Entfernungszuschlag (Mo2006 Gebrauchtkauf Spezial)
Verfasst: 18.04.2006 21:19
Hallo,
hier mal einen Auszug aus der oben genannten Zeitschrift.
Nichts ist für Gebrauchtkäufer frustrierender als eine Zustandbeschreibung, die von der Wahrheit ebenso weit entfernt ist wie der Besichtigungsort.
Es gibt vermutlich kaum einen Gebrauchtinteressenten, der noch nicht auf geschönte zustandbeschreibungen einer Gebrauchtmaschine hereingefallen ist. Was am Telefon noch
Verlockend klingt, stellt sich vor ort nicht selten als Zurechtgedengelte Unfallmaschine oder heruntergekommene Möhre heraus.
Wohl dem, dem diese unschönen Erfahrungen im näheren umkreis seines Wohnortes widerfuhren und sich sowohl der Zeitverlust als auch die Spritkosten noch im rahmen
Des erträglichen bewegten.
Im Zeitalter des Internets sind die verlockendsten Angebote jedoch oftmals einige hundert
Kilometer entfernt. Hält es der Verkäufer in einem solchen fall beim telefonischen Vorgespräch nicht mit der Wahrheit, ist der ärger vorprogrammiert. Niemand opfert
Schließlich freiwillig einen tag urlaub, zwei Tankfüllungen oder ein Zugticket, weil er
Am Telefon vom Anbieter schlicht und ergreifend belogen wurde.
Dabei ist im Gesetz verankert, dass jeder, der in Vertragsverhandlungen eine Vertrauenssituation geschaffen hat, für seine aussagen gerade stehen muss. Und zwar auch dann, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt. Entspricht also der zustand eines Motorrads
Objektiv nicht der Beschreibung des veräußerers am Telefon, kann ein getäuschter Kaufinteressent Schadensersatzansprüche – beispielsweise die Fahrtkosten – geltend machen. Vorausgesetzt er kann beweisen, dass der Verkäufer absichtlich falsche angaben gemacht hat.
In der MOTORRAD Zeitschrift (Gebrauchtkauf Spezial) gibt’s es dazu einen Fragebogen
Der dem Verkäufer zugesandt werden kann. Hier wird dem verkaufswilligen eine detaillierte
Zustandsbeschreinung abverlangt. Fachwissen ist hierbei nicht nötig und kann auch nicht erwartet werden. Entscheidend ist, dass sich der Interessent ein möglichst exaktes bild von der Gebrauchtmaschine machen kann, bevor er sich auf den weiten weg macht. Weigert sich der Anbieter den Zugefaxten Fragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, hat er vermutlich was zu verbergen und die lange anfahrt zur Besichtigung lohnt nicht.
Dieser Fragebogen nützt jedoch nicht nur dem Interessenten als nachweis, sondern auch dem Anbieter, der damit ebenfalls schriftlich beweisen kann, dass er korrekte angaben zum zustand gemacht hat.
Hoffe der beitrag ist hier richtig, dachte das es für diejenigen die auf der suche nach einem motorrad sind sehr interessant seien könnte.
quelle: Motorrad 2006 - Gebrauchtkauf Spezial von Uli Holzwarth
gruss
der zwenn
hier mal einen Auszug aus der oben genannten Zeitschrift.
Nichts ist für Gebrauchtkäufer frustrierender als eine Zustandbeschreibung, die von der Wahrheit ebenso weit entfernt ist wie der Besichtigungsort.
Es gibt vermutlich kaum einen Gebrauchtinteressenten, der noch nicht auf geschönte zustandbeschreibungen einer Gebrauchtmaschine hereingefallen ist. Was am Telefon noch
Verlockend klingt, stellt sich vor ort nicht selten als Zurechtgedengelte Unfallmaschine oder heruntergekommene Möhre heraus.
Wohl dem, dem diese unschönen Erfahrungen im näheren umkreis seines Wohnortes widerfuhren und sich sowohl der Zeitverlust als auch die Spritkosten noch im rahmen
Des erträglichen bewegten.
Im Zeitalter des Internets sind die verlockendsten Angebote jedoch oftmals einige hundert
Kilometer entfernt. Hält es der Verkäufer in einem solchen fall beim telefonischen Vorgespräch nicht mit der Wahrheit, ist der ärger vorprogrammiert. Niemand opfert
Schließlich freiwillig einen tag urlaub, zwei Tankfüllungen oder ein Zugticket, weil er
Am Telefon vom Anbieter schlicht und ergreifend belogen wurde.
Dabei ist im Gesetz verankert, dass jeder, der in Vertragsverhandlungen eine Vertrauenssituation geschaffen hat, für seine aussagen gerade stehen muss. Und zwar auch dann, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt. Entspricht also der zustand eines Motorrads
Objektiv nicht der Beschreibung des veräußerers am Telefon, kann ein getäuschter Kaufinteressent Schadensersatzansprüche – beispielsweise die Fahrtkosten – geltend machen. Vorausgesetzt er kann beweisen, dass der Verkäufer absichtlich falsche angaben gemacht hat.
In der MOTORRAD Zeitschrift (Gebrauchtkauf Spezial) gibt’s es dazu einen Fragebogen
Der dem Verkäufer zugesandt werden kann. Hier wird dem verkaufswilligen eine detaillierte
Zustandsbeschreinung abverlangt. Fachwissen ist hierbei nicht nötig und kann auch nicht erwartet werden. Entscheidend ist, dass sich der Interessent ein möglichst exaktes bild von der Gebrauchtmaschine machen kann, bevor er sich auf den weiten weg macht. Weigert sich der Anbieter den Zugefaxten Fragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, hat er vermutlich was zu verbergen und die lange anfahrt zur Besichtigung lohnt nicht.
Dieser Fragebogen nützt jedoch nicht nur dem Interessenten als nachweis, sondern auch dem Anbieter, der damit ebenfalls schriftlich beweisen kann, dass er korrekte angaben zum zustand gemacht hat.
Hoffe der beitrag ist hier richtig, dachte das es für diejenigen die auf der suche nach einem motorrad sind sehr interessant seien könnte.
quelle: Motorrad 2006 - Gebrauchtkauf Spezial von Uli Holzwarth
gruss
der zwenn