Seite 1 von 3
Armes Suzuki-jetzt mit Video....
Verfasst: 03.05.2006 13:36
von flyingernst
Steht in den Handbüchern unserer SV dass die Serviceintervalle, in dem Fall die 18000der spätestens nach 18 Monaten nach neuerwerb des Motorrades gemacht werden muss?!
Meine SV hat ein defektes Schwingenlager und Suzuki will auf Kulanz nicht reparieren weil ich diese 18 Monate
a) um 6 Monate überzogen hätte (erster Kulanzantrag war 24 Monate nach Mopedkauf...stimtm also schon mal net)
und
b) die Laufleistungsgrenze um 85km überzogen hätte (schaden wurde von der Dekra bei 18585km nachgewiesen)
Erst gabs Stress mit dem Händler weil der einen Kulanzantrag gemacht und gebilligt bekommen hatte (allerdings nicht mit den Zustandkriterien des Motorrades wie ich sie angegeben habe) und wollte aber in gleichem Atemzug dass cih die Inspektion bei ihm machen lasse...wurde sogar pampig und lies sich entlocken dass er mit mir Geld verdienen wolle, also wäre ch da unter 170€ nicht raus gekommen. Deswegen habe ich dem Abgsagt und habe nun einen schriftlichen Kulanzantrag gestellt, dass Suzuki mir nur die Lager zahlt. Dieser wurde jetzt von Suzuki abgelehnt wegen den oben genannten Kriterien.
Weitere Frage:
Gibt es die Möglichkeit von einem Gutachter nachweisen zu lassen dass der Schaden schon vor der letzten Inspektion gewesen sein muss?! Muss er ja, weil ich merke im Moment von dem Spiel im Lager beim fahren genau so wenig wie im Neu zustand (es sei denn ich hätte mich durch die Laufzeit der Veränderung daran gewöhnt, müsste mal ne neue SV fahren)
Wenn man das nachweisen kann, dann verklage ich Suzuki, bin ja net für umme rechtsschutzversichert...und die machen rum wegen 80kmtern.
Ích finde das echt unter aller sau, wenn Suzuki mir wenigstens die Lager geschickt hätte, hätten sie ihre ruhe und vor allem wesentlich weniger für die Lager gezahlt wie ich es zahlen würde....das sind echt idioten. Wenn ich jetzt nen Gutachter finde und dieser Motorradanwalt sieht ne Chance müssen sie sich mit einem Verfahren rum ärgern...deren entscheidung.
Gruß Michael
Re: Armes Suzuki
Verfasst: 03.05.2006 13:47
von svbomber
flyingernst hat geschrieben:Weitere Frage:
Gibt es die Möglichkeit von einem Gutachter nachweisen zu lassen dass der Schaden schon vor der letzten Inspektion gewesen sein muss?! Muss er ja, weil ich merke im Moment von dem Spiel im Lager beim fahren genau so wenig wie im Neu zustand (es sei denn ich hätte mich durch die Laufzeit der Veränderung daran gewöhnt, müsste mal ne neue SV fahren)
Wer sagt denn, dass das Schwingenlager defekt ist? Auch der Händler, der an dir geld verdienen möchte?

Verfasst: 03.05.2006 13:57
von WilheLM TL
Hallo,
so ganz schlau werd ich da nicht draus... WAS ist kaputt und wie wurde das von wem festgestellt?
Ist ja nicht nur ein einziges Bauteil, die Schwingenlagerung.
Und daß Händler vom Handel leben ist an sich nichts Neues...
Re: Armes Suzuki
Verfasst: 03.05.2006 14:45
von ramsed
flyingernst hat geschrieben:Erst gabs Stress mit dem Händler weil der einen Kulanzantrag gemacht und gebilligt bekommen hatte (allerdings nicht mit den Zustandkriterien des Motorrades wie ich sie angegeben habe) und wollte aber in gleichem Atemzug dass cih die Inspektion bei ihm machen lasse...wurde sogar pampig und lies sich entlocken dass er mit mir Geld verdienen wolle, also wäre ch da unter 170€ nicht raus gekommen.
flyingernst hat geschrieben:
Wenn man das nachweisen kann, dann verklage ich Suzuki, bin ja net für umme rechtsschutzversichert...und die machen rum wegen 80kmtern.
Also irgendwie versteh ich das manchmal nicht ganz.... der Haendler will von Dir fuer eine Inspektion 170€ .... was kostet denn sonst eine Inspektion ??? ... sparst Du etwa 50€ und willst deswegen mit Suzuki vor Gericht
Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du - abgesehen von den generierten Kosten, welche durch Deine Rechtsschutzversicherung uebernommen wird - nicht mehr Auslagen haben wirst als du einsparst ??
Hier noch zu Deiner 1. Frage:
Steht in den Handbüchern unserer SV dass die Serviceintervalle, in dem Fall die 18000der spätestens nach 18 Monaten nach neuerwerb des Motorrades gemacht werden muss?!

NEIN, wieso sollte Suzuki von den Kunden verlangen, dass man innert einer gewissen Zeit eine vorgeschriebene KM Zahl fahren muss ?
1. Inspektion = 1000 Km
...dann alle 6000 Km, d.h. 7000 / 13000 / 19000
Gruss,
David
Verfasst: 03.05.2006 15:24
von Bednix
mit dem service:
es heißt: bei 18.000km oder nach 18 monaten.
beste grüße,
philipp
Verfasst: 03.05.2006 15:40
von SV`ler
Nich dumm nich dumm, die haben sich dadurch ja toll abgesichert, wieder ein Grund mehr keine Suzuki zu kaufen als nächstes. Oder ist das so wenn man ein "günstiges" Bike kauft?
Suzuki ist für mich bei den "großen" halt Schlußlicht was Qualität angeht, denn der Preis muss ja irgendwo herkommen.
Nur schade in dem Fall für Dich, scheinen sich ja echt anzupissen wegen den paar Metern
Verfasst: 03.05.2006 15:41
von SVHellRider
Im Garantie- und Serviceheft (Knubbel) steht u.a.:
(S. 5)...
SUZUKI leistet keinen Ersatz:
...
5. Bei Überschreitung der vom Hersteller angegebenen Wartungsintervall-Toleranzen.
...
(S. 10) ...
GEBRAUCHSHINWEISE
Wartungen/inspektionen
....
Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle dürfen um nicht mehr als 10% bzw. max. 500 km überschritten werden.
...
Verfasst: 03.05.2006 16:24
von Elin
Bednix hat geschrieben:mit dem service:
es heißt: bei 18.000km oder nach 18 monaten.
beste grüße,
philipp
Ob Suzuki mit den 18.000 km durchkommt, kann ich nicht sagen, aber die gesetzliche Gewährleistung ist auf 2 Jahre festgeschrieben.

geh ma' zum Anwalt und lasse Dich richtig beraten.
Verfasst: 03.05.2006 16:29
von SVHellRider
Hier geht's gar nicht mehr um Garantie sondern um
Kulanz.
Kulanz wird sich vor Gericht schwer erstreiten lassen, denk ich mal.

Verfasst: 03.05.2006 16:38
von Timmi
Klar ist das mit Kulanz so eine Sache.Aber bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung hat er doch nix zu verlieren.
Falls es wirklich das Lager ist und es schon vor Ablauf der 18000Km festgestellt wurde: ANWALT
Egal wie es ausgeht. Denke mal Suzuki hat wieder ne`n Kunden weniger.
Verfasst: 03.05.2006 17:02
von WilheLM TL
ANWALT! ANWALT! ANWALT!
Mir wird schlecht... Biker oder Memme?
Ich weiß ja nun definitiv auch nicht mehr als alle anderen, aber: Lager obliegen dem Verschleiß. Die Karre ist BJ 2003. Die Karre ist nicht pünktlich bei der Wartung gewesen...
Eine Rechtsschutz ohne SB schmeißt dich nach einem verlorenen Prozeß gnadenlos raus - wenn sie denn je übernehmen! Kostet Nichts? Von wegen!
Erst mal feststellen: was ist defekt, wie hoch ist der Aufwand... gabs/gibts Anleitung zum Lagertausch im Forum...
... dann überlegen was zu tun ist...
Dann eventuell noch mal an Mutter S wenden wegen Kulanz...
... und wenns wirklich was Großes ist: ev. Rechtsweg. Nur dann.
Verfasst: 03.05.2006 17:04
von Pinky
WilheLM TL hat geschrieben:ANWALT! ANWALT! ANWALT!
Mir wird schlecht... Biker oder Memme?
Ich weiß ja nun definitiv auch nicht mehr als alle anderen, aber: Lager obliegen dem Verschleiß. Die Karre ist BJ 2003. Die Karre ist nicht pünktlich bei der Wartung gewesen...
Eine Rechtsschutz ohne SB schmeißt dich nach einem verlorenen Prozeß gnadenlos raus - wenn sie denn je übernehmen! Kostet Nichts? Von wegen!
Erst mal feststellen: was ist defekt, wie hoch ist der Aufwand... gabs/gibts Anleitung zum Lagertausch im Forum...
... dann überlegen was zu tun ist...
Dann eventuell noch mal an Mutter S wenden wegen Kulanz...
... und wenns wirklich was Großes ist: ev. Rechtsweg. Nur dann.
dito... dieses gartenzwerganwaltsgesülze immer

Verfasst: 03.05.2006 17:07
von flyingernst
hab anwalt nachgefragt, die Chancen stehen schlecht...was solls, dann muss ichs halt doch selber machen. Ankotzen tuts mich auf jeden Fall wegen 85km und den paar Euros was das Suzuki kosten würde.
170€ hätte die Inspektion gekostet die ich nach der Reparatur machen hät sollen, das seh ich net ein, dafür dass der Händler eh keine 2 Schrauben rum dreht, und wenn dann auch noch die Falschen, siehe Sandi.....so einem Idioten überlasse ich kein Geld von mir.
Dann kauf ich mir lieber doch so ein lager für 60€ und machs selbst.
Hmmm, der Gedanke mit dem Anwalt war vielleicht auch eher ne Wutreaktion (keine 30 Sekunden nach dem Telefongespräch), weil das dauert mir viel zu lange....das ist die paar € net wert. Es ist halt definitiv das Lager das hin ist, weil sich die Schwinge im Rahmen an der rechten seite vor und zurück beegen lässt, ist also ein radialspiel, kein axialspiel, das man duch "Anziehen" aus gleichen könnte
Gruß Michael
PS: Dass das Lager hin ist sagt die Dekra, der Händler und Martin650 hats auch schon erschrocken zur Kenntniss genommen wo ich es ihm mal vorgeführt habe
Verfasst: 03.05.2006 17:14
von Pinky
flyingernst hat geschrieben:hab anwalt nachgefragt, die Chancen stehen schlecht...
aber er is 150,- eur reicher

Verfasst: 03.05.2006 17:21
von flyingernst
quatsch