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Geblitzt !! Was tun ?? Bitte um hilfe ! Fehlmessung ?!
Verfasst: 17.07.2006 14:27
von sammy1299
Hallo zusammen,
als ich heute morgen zur Arbeit gefahren bin, wurde ich auf der Landstrasse (100km/h) mit 163 km/h, laut Polizei mit LASERMESSUNG von hinten gemessen.
Ich bin mir jedoch sicher das es max 140km/h (laut Tacho mit 17:42 Übersetzung und ohne Tachokonverter) waren,
das erste was der Beamte bemängelt hat, als ich angehalten wurde, war "Ihr Nummernschild ist zu schräg" ca.45° (30°sind erlaubt) ist diese Messung überhaupt korrekt bzw. verwertbar, da Lasermessung (höchst zweifelhaft) und Nummernschild zu weit hoch gebogen.
Habe natürlich nichts zugegeben und auch nichts unterschrieben.
Habe ich mit Anwalt eine Chance, die Messung anzuzweifeln ??
Danke
Gruß
Stefan
Verfasst: 17.07.2006 14:36
von bswoolf
schon scheisse mit nicht korrekt anzeigendem tacho. wie willst du da argumentieren? versuche es mit nem anwalt, wenn du sicher meinst, daß eine fehlmessung vorliegt. wie du das beweisen willst? k.a..
edit: ach ja, ansonsten trage es wie ein zwar nicht immer gesetzestreuer, aber doch grundsätzlich allen vorschriften aufgeschlossener, mann, äh staatsbürger.

Verfasst: 17.07.2006 14:53
von xxxdinixxx
"geblitzt!! was tun??"
wie wärs mit bezahlen?
Verfasst: 17.07.2006 14:58
von svbomber
>140km/h zu 163km/h
Naja, sieht erstmal aus wie "hingedreht", um 1 Monat Fahrverbot zu umgehen
Wenn du eine Rechtschutzversicherung (ohne SB) hast, konsultiere deinen Anwalt. Ohne Anwalt stehen die Chancen imho schlecht.
Verfasst: 17.07.2006 15:05
von sammy1299
Ich werde hier glaub ich falsch verstanden !!
Hingedreht ist überhaupt nichts

, der angezeigte Wert war bei ca.140km/h , abzüglich Übersetzungsabweichung von 5% (17:40 auf 17:42).
Das ich bezahlen muss ist schon klar, nur will ich nicht aufgrund einer Fehlmessung mehr bezahlen als nötig !!!
Ich wäre sehr Dankbar um verwertbare Tips

, neunmalkluges kann ich nicht gebrauchen.

Verfasst: 17.07.2006 15:08
von xxxdinixxx
Verfasst: 17.07.2006 15:21
von bswoolf
kommt man bei 163 noch mit einem monat hin?
Verfasst: 17.07.2006 15:24
von alpine*
Welche SV fährst du?
Verfasst: 17.07.2006 15:36
von Whelp
bswoolf hat geschrieben:kommt man bei 163 noch mit einem monat hin?
Nope...
http://www.bussgeldkataloge.de/
275.- / 4 Punkte / 2 Monate
Ist die Frage, waren bei den 163 schon die Toleranz abgezogen?
Fährt wohl ne SV 1000 S

Verfasst: 17.07.2006 15:45
von Schubser
Also Lasern bekommt man ja normalerweise nicht mit...erst wenn man angehalten wird.....das Du da so genau weißt, wieviel Du auf der Uhr hattest ist schon erstaunlich...
Kannst ja versuchen die Messung anzuzweifeln aber ich sehe da wenig Chancen. Die Messdaten werden nicht gespeichert und so wird man Dir schreiben, wann das Messgerät überprüft und geeicht wurde und nachweisen, dass der Fuzi hinter dem Gerät sich damit auskennt und dementsprechende Einweisungen bekommen hat

. Auf die Antwort auf das Argument..ich habe auf den Tacho geschaut und bin "nur" 140 Km/h gefahren bin ich gespannt

Verfasst: 17.07.2006 15:47
von sammy1299
alpine* hat geschrieben:Welche SV fährst du?
ne rote 1000N, siehe Galerie
viewtopic.php?t=32166
@Whelp
es waren 163km/h abzüglich 5km/h Toleranz, sprich 58km/h zu schnell
Aber einegtlich gehts mir mehr um die Messung aufs zu steile Nummernschild ist diese überhaupt brauchbar, eigentlich kann da
kein genaues Ergebniss rauskommen, wie gesagt ca. 140 laut Tacho und 163 laut den Grünen.
Anwalt und Rechtsschutz habe ich!
Verfasst: 17.07.2006 15:50
von Herr Hase
Achtung, ich hab mal wieder was "neunmalkluges" ...
Wer zu schnell fährt, der zahlt mal einfach. Und ob es nun 140 oder 163 waren wäre mir an deiner Stelle mal völlig egal, denn Du alleine hast doch für Dich entschieden, dass Dir die 100 zu langsam sind.
Geh mal zum Anwalt ... Oder hab einen Arsch in der Hose und zahl´s ... 1 oder 2 Monate Bus fahren gehen auch um.
Noch was:
Ein hochgebogenes Kennzeichen wird Dich bei einer Lasermessung nicht schneller machen - es geht nur darum, dass das Gerät eine Reflexion hat. Und wenn die Rennleitung nicht so zittern würde, dann würde zum Messen auch der Angststreifen in deiner Hose reichen ... oder das Lenkergewicht. Soll heißen: Vielleicht wurde während der Messung nicht nur das Kennzeichen, sondern auch dein Blinker angelasert. Aber ich schätze mal, dass beides gleich schnell war. Also 163.
Kein Mitleid !!!
Verfasst: 17.07.2006 15:52
von sammy1299
Suzischubser hat geschrieben:Also Lasern bekommt man ja normalerweise nicht mit...erst wenn man angehalten wird.....das Du da so genau weißt, wieviel Du auf der Uhr hattest ist schon erstaunlich...
Das kann ich eingrenzen weil ich auf dem Streckenabschnitt, auf dem geblitzt wurde konstant gefahren bin.
Verfasst: 17.07.2006 15:56
von bswoolf
mh, am besten suche ich mir mal n job, wo ein bus hinfährt. dann darf ich auch mal zu schnell fahren.

Verfasst: 17.07.2006 16:16
von Basti600
wird denn bei ner anderen übersetzung überhaupt die Tachoanzeige verfälscht?
