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3 Fragen (Versicherung, Kosten für die Drosslung, Schein)

Verfasst: 07.03.2006 17:19
von BUILDER
Hallihallo,

ich hätte da mal drei Fragen. :P

1. Die SV-650-S (Bj. 2000) vom Freund meiner Mum wird jetzt gedrosselt, damit ich sie fahren kann - werde diesen Monat noch 18.
Um wieviel wird sich denn erfahrungsweise die Versicherungssumme erhöhen, wenn ich als 18-jähriger mit der Maschine fahre? Der Freund meiner Mum läuft glaube ich in SFK > 20, also sollten schon so 40 - 30% sein.

2. TÜV ist jetzt im März wieder dran. Wir wollen die Chance nutzen und das Motorrad gleich drosseln lassen. Auf was für Kosten muss ich mich inkl. Eintrag etc. vorbereiten? Meint ihr man kann mit dem Händler was aushandeln - der macht ja immerhin gleich TÜV mit. Ich brauche noch Teile und der Einbau soll auch dort gemacht werden.

3. Ich habe jetzt bereits Auto-Führerschein bestanden, habe aber erst am 31.03. Geburtstag. Mein Problem liegt darin, dass ich nur einen Führerschein für A+B beantragt habe, d.h. ja eigentlich ich bekomme den Wisch erst, wenn ich Motorrad noch mit bestanden habe und zu diesem Zeitpunkt schon 18 bin. Durch das miese Wetter verschiebt sich das Ganze natürlich auf einen Termin, der ein paar Wochen nach dem 31.03. liegt. Ist es vielleicht möglich irgendwas vorübergehendes zu bekommen, damit ich mit 18 schon Auto fahren darf und nicht noch ein paar Wochen warte? Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich nur einen Führerschein beantragt habe, aber wer rechnet denn mit solchen Schneemassen mitte März. :(



Danke für eure Hilfe! :lol:

Verfasst: 07.03.2006 19:13
von OzzKaa
Zu 1: Ich habe keine Ahnung :D

Zu 2: Ich habe gerade am Freitag 164€ für ENTdrosselung (+Vergasersynchronisation) und TÜV (+ 2 Eintragungen) gezahlt. Die "offenen" Gasschieber hatte ich schon. (Wenn du gedrosselte Gasschieber brauchst, ich hab welche!!!)

Zu 3: Ich habe (fast) genau das gleiche erlebt, ich hab zuerst die Motorradprüfung bestanden und hab mir dann vom Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Führerschein geholt (so ein Papierwisch), dann habe ich die Autoprüfung bestanden und noch einen Papierwisch bekommen, mit dem ich dann beides fahren durfte. 2 oder 3 Wochen später konnte ich dann meinen richtigen Führerschein abholen


Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, und wie gesagt, melde dich wenn du die gedrosselten Gasschieber haben möchtest. (Ich fahre ne SV650N Bj. 00, ich weiss nich ob die SV650S auch über Gasschieber gedrosselt wird)

Häh???

Verfasst: 07.03.2006 21:17
von Flipster
Hi!

Zu Frage1: ich check überhaupt nicht was Du meinst!!! Die Versicherungssumme wird sich auf jedenfall nicht erhöhen!!! Die ist nämlich immer gleich im Haftpflichtbereich, egal wer damit fährt. Ihr müßt nur checken, ob der Fahrerkreis in dem Vertrag eingeschränkt ist. Wenn nicht, und das Möppi auf den Freund Deiner Mum versichert ist und er Versicherungsnehmer ist, dann kann da jeder mit fahren, da ändert sich am Schadenfreiheitsrabatt gar nichts. Somit auch nicht am Beitrag! Oder am Versicherunsschutz!

Das einzige was sich aufgrund der Drosselung ändert ist der Beitrag. Der geht nämlich nach unten, da Du nun weniger Ps hast. Und die Versicherer berechnen die Motorradversicherungen nach Kw Stärke.

Der Sf kann so weit ich weiß beim Motorrad gar nicht bei 20 liegen. Soweit ich weiß gehts nur maximal bis SF 10 und das sind dann 25 %.

Also am Besten bei der jeweiligen Versicherungen mal anrufen und das bekannt geben und prüfen.

Gruß
Flipster

Re: Häh???

Verfasst: 07.03.2006 21:46
von BUILDER
Danke erstmal für die Antworten...

SVFlipster hat geschrieben:Ihr müßt nur checken, ob der Fahrerkreis in dem Vertrag eingeschränkt ist.
Genau dahin zielt meine Frage. :P
Im Normalfall erhöht sich der Beitrag erheblich, wenn Personen unter 25 Jahren das KFZ bewegen dürfen. ;)

Hi

Verfasst: 08.03.2006 11:55
von Flipster
IM Normalfall erhöht sich der Beitrag wenn Leute unter 23 bzw. unter 25 damit fahren. Ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Gruß
Flipster

Verfasst: 08.03.2006 13:28
von solidux
1. Wenn du generell nicht Versicherungsnehmener für das Motorrad werden
sollst und du das Motorrad von dem Freund deiner Mutter fährst, dann
lässt er ja praktisch nicht mal jemanden aus dem Kreis seiner Familie damit fahren!!! (ist nicht dein Vater). Das ist doch Murks. Am besten Ihr klärt das
ordentlich ab. Sonst gibts im Unfallsituationen Streit in Familienkreis, wer
die Hochstufung bezahlt.

SF Rabbate können nach meiner Kenntnis nicht mehr übertragen/übergeben werden. Du würdest neu anfangen. :lol:

2. Du solltest Dich an Ozzka wenden und den Gasschieber organisieren.

Verfasst: 08.03.2006 14:26
von BUILDER
Danke nochmals für alle weiteren Antworten.
Natürlich lasse ich mich mit Eintragen, sodass auch Versicherungsschutz besteht, wenn ich einen Unfall habe. :P

Was sagt ihr dazu:

http://cgi.ebay.de/Suzuki-SV-650-34-PS- ... dZViewItem


Ist ja zufällig mal EXTREM billig. Ist das alles, was ich brauche? Kann ich das kaufen?

Verfasst: 08.03.2006 22:40
von Dojomaster
Die Auktion geht ja noch 3 Tage, von daher wird der Preis sicherlich noch steigen. Kannst ja mal 2 Tage warten und dann nochmal nachsehen wie sich der Preis entwickelt Ansonsten hat dir doch etwas weiter oben der OzzKaa eine Drosselung angeboten

Verfasst: 17.03.2006 12:25
von GiGi.88
solidux hat geschrieben:1. Wenn du generell nicht Versicherungsnehmener für das Motorrad werden
sollst und du das Motorrad von dem Freund deiner Mutter fährst, dann
lässt er ja praktisch nicht mal jemanden aus dem Kreis seiner Familie damit fahren!!! (ist nicht dein Vater). Das ist doch Murks. Am besten Ihr klärt das
ordentlich ab. Sonst gibts im Unfallsituationen Streit in Familienkreis, wer
die Hochstufung bezahlt.

SF Rabbate können nach meiner Kenntnis nicht mehr übertragen/übergeben werden. Du würdest neu anfangen. :lol:

2. Du solltest Dich an Ozzka wenden und den Gasschieber organisieren.
Zum Thema SF Rabbate übernehmen es geht noch zumindest ging es bei mir habe auch vor nem halben jahr ca. die Rabbatte übernohmen

Drosslung bei ner SV650 von 72 auf 34 PS kostet ca 250 € ganz schön viel

Verfasst: 17.03.2006 17:05
von BUILDER
GiGi.88 hat geschrieben:Drosslung bei ner SV650 von 72 auf 34 PS kostet ca 250 € ganz schön viel
Ich hab die Teile dafür von OzzKaa gekauft.
Mit den 250 €ur meinst du aber Teile + Einbau + Eintragung zusammen, oder? ;)
Ich gebe ja jetzt die Teile mit hin, also sollte es ca. 100 €ur günstiger werden....

Bzgl. Drosselung

Verfasst: 18.03.2006 10:35
von V-Twin
Hi Felix,
die Kosten für die Leistungsreduzierung kannst du wesentlich geringer halten. FAlls du etwas Ahnung hast, oder ein tolles Reperaturhandbuch, oder einen Kumpel der Ahnung hat: MAch es selber. Es ist nicht so schwer die Drosselklappen auszutauschen. Die Teile bekommst du mit etwas Glück im Forum gebraucht. Vortei: super billig! Die Dinger haben sowieso kaum Verschleiß und kommen doch eh in 2 JAhren raus :D
Die Original GAsschieber von Suzuki liegen bei ca. 75 Teuronen mit denn Unterlegscheiben. Das Gutachten gibts vom Händler/VErkäufer dazu oder auf der Hompage von Suzuki.
Ich habe meine Gasschieber für 30 Euro im Forum VErkauft. Also Kohle sparen, wenn es sich einrichten lässt.

mfg

V-Twin

Verfasst: 19.03.2006 13:29
von BUILDER
Hehe danke noch für den Tipp. ;)

Die Gasschieber habe ich bereits für 35 €ur (inkl. Versand) von einem User gekauft. Ein entsprechendes Gutachten bekomme ich auch mit zugeschickt.

Leider kenne ich keinen, der mir den Spaß wechseln könnte, aber da ich die Teile ja bereits habe, dürfte der Einbau vom Händler doch nicht die Welt kosten, oder? Der Einbau und die Eintragung soll im gleichen Atemzug mit dem noch im März anstehenden TÜV-Termin durchgeführt werden.

Verfasst: 27.03.2006 19:00
von BUILDER
Soo das Maschinchen steht jetzt beim Händler.
TÜV + Durchsicht + Drosselung wird gemacht. ;)

Sagt mal ist es unbedingt nötig die Drosselung in den KFZ-Brief eintragen zu lassen? In 2 Jahren ist das Motorrad sowieso wieder offen und bis dahin habe ich nicht vor das gute Stück zu verkaufen - solang die Drosslung in der Zulassung steht dürfte das doch reichen, oder?

Verfasst: 27.03.2006 20:14
von WilheLM TL
Was ist eine Zulassung? Das Gegenteil von Aufmachung? ...oder Akt einer Behörde?
Ich meine, nach Deiner Sicht bräuchtest wohl auch keinen Führerschein - für die gerade mal sechzig Jahre, die Dir noch bleiben, lohnt das nicht... :roll:

Wie bekommst Du die 34PS in den KFZ-Schein? Kriecht der B.... bei der Kontrolle in Deine Vergaser?

Aber frag ruhig...

Verfasst: 27.03.2006 20:16
von BUILDER
Aja sehr freundliche und überaus verständliche Antwort. :roll:


EDIT:

Da ich vielleicht noch auf etwas - wie soll ich sagen - ernstere Antworten hoffe sollte ich vielleicht noch hinzufügen, dass mir der Händler sagte, dass die Eintragung in die Zulassung (da sollte ja schon vermerkt sein, dass die Maschine nur 34PS hat!?) direkt durch den TÜV erfolgt und ich dann mit einem Wisch zur Zulassungsstelle gehen muss und die das dann im KFZ-Brief umschreiben. Vielleicht war das ja non-sense, aber mit dieser Annahme hab ich ne ernsthafte Frage gestellt!

Wer will dennschon den KFZ-Brief sehen? Der liegt immer zu Hause rum und ist nur bei einem Verkauf wichtig. Was man immer dabei hat ist der Führerschein und die Zulassung!?

Wenn ich da was falsch verstehe, dann kann man mich auch in normalem Ton aufklären. Ich weiß schon, dass eine Nicht-Eintragung nicht unbedingt ganz rechtens ist, aber wenn's keinen jucken würde...