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Wie lange darf ich meinen TüV Temin überziehen?
Verfasst: 07.07.2006 13:42
von Ugly
Ich dacht einen Monat später kann ich auch noch hin fahren oder muß ich da schon mit einer Strafe rechnen? also erst im August statt im Juli?
Verfasst: 07.07.2006 13:45
von bswoolf
4 wochen geht, ab dann erstmal 15 €
Verfasst: 07.07.2006 13:49
von SVHellRider
http://www.tuev-nord.de/20617.asp#7
Solange du nicht erwischt wirst, kostets auch nix!

Die Strafe verhängt die Rennleitung

und nicht der TÜV.

Verfasst: 07.07.2006 13:52
von bswoolf
ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.
Verfasst: 07.07.2006 17:11
von Anaconda
bswoolf hat geschrieben:ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.
Bei zwei Jahren funtzt das mit dem zurück datieren nicht mehr, da kriegt man dann eine aktuelle Plakete
Verfasst: 08.07.2006 9:24
von Bluebird
beim auto bin ich jetzt schon 3 monate drüber und hab die HU net geschafft. nächst woch is reparatur und dann nachtermin. freiwillig fahr ich mit der karre jetzt nimmer, hab angst die hintere aufhängung zu verlieren, oder den auspuff
Verfasst: 08.07.2006 11:37
von Woinemer
Anaconda hat geschrieben:bswoolf hat geschrieben:ach so, ja, das stimmt. geht nur um die rennleitung. der tüv datiert nur zurück, wenn´s sein muß, auch ein jahr.
Bei zwei Jahren funtzt das mit dem zurück datieren nicht mehr, da kriegt man dann eine aktuelle Plakete
nicht ganz richtig. Die Plakete kriegt man dann nur noch für 18 Monate. Hat mir ´n Offizieller gedrückt, da bei meiner Dose genau das der Fall ist.
Hat aber auch dazu gesagt, dass das Länder-Entscheidung sei und diese Regelung für Hessen gilt.
Ansonsten gilt. Überziehen ist garnicht. Strafe schon ab dem ersten Tag der Übertretung möglich. Kann man allerdings nachweisen, dass man gerade auf dem direkten Weg zum TÜV ist, drückt die Kontrolliererei in grün normalerweise ein Auge zu
Verfasst: 08.07.2006 14:22
von bswoolf
nä, 4 wochen sind i.o.! außer lkw und so was.
Verfasst: 08.07.2006 15:11
von sOlivier
Dachte ich bis gestern auch ... aber das is mittlerweile anscheinend nich mehr so. Schon ab dem ersten Tag an dem du überziehst, darfste zahlen, wenn du erwischt wirst.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php
Gruß sOlivier
Verfasst: 08.07.2006 16:42
von FranBee
Ich hab ein anderes Problem. Bei mir ist der TÜV im Juli abgelaufen. Allerdings fehlt mir seit meinem Sturz das linke Lenkergewicht und ich hab zurzeit keine Zeit (Prüfungsstress) es zu reparieren. Müsste den ganzen Lenkerstummel austauschen, da das Gewinde defekt ist.
Nun meine Frage, glaubt ihr der Prüfer macht Faxen deshalb, oder würde ich trotzdem meine Plakete bekommen?
Verfasst: 08.07.2006 19:10
von Walle
FranBee hat geschrieben:Ich hab ein anderes Problem. Bei mir ist der TÜV im Juli abgelaufen. Allerdings fehlt mir seit meinem Sturz das linke Lenkergewicht und ich hab zurzeit keine Zeit (Prüfungsstress) es zu reparieren. Müsste den ganzen Lenkerstummel austauschen, da das Gewinde defekt ist.
Nun meine Frage, glaubt ihr der Prüfer macht Faxen deshalb, oder würde ich trotzdem meine Plakete bekommen?
Das fehlen des Lenkergewichtes juckt den freundlichen Herrn in Blau bestimmt nicht die Bohne, ausser es vibriert ihm bei der Bremsprobefahrt die Hand ab
Gruß Walle
Verfasst: 08.07.2006 19:56
von svfighter
tüv darf gar nich überzogen werden , meistens sagt von den offiziellen aber bei einem monat drüber niemand was,
ansonsten werden immer 2 jahre vom letzten termin zu gerechnet, egal wann das war, --> nur bei zugelassenen fahrzeugen,
also, tüv fällig 09/99 kriegt er jeze wieder 09/ 07 ,
war gestern mitn pkw tüv 09/05 unterwegs

aber zum glück zum tüv,der kriegt montag tüv 09/07
da hätts schon punkte gegeben
Verfasst: 09.07.2006 13:44
von Bluebird
jop, darf nicht, n monat ist meist nur kulanz der rennleitung
Verfasst: 19.09.2007 15:12
von Newcomer
Mahlzeit,
gibbet bezüglich dieser Debatte was neues? Bin seit Mai 07 fällig... hab ich grad im Urlaub gemerkt... war eigentlich felsenfest der Überzeugung, dass ich bis Mai 08 Tüff hatte... na ja, war wohl nichts

Wenn ich jetzt zum Tüff fahre, dann geben die mir ne Plakette bis Mai 09, right? Kostet das bei denen nu Strafe oder muss ich "nur" blechen, wenn mich die Rennleitung auf'm weg zum Tüff anhält???
Danke für eure Infos!
Verfasst: 19.09.2007 16:45
von Martin650
Der TÜV erhebt keine Strafen, dafür sind die Mehlmützen da. Wenn du also eine Strafe willst, fährst eben kurz mal bei denen vor
