Seite 1 von 1
Konsequenzen nach TÜV Ablauf
Verfasst: 12.05.2006 19:43
von SV Falki
Ich müsste diesen Monat zum TÜV.

Durch meinen Auslandsaufenthalt bis Ende des Jahres bin ich nun aber verhindert dies zu tun. Die Maschine habe ich aus Zeit - und Versicherungsgründen nicht abgemeldet.

mein Plan war im Frühjahr ´07 den Tüv nachzuholen und ihn folglich dann bis 2008 ausstellen zu lassen (ein Jahr rückwirkend)

Kann es damit Probleme geben? Meldet der Tüv nach einer bestimmten Zeit dem Verkehrsamt das Nichterscheinen?
Wer weiss dazu was? Ich möchte nur ungern jemand anderes mit dem Bike zum Tüv fahren lassen. Wie verhalte ich mich rechtkonform? Sollte ich proaktiv dem Verkehrsamt meine Situation schildern?
PS: Kleine Sanktionen interessieren mich nicht, ich möchte nur ggf. größeren Ärger vermeiden.
Verfasst: 12.05.2006 19:47
von jensel
Wenn Du zwischendrin nicht einfach so fährst ist das kein Problem. Du darfst direkt zum TÜV hinfahren, auch mit abgelaufener Plakette.
Es wird nur ein halbes Jahr zurückdatiert.
Verfasst: 12.05.2006 21:25
von neodrei
jensel hat geschrieben:Es wird nur ein halbes Jahr zurückdatiert.
wodruch du auch einfach jetzt hin könntest und dir somit 0 gedanken machen müsstest....
Verfasst: 13.05.2006 0:12
von neodrei
ZephyrJens hat geschrieben:neodrei hat geschrieben:
wodruch du auch einfach jetzt hin könntest und dir somit 0 gedanken machen müsstest....
Er schrieb doch, dass er im Ausland ist

.
hummm ... war doch nur ein bier

da hab ich wohl nicht ordentlich gelesen... hatte wohl auch noch ne ähnliche diskussion mim kumpel im kopf

nun denn, ist wohl dann schon alles zu dem thema gesagt... er hat wohl auch so oder so auch keine andere wahl... außer evtl das möp mim hänger hinzufahren... aber das ist ja anscheinend nicht nötig, da die fahrt zum tüv ja wohl erlaubt ist...
so far...
... mit der gelobung, in zukunft genauer zu lesen

Verfasst: 13.05.2006 1:04
von UweF77
Kann mich den Vorrednern nur anschließen, Sanktionen gibt´s da meines Wissens keine, wenn nach dem Auslandaufenthalt der erste weg zum Blaukittel geht. Aber mach nicht den Fahler die Maschine parkend im Strassenverkehr zu belassen (Laternen parken etc). Alles was im Strassenverkehr ist, auch wenn du nur parkst muss ser StVO ensprechend sein, heißt TÜV muss gültig sein, wie auch die Profiltiefe ausreichend, sonst gibt es ärgern mit der Schnittlauch-Fraktion.
Gruß
Uwe
Verfasst: 13.05.2006 9:21
von SV Falki
@ all
Danke für die Infos. Dann kann ich alles so belassen wie es ist. Die Maschine schläft tief und fest in der Garage.
Verfasst: 13.05.2006 13:15
von Margie
ZephyrJens hat geschrieben:Man darf sogar mit ´nem unangemeldeten Mopped ohne Tüv zu selbigem fahren. Das Einzige, was man braucht ist eine Versicherungsbestätigung.
und einen TÜV-Termin den man kurz vorm losfahren ausgemacht hat, sonst kann die Rennleitung sagen: das kann jeder behaupten das man jetzt zum TÜV fährt! Dann steht aussage gegen aussage und man sitzt am kürzeren hebel. hat man jedoch einen termin, kann man zur rennleitung sagen: dann rufen sie beim TÜV an, die warten da auf mich.

das mit dem halben jahr ist auch nicht ganz richtig. die können maximal 1 jahr und 11 monate zurückdatieren. wenn du über 2 jahre bist kriegste aktuell TÜV (nix was noch nicht dagewesen wäre

)
Verfasst: 13.05.2006 14:07
von jensel
Margie hat geschrieben:
das mit dem halben jahr ist auch nicht ganz richtig. die können maximal 1 jahr und 11 monate zurückdatieren. wenn du über 2 jahre bist kriegste aktuell TÜV (nix was noch nicht dagewesen wäre

)
Dann ist das beim TÜV Hessen eben anders

Der hat meine SV nur 6 Monate zurückdatiert obwohl es eigentlich 8 hätten sein müssen. Steht so in seinen Richtlinien sagte der gute Mann.
Verfasst: 14.05.2006 17:59
von SV Falki
Wie sieht es theoretisch mit dem Versicherungsschutz aus?

Keine Schutz, da man nicht beim TÜV war?
Aber wenn man selbst mit einem unangemeldeten Bike Versicherungsschutz bekommt und zum TÜV fahrten kann,
dürfte dass ja keine Probleme geben.
Klar, ich würde definitiv erst einen Termin machen beim TÜV.
Verfasst: 14.05.2006 18:33
von jensel
Bei dieser Fahrt zum TÜV bist Du auch ganz normal versichert, vorausgesetzt Du hast Deinen Beitrag bezahlt
