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Strafe fürs fahren ohne Eater

Verfasst: 11.04.2006 19:25
von Ugly
Also ich wollt nur mal fragen was sie euch schon so aus der Tasche gezogen haben, falls ihr ohne erwischt worden seit? 8)

Verfasst: 11.04.2006 19:51
von erni
also für mich als ausländer war das mal 60 euro und wurde des landes verwiesen heißt auf direktem weg über die grenze und 3 punkte!
mitlerweile sind es aber schon 100 euro


Gruß Dirk

Verfasst: 11.04.2006 22:20
von Sascha
Es sind glaub ich laut Bußgeldkatalog 175 Euro und 3 Punkte.
Prinzipiell führt der Ausbau des Eaters ja zum Erlöschen der Betriebsterlaubnis, d.h. das der Polizist dir deine Maschine bei der Kontrolle stilllegen kann und dir nachher beim TÜV eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden muss.
Das wäre zwar der krasseste Fall, aber rein rechtlich möglich.
Am besten DB-Eater immer beim Fahren mitführen und bei einer Kontrolle freundlich sein. Mit viel Glück lässt der Beamte einen bei sofortigem Einbau an Ort und Stelle wieder mit zwei zugedrückten Augen weiterfahren.

Verfasst: 11.04.2006 23:08
von D101
Sascha hat geschrieben:Mit viel Glück lässt der Beamte einen bei sofortigem Einbau an Ort und Stelle wieder mit zwei zugedrückten Augen weiterfahren.
Denkst du, wenn Pech hast, unterstellen sie dir Vorsatz und dann wirds noch Teurer.


MfG

Verfasst: 11.04.2006 23:43
von Schubser
D101 hat geschrieben:
Sascha hat geschrieben:Mit viel Glück lässt der Beamte einen bei sofortigem Einbau an Ort und Stelle wieder mit zwei zugedrückten Augen weiterfahren.
Denkst du, wenn Pech hast, unterstellen sie dir Vorsatz und dann wirds noch Teurer.


MfG
:( scared Ahhhh, ich bekomme bald einen Fön...es gibt keinen Vorsatz bei so einem Vergehen...das Herausnehmen des DB Eaters ist genauso vorsätzlich wie das Fahren mit einem Racingtopf...somit Strafe gleich.
Und es wird nicht das Motorrad stillgelegt...es wird nur die Weiterfahrt untersagt, bis das Motorrad (in diesem Falle Auspuff) wieder den gesetzlichen Vorschriften enspricht.

Verfasst: 12.04.2006 2:16
von WilheLM TL
Suzischubser hat geschrieben: .
Und es wird nicht das Motorrad stillgelegt...es wird nur die Weiterfahrt untersagt, bis das Motorrad (in diesem Falle Auspuff) wieder den gesetzlichen Vorschriften enspricht.
...was ja eine still-Legung im ursprünglichsten Wortsinn ist, oder? (Was mich jetzt in meinem Zustand ganz besonders interessieren täte: tun Deine geschätzten Kolleginnen von „Stillen” reden, wenn sie Pötte zwangseatern?!)

Ich sag jetzt ganz leise (still!) Prost!

Verfasst: 12.04.2006 13:34
von Schubser
WilheLM TL hat geschrieben:
Suzischubser hat geschrieben: .
Und es wird nicht das Motorrad stillgelegt...es wird nur die Weiterfahrt untersagt, bis das Motorrad (in diesem Falle Auspuff) wieder den gesetzlichen Vorschriften enspricht.
...was ja eine still-Legung im ursprünglichsten Wortsinn ist, oder? (Was mich jetzt in meinem Zustand ganz besonders interessieren täte: tun Deine geschätzten Kolleginnen von „Stillen” reden, wenn sie Pötte zwangseatern?!)

Ich sag jetzt ganz leise (still!) Prost!
Das Wort habe ich nun noch nie gehört :lol: vielleicht hat das was mit leiser machen also stiller machen zu tun :D
Wird das Fahrzeug stillgelegt muß es nach dem Ende der Maßnahmen einem Sachverständigen vorgeführt werden, ergo wird das Fahrzeug wohl auf einen Schlepper kommen. Bei der Untersagung der Weiterfahrt wird wie o.b. gehandelt...ist ein DB Eater drin, kann die Fahrt einfach so weitergehen. Sollte man dummerweise öfter ohne den Eater erwischt werden, kann es sein, dass ein übermotivierter Beamter den Topf sicherstellt...Regel bei Racingtöpfer...Ausnahme bei ABE Töpfen.
Ich gebe Dir aber in sofern Recht...ob Stilllegung oder Untersagung der Weiterfahrt....man steht erstmal :D

Verfasst: 12.04.2006 15:17
von Ugly
Also wenn ich den eater mit nehm und den im besten fall vor Ort einbauen kann,unter den "fachkundigen" Augen des Beamten. Bleibts doch bei ner Ordnungswidrigkeit oder muß ich da auch die 175 Euronen abtreten? den die 3 Punkte tun zwar weh aber die hart verdiente Kohle :cry: :cry: :cry:

Verfasst: 12.04.2006 15:35
von Schubser
Ugly hat geschrieben:Also wenn ich den eater mit nehm und den im besten fall vor Ort einbauen kann,unter den "fachkundigen" Augen des Beamten. Bleibts doch bei ner Ordnungswidrigkeit oder muß ich da auch die 175 Euronen abtreten? den die 3 Punkte tun zwar weh aber die hart verdiente Kohle :cry: :cry: :cry:
Nee Nee, blechen mußt Du trotzdem, Punkte gibt das auch und die Anzeige gibt es noch als Zugabe obendrauf :wink: Wenn Du den Eater unter der mehr oder weniger fachkundigen Aufsicht des Beamten wieder einbaust darfst Du lediglich Deine Fahrt fortsetzen.

Verfasst: 12.04.2006 15:41
von Timmi
Muss mich auch mal einmischen. Sind es nicht vielmehr 75 Euro anstatt
175?
Und vor Ort werden die ja nicht kassiert sondern es kommt mit der Post die Zahlungsaufforderung.Richtig?
Die drei Punkte für eine bauliche Veränderung welche nicht eingetragen ist bleiben davon unberührt.

Verfasst: 12.04.2006 15:52
von Schubser
Timmi hat geschrieben:Muss mich auch mal einmischen. Sind es nicht vielmehr 75 Euro anstatt
175?
Und vor Ort werden die ja nicht kassiert sondern es kommt mit der Post die Zahlungsaufforderung.Richtig?
Die drei Punkte für eine bauliche Veränderung welche nicht eingetragen ist bleiben davon unberührt.
Richtig... Zahlungsaufforderung kommt per Post, sie können jedoch auch vor Ort abkassieren (ist dann aber frewillig) und und laut Bußgeldkatalog sind 50 Euro Bußgeld + ein paar Gebühren fällig.

Verfasst: 12.04.2006 16:51
von D101
Suzischubser hat geschrieben: :( scared Ahhhh, ich bekomme bald einen Fön...es gibt keinen Vorsatz bei so einem Vergehen...das Herausnehmen des DB Eaters ist genauso vorsätzlich wie das Fahren mit einem Racingtopf...somit Strafe gleich.
Und es wird nicht das Motorrad stillgelegt...es wird nur die Weiterfahrt untersagt, bis das Motorrad (in diesem Falle Auspuff) wieder den gesetzlichen Vorschriften enspricht.
Amen! :) Angel

MfG

Verfasst: 12.04.2006 20:10
von Bluebird
@ schubserle:
wie ist das mit den racingtöpfen wenn die die sicher stellen. bekommt man die mal wieder oder wurden die quasi enteignet?

Verfasst: 12.04.2006 20:11
von Schubser
Die gibt das nicht wieder zurück oder besser gesagt habe ich noch nie davon gehört, dass sie beim Eigentümer wieder angekommen sind :wink:
Könnte aber eine Frage der Hartnäckigkeit und guten Argumente sein...kann ich beweisen, das ich das Teil in Zukunft nur noch auf der Rennstrecke nutzen möchte, will ich eine Rückgabe nicht ausschließen.

Verfasst: 12.04.2006 20:16
von Aldo
Suzischubser hat geschrieben: :( scared Ahhhh, ich bekomme bald einen Fön...es gibt keinen Vorsatz bei so einem Vergehen...das Herausnehmen des DB Eaters ist genauso vorsätzlich wie das Fahren mit einem Racingtopf...somit Strafe gleich.
Du als Polizist weißt doch wie leicht so ein Teil raus fallen kann! :lol:
ne Quatsch!
ich sehe es auch so- wer ohne das Ding fährt weiß daß er das nicht darf und braucht sich nicht über eine Strafe wundern- ja er bettelt förmlich darum. Und das wegen vielleicht gerade mal einem Dezibel! :roll: