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Kumpel wurde mit meiner Maschine geblitzt

Verfasst: 05.07.2006 14:40
von steffen1979
Hi Leutz,

wahrscheinlich auch schon tausendmal hier diskutiert, aber leider konnte ich nix passendes finden. Ich habe vor kurzem mit meinem Kumpel ne Tour gemacht. Wir haben dann mal die "Böcke" getauscht....!

Soweit so gut, nun wurde aber von IHM auf meinem Hobel von den guten Streckenposten ein Foto geschossen. Klasse...ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 43 Sachen zu viel....super.... Kennzeichen und sein Gesicht sind drauf...

Nun meine Frage...habt ihr ein Tipp wie wir da raus kommen? Will meinem Kumpel natürlich irgendwie helfen...!!! Aufjedenfall werde ich angeben das ich es nicht war und die Angaben zur Person des Fahrers nicht mitschicken....(oder was meint ihr)

Danke für eure Antworten...

der Steffen

Verfasst: 05.07.2006 14:50
von lobo
bin mir zwar nicht sicher, wie das in deutschland läuft, aber wenn du nicht bekannt gibst, wer der lenker war, wirst du die strafe zahlen können, wegen verweigerung der auskunft.
eventuell musst du ein fahrtenbuch führen, wenn du keine auskünfte erteilst (jemand hat mal gesagt, daß das aber erst beim zweiten mal fällig ist).
das einzig positive wird sein, daß keiner den führerschein verliert, wenn kein lenker bekanntgegeben wird.

Verfasst: 05.07.2006 15:01
von Pinky
man darf nur bei verwandschaft verweigern - aber hast das bild schon gesehen??? wie kommen die an dein kennzeichen?? wars ne mobile einheit???

Verfasst: 05.07.2006 15:06
von steffen1979
war ein mobiler streckenposten...bild von hinten...von vorne sehr unscharf man sieht das gesicht und die sonnenbrille

mmmmhhh...weiß auch nicht was ich da machen soll...auf fahrtenbuch habe ich ja garkeine böcke!!! :evil:

Verfasst: 05.07.2006 15:28
von lelebebbel
43 zuviel Außerorts dürfte ca. 100 Euro + Gebühren kosten, und n Punkt. Also nicht so dramatisch.

Verfasst: 05.07.2006 15:43
von steffen1979
neeee... bei 43 ausserhalb geschlossener zuviel

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

kommt von www.bussgeldkatalog.de

darum...scheiß fahrverbot

Verfasst: 05.07.2006 15:45
von sch4k
43 netto ?!?

ab 41 nach abzügen sinds doch sogar 4 wochen sperre und 3 punkte.....innerorts ab 31 kmh.

da würd ich lieber das fahrtenbuch nehmen 8)

achnein : "steh dazu, sei ein mann, blaaaaaaa" [ironie und so]

Verfasst: 05.07.2006 15:50
von heikchen007
sch4k hat geschrieben: da würd ich lieber das fahrtenbuch nehmen 8)
Also ich würde kein Fahrtenbuch führen, nur weil mein Kumpel zu schnell gefahren ist. :roll:

Verfasst: 05.07.2006 15:53
von steffen1979
also ganz ehrlich...ich habe auch absolut keine böcke auf fahrtenbuch!!!
mal abwarten
werde jetzt wohl erstmal schreiben das ich nicht gefahren bin....
und dann sehen wir weiter....!!!

Verfasst: 05.07.2006 16:20
von Sledge
Einfache Sache das....

nix überstürzen, ruhe bewahren und Zeit lassen.

hast du einen Anhörungsbogen oder einen Bussgeldbescheid bekommen?

Falls Anhörungsbogen ignorieren und Ablage Rundordner, der ist NIE bei dir angekommen.

Schau mal bei www.radarforum.de rein, da solltest du alles weitere in Erfahrung bringen können

Dürfte in deiner Konstellation eigentlich kein Thema sein das Ding abzuwehren.

Verfasst: 05.07.2006 16:56
von Lord Short
Nur um nicht als "Papa Schlumpf" dazustehen:
Hatte auch schon Spaß mit Punkten und teuren Bußgeldern wegen zu hoher Geschwindigkeit.

Aber dieses "Ich bin erwischt worden und will jetzt keine Strafe"-Geseibere kann ich wirklich nicht mehr hören.

...sorry das musste erst mal raus.

Wenn du die Schreiben ignorierst werden die Kollegen vom Trachtenverein Grün-Weiß mal Fotos vom KFZ-Halter holen
(Einwohnermeldeamt). Sollte der (also du) nicht der gesuchte sein, dann sind die in Frage kommenden Familienmitglieder dran.

Sollte das nichts gebracht haben, wird in der Nachbarschaft mit dem Foto hausieren gegangen.
Aber vermutlich wird vorher ein Schreiben einflattern, dass du selbst per Bildbeweis ermittelt wurdest (auch wenn du es nicht bist).

Dagegen kannst du juristisch vorgehen (da du es ja nicht warst), aber spätestens hier kommt dann höchstrichterlich: "Wer wars denn".

Also lass es: Im Zweifelsfall darfst du dich an 3 Punkten und dem Fahrverbot erfreuen.

Verfasst: 05.07.2006 17:10
von McMurphy
ach nee, wichtiger als das Geld zu zahlen und Punkte zu kriegen ist halt noch ob man was draus lernt oder nicht. und das geht eventuell auch ohne beides.^^

hatte das auch schon mal allerdings waren es da innerorts nur 12km/h drüber. mein Bruder war mit meinem Auto unterwegs und auf dem Foto schlecht zu erkennen weil leicht verdeckt durch die A-Säule. tja, hab geschrieben dass ich es nicht war und aufs beste gehofft. ein paar Wochen später klingelte es an der Tür und ein Herr in Zivil (weiß nich mehr woher er weg war) fragte ob ich nicht doch wüßte wer es war. dass ich es nicht war konnte er dann halt selbst feststellen. nee, wusste ich immer noch nicht. war sehr nett und höfflich und ist wieder verschwunden. Fazit: hab nix gezahlt. Fahrtenbuch gibts in der Regel beim ersten Vergehen nicht.

ist natürlich eventuell was anderes bei dir wenn es da um ein Fahrverbot etc. geht. also musst du halt immer noch selbst entscheiden. so ein Fahrtenbuch ist jedenfalls nicht so ganz lustig. da solltest du dich auch mal erkundigen. ;)

Verfasst: 05.07.2006 17:15
von Knö
äähhhm, wie wärs mit kumpel angeben und der soll die scheisse, die er gebaut hat selber regeln? :roll:

Verfasst: 05.07.2006 17:39
von tm200014
Knö hat geschrieben:äähhhm, wie wärs mit kumpel angeben und der soll die scheisse, die er gebaut hat selber regeln? :roll:
das ist so ziemlich das schlimmste was du machen kannst! fahrer ungleich halter, fahrer nicht verwand und nicht der gleiche wohnort mit halter! das sind PERFEKTE vorraussetzungen für alberto oder ersafa methode... die 2 begriffe gibst du am besten mal bei www.radarforum.de ein, dann wirst du ca. lesestoff für dein ganzes leben haben. wie oben schon geschrieben, war es ein anhörungsbogen => ignorieren.

auch noch entscheident ist, wie lange es her ist dass er geblitzt wurde (wenn zwischen blitzertag, und zustellung des anhörungsbogens mehr als 3 wochen vergangen sind musst du dich nicht mehr an den fahrer erinnern, das ist die gesetzlich anerkannte erinnerungsgrenze)

als nächstes wird dann (da der fahrer nicht auf dem bild zu erkennen ist) ein bußgeldbescheid gegen dich adressiert werden. gegen diesen musst du INNERHALB VON 2 WOCHEN!!! einspruch einlegen, sonst ist er rechtskräftig und du musst blechen. einfach reinschreiben ich wars nicht. dann wie schon oben erwähnt wird ein grün weißer partybus auftauchen und dich nach dem fahrer fragen. leider kennst du ihn nicht. du würdest ja gerne helfen aber leider kannst du dich nicht mehr erinnern!

wenn der anhörungsbogen schneller als 3 wochen nach dem blitzer bei dir zuhause war kann es sein dass du ein fahrtenbuch auferlegt bekommst, dies ist bei dem ersten verstoß allerdings SEHR unwarscheinlich.

in deutschland ist es nicht möglich, dass ein halter eines fahrzeugs für einen verstoß geradestehen muss den jemand anders begangen hat. einspruch erheben und zur not vor gericht gehen, da gibt es entsprechende gutachter, die dich mit der körperhaltung usw identifizieren können (oder besser gesagt nicht identifizieren können)

die grenze sind 3 montage und 14 tage postlaufzeit. wenn 3 monate und 14 tage kein brief an deinen kumpel geschickt wurde, ist er aus der sache raus, dann ist die sache nämlich verjährt!

MfG Timo

P.S. das wissen hab ich alles von radarforum.de... da sind echt kompetente leute. schau dich da mal um :)

Verfasst: 05.07.2006 17:48
von heikchen007
tm200014 hat geschrieben:
Knö hat geschrieben:äähhhm, wie wärs mit kumpel angeben und der soll die scheisse, die er gebaut hat selber regeln? :roll:
das ist so ziemlich das schlimmste was du machen kannst!
Wieso ? Der Kumpel ist doch tatsächlich gefahren !
Warum sollte er sich für den rumärgern ?