Daniel
habe schonmal vom spontanen ausbau am strassenrand gehört-trotzdem, eher unwahrscheinlich!aber wenn du 500 km von zuhause weg bist-shit!!!
denke mal da ist der klassische fall von fahren ohne betriebserlaubnis>strafen und versicherungsunannehmlichkeiten sind bekannt!
Verfasst: 01.03.2006 20:56
von Schubser
Ausbau am Straßenrand

, das bringt ja nun wenig...weil ohne dürfte man auch nicht weiterfahren

Gibt eine Mängelkarte

Verfasst: 01.03.2006 21:00
von Bluebird
Suzischubser hat geschrieben:Ausbau am Straßenrand

, das bringt ja nun wenig...weil ohne dürfte man auch nicht weiterfahren

Gibt eine Mängelkarte

und die betriebserlaubnis wird da wohl au net erlöschen. ist ja nicht gerade sicherheitsrelevant oder n gravierender verstoß. ist das nicht so wie bei einer unterbodenbeleuchtung? mängelkarte (wie schubserle schon sagte) und eben 20€ starfe oder so
Verfasst: 01.03.2006 21:06
von Hotte
wie gesagt , habe ich gehört, man liesst ja viel im net

war aber glaubsch hier (unwahrscheinlich)
veränderung an der beleuchtungsanlage.... ABE???
im falle eines unfalls...man weiss ja nie, versicherungen sind geier!
ich meine ich habe wahrscheinlich hier am wenigstens die ABE...

Verfasst: 01.03.2006 21:08
von Kasumi02
Der Schnittlauch sagt da oft: "Wenn wer blau (hat) ist, dann wir!"
Verfasst: 01.03.2006 22:33
von WilheLM TL
Suzischubser hat geschrieben:Ausbau am Straßenrand

, das bringt ja nun wenig...weil ohne dürfte man auch nicht weiterfahren

Gibt eine Mängelkarte

Du kriegst auch gleich ne Mängelkarte!
Für etwas ältere Bikes gilt die Bestimmung: mehrspurige Fahrzeuge müssen Standlicht haben. Nun ist aber ein Kraftrad eher einspurig... und deshalb darf meine Jugendsünde seit Jahren ohne Standlicht zum Tüv! Brauch auch keine blaue Lampe fürs Fernlicht!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
PDF des Tüv mit knapp 1MB, knapp 100Seiten mit allen verbindlichenBeleuchtungsrichtlinien. Nun muß ich mich da mal schlau machen wg. Mängelkarten ...
hmm... Auszug S. 17 v. 82:
- 2.1 Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)
Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben,
nach StVZO zulässig
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm
Also eine Frage, ob das Bike nach eg oder stvzo zugelassen ist... Farbe des Lichts ist auch vorgeschrieben (nämlich vorn durch e-Zeichen am/fürs Leuchtmittel): vorn weiß hinten rot
Bei neueren Sünden gilt: EG-Richtlinien
Verfasst: 01.03.2006 22:50
von Lord Speckie
Ich bin der Meinung, dass viele Porsche blaues Standlicht haben (serienmäßig), es also erlaubt ist.
Kann mich aber auch irren 
Verfasst: 01.03.2006 23:16
von Pinky
nur weil ein hersteller irgendwas ab werk hat heisst das nicht das es für otto-normalo erlaubt ist (siehe sidepipes beim slr - die an der viper wurden verboten)
und auch die lampen beim porsche werden bestimmt nicht blau sein

wohl eher dieses eklige xenonweissblau...
es ist verboten! nach vorne nur weiss - nach hinten nur rot! ausnahme sind die blinker...
Verfasst: 01.03.2006 23:37
von SVen
Ich fahre auch schon seit letztes Jahr mit blauem Standlicht. Und mich hat bis jetzt noch keiner deswegen angehalten. Und mal ganz ehrlich, wenn überhaupt, dann ist das wohl ein geringfügiger Mängel. Und nicht mit bauliche Veränderung oder so was zu tun. Eindeutig ne Mängelkarte. Und das jemand am Strassenrand sagt er müsse die ausbauen ? völliger Humbug. Keine Rennleitung in Deutschland, wird oder kann von mir verlangen, das ich mein Moped reparieren kann. "tschuldigung Officer, ich kann das Ding hier fahren, aber nicht reparien, ich habe ja auch eine Fahrerlaubnis, und keine Ausbildung als Krad oder Kfz Mechaniker"
Verfasst: 02.03.2006 0:43
von Silver-SV
Huhu, also ich habe bei meinem ATU Händler blaue Standlichtbirnchen gekauft! Und die sind im straßenverkehr zugelassen und haben ein E1 Prüfzeichen im glas! Also kein thema! Lampe raus, gucken ob zeichen da ist! Wenn ja dann darfst die ja drin haben! Und wenn mich die Freundlichen anhalten, dann dürfen sie gerne selber die heißen Lämpchen ausbauen und nachschaun
Hast recht SVen, du musst es nicht ausbauen oder sowas! Die Rufen nen Abschlepper und schaffen die karre weg wenn sie schlecht drauf sind!
Gruß Benny
Verfasst: 02.03.2006 0:50
von SVPetz
Gibt's denn dafür kein TÜV?
Petz