Once again: Durchschlängeln
Verfasst: 17.11.2002 22:50
Im Thread "Warnblinkanlage?" habe ich folgendes gelesen:
Zur Erinnerung: Auf der Autobahn ist das Durchschlängeln bei Stau eigentlich nicht erlaubt. Siehe Schupo-Beiträge. Meine Zusammenfassung: Vorsichtiges Durchschlängeln bei Stau wird zwar weitgehend von der Polizei toleriert. Aber wenn dabei etwas passiert, trägt die Schuld zu 100% der Biker.
Daher greife ich das Thema "Durchschlängeln" noch einmal auf.SV-Aldo hat geschrieben:Bleibt von euch etwa einer am Stauende stehen und warnt die Dosen? schlängelt ihr euch etwa nicht durch?
Zur Erinnerung: Auf der Autobahn ist das Durchschlängeln bei Stau eigentlich nicht erlaubt. Siehe Schupo-Beiträge. Meine Zusammenfassung: Vorsichtiges Durchschlängeln bei Stau wird zwar weitgehend von der Polizei toleriert. Aber wenn dabei etwas passiert, trägt die Schuld zu 100% der Biker.
Ich habe einen sehr ausführlichen Text eines Rechtsanwaltes gefunden, in dem das Thema bis zum Abwinken analysiert wird. Darin steht folgendes Fazit:Schupo hat geschrieben:Der Dosentreiber darf darauf vertrauen das Kradfahrer nicht Schlängeln, kommt es zu einem Unfall TWIT Tut Weh Ist Teuer.
Obiges gilt für Deutschland. In Österreich sieht es wohl inzwischen etwas anders aus.Rechtsanwalt Florian Weigel hat geschrieben:III. Fazit
Das „Durchschlängeln“ der Motorradfahrer stellt in jeder Verkehrssituation ein unerlaubtes Rechtsüberholen dar. Die geltende StVO läßt, meiner Ansicht nach, diesbezüglich keinen anderen Schluß zu. Dies entspricht auch der herrschenden Meinung der Literatur wie der Rechtsprechung.
Weder die Stellungnahme des BLFA-StVO noch die Aussage des ehemaligen Bundesverkehrsministers Franz Müntefering sind für die Gerichte oder für die Exekutive verbindlich. Sie tragen aber in hohem Maße zur allgemeinen Verwirrung in dieser Frage bei.
Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Gosslar hat sich darüber hinaus zum wiederholten Male gegen eine Lockerung des generellen Rechtsüberholverbots auf Autobahnen ausgesprochen. Dieser Ansicht hat sich scheinbar nunmehr auch der derzeitige Verkehrsminister Klimmt angeschlossen, was aus einem Interview mit der Zeitschrift Autobild im Februar diesen Jahres hervorgeht.
Dies berührt zwar die oben dargestellten Fallkonstellationen nicht unmittelbar, zeigt jedoch deutlich, daß ein Wandel der herrschenden Meinung auch bezüglich des „Durchschlängelns“ von Motorrädern nicht in Sicht scheint.
Für den Fall, daß der Gesetzgeber der Ansicht ist, daß es verkehrspolitisch vertretbar wäre, ein solches Verhalten der Motorradfahrer in Zukunft zu billigen, erscheint es aus meiner Sicht unbedingt notwendig, eine Regelung entsprechend §12 Abs. 5 StVO-Österreich in die StVO einzustellen. Nur auf diese Weise kann die ständig schwelende Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet beseitigt werden.