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Überholen, Ja oder Nein?
Verfasst: 20.12.2002 7:43
von Da Säääß
Grund für meine Frage ist ein Posting im XJR-Forum. Dort hat einer einen Traktor überholt.

+ Zusatz, Landwirtschaftliches Gerät darf überholt werden.
Der Motorradfahrer wurde aufgehalten und durfte seinen Geldbeutel ziehen. Finde ich persönlich ungerecht. Das ist keine Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer.
http://www.training-for-germany.de/signs/z16/0912.htm hier ist es erlaubt
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php3 hier nicht.
Ich persönlich glaube ja eher der zweiten Quelle. Wie seht Ihr das.
Verfasst: 20.12.2002 8:30
von SanDee
Ich glaube auch eher der 2. Quellen. Hab noch nie gehört, daß es ne unterscheidung zwischen ein- und zweispurigen Fahrzeugen gibt außer bei
Was ich aber nicht verstehe, warum mußte er zahlen? Es gab doch ne Freigabe für Landwirtschaftliches Gerät, oder? Und er hat doch einen Traktor überholt... Ich meine wenn das Überholverbot für Mopedfahrer gilt, dann tut es die Ausnahme auch, oder???
Verfasst: 20.12.2002 8:37
von Da Säääß
Er "schrub"
vor nicht allzulanger zeit , als mann noch mit DM bezahlen
konnte ! ich fahre auf der landstraße und habe vor mir nen trecker . ich sehe das ueberholverbotsschild mit dem zusatz darunter ausgenommen trecker ! ich also blinker links uns ueberholt ! an der naechsten kreutzung steht nen scheriff mit nem fehrnglas und wink mich mit ner kelle raus ! das mcht 75 DM ! ich : wie und warum ? da stand doch , ausgenommen Landwirtschaftliche fahrzeuge ! er : ja , ja aber das gilt nicht fuer sie !
Ich ; warum das denn nicht ?? er : tja , das ist ei altes gesetz von anno schieß mich tot und das lautet : einspurige Fahrzeuge duerfen zweispurige Fahrzeuge nicht ueberholen (grins) !!! ich zur fahrschule und gefragt ! tja scheiße leute , daß stimmt !!!!!!! und ich heb dicke backen gemacht und durfte brav zahlen !
das nur dazu !!
gruß , sven aus hamburg !
Verfasst: 20.12.2002 8:52
von SV29
Hi All,
angenommen, daß ist in BRD passiert:
Ich kenne das so, wie im zweiten Link beschrieben:
Ohne Zusatz dürfen alle Fahrzeuge keine anderen mehrspurigen Fahrzeuge überholen, d.h. es dürfen keine Autos und keine Mopeds mit Beiwagen überholt werden, Mopeds ohne Beiwagen jedoch dürfen überholt werden.
Mit dem Zusatz 'Traktoren dürfen...' bedeutet das, daß diese überholt werden dürfen und das der Mopedfahrer, um den es geht, zu Unrecht zu Kasse gebeten wurde.
Es könnte daher nicht schaden, sich Rechtsbeistand zu holen.
Das mit dem 'alten Gesetz' habe ich noch nie gehört, da gibt es bestimmt noch andere ...
Verfasst: 20.12.2002 9:27
von SanDee
Also das läßt mir ja jetzt keine Ruhe
Hab was 'rumgesucht. Mein Fazit ist, der Polizist hat eine Fehler gemacht.
Zeichen 276 Zeichen 277
... ( Zeichen nicht darstellbar, BGBl. I 1992, 688
Überholverbote
Verbieten Führern von
Kraftfahrzeugen aller Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen
Art, Gesamtgewicht über 3,5 t, ein-
schließlich ihrer Anhänger, und von
Zugmaschinen, ausgenommen Personen-
kraftwagen und Kraftomnibusse,
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5 t", angegeben, so gilt
das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel
die angegebene Grenze überschreitet.
Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild
wie
... ( Zeichen nicht darstellbar, BGBl. I 1992, 688 )
angegeben sein.
Quelle: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/stvo/__41.html
Da heißt im Klartext:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen
Autofahrer dürfen Motorräder überholen, Motorradfahrer aber keine Autos
Quelle:http://www.sicher-ankommen.de/text/krad2.htm
In der Art hat der Polizist das ja auch begründet, aber der Sinn ist ja nicht ganz der gleiche. Ich meine bei dem Überholenden (Kraftfahrzeuge aller Art) werden alle gleichgehalten, bei dem überholten wird unterschieden. Wenn also die Ausnahme für Autos gilt, muß sie auch für Motorradfahrer gelten.
Heieiei... und das am frühen Morgen

Also inzwischen bin ich aber wach

Verfasst: 20.12.2002 11:14
von svjohnny
Ich glaube auch eher der 2. Quelle.
Hab' noch nie gehört, das ich als Motorradfahrer bei o. g. Schild nicht überholen darf...
Verfasst: 20.12.2002 17:47
von Urgestein
also die 1. quelle is ja wohl mal müll. bei nem normalen überholverbot dürfen auch keine motorräder überholen, aber überholt werden. oder?
und mit dem landwirtschaftlichen zusatz: ich wüsste nicht warum ein motorrad nicht überholen dürfte, is ja wohl der größte schwachsinn den es gibt. vielleicht damals als es nur kleine mofas gab die eh nich schneller als nen trecker gefahren sind

Verfasst: 20.12.2002 21:38
von RAKMoritz
hi,
das mit dem Überholverbot wurde von SV 29 richtig beschrieben.
Was so alte Gesetze angeht, da gibt es sogar welche die beim Parken über Nacht ein Motorrad einem Handkarren gleichsetzen.
Man müsste da ganz genau den § und den Absatz kennen nach dem der Motorradfahrer abkassiert wurde.
Verfasst: 21.12.2002 0:16
von Screw
Ich habe mich gerade mal bei "meinem" Kommissar schlau gemacht. Es ist laut seiner Aussage definitiv falsch gewesen, was da der Polizist gemacht hat. Da er relativ frisch von seinem Lehrgang kommt, glaube ich schon, dass "mein" Kommissar neuestes Wissen hat und er ist auch nicht gerade ein Dummkopf in der Beziehung. Aber wer weiss... hehe
Er behauptet:
Leider bringen viele die Regel durcheinander, weil da was von "mehrspurigen" Kraftfahrzeugen steht. Das verwirrt ja auch nicht wenig oder reden hier einige in der Umgangssprache so?
Wie schon mal richtig aufgeführt hier:
Grundsätzlich gilt ohne Zusatz, dass Autos keine Autos, aber Motorräder überholen dürfen, weil diese einspurig sind. Motorräder dürfen keine Autos, aber sehr wohl andere Motorräder überholen.
Das überholende KFZ ist vollkommen egal. Was überholt wird, ist ausschlaggebend.
Und wenn da ein Zusatz steht, dass Trecker überholt werden dürfen, dann ist es egal, ob man Auto oder Motorrad fährt. Weil das überholende KFZ nicht näher beschrieben ist, sondern nur das KFZ, welches überholt wird.
BTW: So hatte ich das eigentlich auch immer in der StVO gelesen, aber interessant, wie viele Meinungen es hier gibt.
Also, wenn nicht jetzt noch ein anderes Gesetz ausgegraben wird, in dem was widersprüchliches zur StVO steht... Dann aber bitte mit Quelle und genauen Angaben, weil ich das schon gerne genau haben möchte.
Bevor ich da gezahlt hätte, wäre es wohl zum Gerichtstermin gekommen.

Verfasst: 21.12.2002 10:43
von SanDee
Es wäre ja eigentlich mal interessant, ob ein Trecker einen anderen Trecker überholen darf???

Verfasst: 21.12.2002 11:48
von Aldo
schickt doch Schupo eine pn und fragt, wie er das als Polizist sieht und angewiesen wurde zu verfahren und er möchte bitte einen fundierten Beitrag dazu hier reinschreiben! Seine Beiträge sind die besten!
Eure unterschiedlichen Auffassungen sind alle verständlich und nachvollziehbar, aber ob die blinde Justizia das auch so sieht!??
Verfasst: 21.12.2002 14:05
von Urgestein
SanDee hat geschrieben:Es wäre ja eigentlich mal interessant, ob ein Trecker einen anderen Trecker überholen darf???

lol, des is echt ne interessante frage

eigentlich ja, da beim überholenden kfz ja keine einschränkung gemacht wird (ausser angeblich die motorräder

) und da es ja auch trecker gibt die bis zu 80 fahren, warum nicht? wenn vor ihm einer mit 30 fährt. ich weiß nett ob der gesetzgeber diese lücke bedacht hat

aber rein vom gesetz her ist es erlaubt, der überholende muss aber deutlich schneller fahren können als der überholte, ansonsten darf er auch nciht überholen.
Verfasst: 21.12.2002 16:18
von Martin650
Urgestein hat geschrieben: aber rein vom gesetz her ist es erlaubt, der überholende muss aber deutlich schneller fahren können als der überholte, ansonsten darf er auch nciht überholen.
Wenn das so wäre, dann dann müssten ja alle Elefantenrennen auf der Autobahn bestraft werden.
Ausser es gilt: mehr als 2 Km/h schneller = deutlich schneller
Verfasst: 22.12.2002 4:35
von Urgestein
also auf jedenfall hat des mein fahrlehrer so erzählt, war auch glaub eher auf landstraße bezogen, wie des auf der autobahn aussieht ka. aber stell dir mal vor man bräuchte so einen langen überholweg auf der landstraße
des wurde aber auch glaub in nem bogen angesprochen.
aber des is doch auch geregelt nach ca. wieviel sec. (ich glaube 10 warens, lkws bekommen wohl noch nen bonus auf der autobahn

) ein überholvorgang abgeschlossen sein muss. ansonsten zählts nich zu überholen und stellt somit eine verkehrsbehinderung da, was bestraft werden kann. und ja, ewig lange elefantenrennen (dauern ja nich alle ewig) können somit auch bestraft werden. im prinzip stellt man ja genauso ein hinderniss dann da wie einer der dauernd in der mitte fährt obwohl rechts frei is
Verfasst: 22.12.2002 10:29
von Sniper
Das ist schon richtig, das der überholende deutlich schneller sein muß, wie derjenige der überholt wird. Das gilt allgemein so, also auch auf der autobahn.
Das haben sie mir jedenfalls so eingebleut als ich den Lkw-Führerschein gemacht habe.
ich kenne aber keinen der sich darüber auf der autobahn gedanken macht
gruß rainer