KAT/AU/Kontrolle
Verfasst: 18.08.2006 8:12
Gestern habe ich vom TÜV einen Anruf bekommen, nachdem ich eine Anfrage per email gestellt habe, ob er mir verschiedene Auskünfte geben könnte bezüglich Austauschschalldämpfer ohne Kat bei Motorrädern, die normalerweise Kat haben.
Habe anschliessend ne halbe Stunde mit ihm telefoniert
Glaube es ist für alle interessant diese Zusammenfassung zu lesen:
Meine 1. Frage: Erlischt die BE, wenn ich mit einen Endtopf ohne Kat rum fahre, obwohl mein Maschine normalerweise Kat hat.
Antwort: Nein, die BE erlischt nicht, ist zumindest nicht Kat-abhängig. Wichtig ist, dass der Topf eine EG-BE hat UND dass auf dem Topf eine 6-8 stellige Nummer (Zahlen/Buchstabenkombination) eingeprägt ist. Dass heisst, er muss speziell für deine Maschine zugelassen sein.
Die EG-BE erlischt NUR, wenn der Topf dann zu laut ist, also im Standgeräusch die 5db Grenze überschritten hat!!!
(Man muss nicht immer das Zulassungsschreiben dabei haben, die eingeprägte Nummer ist ausreichend)
Meine 2. Frage: Muss ich irgendwo vermerken, dass ich jetzt einen Auspuff ohne Kat habe (Fahrzeugbrief...)?
Antwort: Nein, man muss nichts eintragen oder umschreiben lassen, (wiederrum) wenn der Auspuff diese EG-BE für dein Motorrad hat (ist übrigens bei den meissten der Fall, also Leo, Hashiru, usw haben alle eine solche Nummer)
Meine 3. Frage: Wie schaut es mit den Steuern aus?
Antwort: Da es keine Steuervergünstigung gibt für Motorräder mit Kat, muss/kann ich dort auch keine Änderungen melden bzw. ergibt sich für mich keine Veränderung
Meine 4. Frage: Wie läuft es dann beim TÜV/AU ab?
Antwort: Beim TÜV/AU spielt nur der CO- Wert eine Rolle, ebenfalls Kat-unabhängig. Es mdarf nur bei U-Kat der Wert von 4.5% nicht überschritten werden (kein Problem für uns 650er Düser)!!!
Bei den G-Katlern (also SV 1000) schaut es anderst aus. Da der Toleranzbereich auf 0.3 % Abweichung beschränkt ist, kann es ohne Kat zu Problemen kommen
Meine 5. Frage: Warum dann überhaupt Austauschtopf mit Kat:
Antwort: ähm...ähm.. es ergibt sich (zumindest bei U-Kat) keine dringende Notwendigkeit einen Topf mit Kat zu kaufen, wobei man natürlich die Umweltaspekte nicht aus den Augen verlieren sollte
Meine 6. Frage: Darf die Polizei bei einer Kontrolle das Motorrad still legen, wenn der Topf trotz gültiger EG-BE zu laut ist?
Antwort: Nein, darf sie nicht. Es werden aber dann genaue Untersuchungen vorgenommen, ob an dem Auspuff "rumgepfuscht" worden ist und ggf. Vorführung beim TÜV usw....
Er hat mich ausserdem davor gewarnt, Billigtöpfe zu kaufen, da diese oft trotz EG-BE mit der Zeit sehr laut werden und das gesetzliche Limit z.T. drastisch überschreiten, so dass oben genanntes oft nicht ausbleibt!
--> Für die SV 650 ab Bj. 2003 und auch z.T. für die 1000er Rider haben sich somit KEINE Veränderungen der Situation ergeben. Das heisst für uns:
Topf drauf :twisted:und weiterhin hoffen, dass er bei einer Kontrolle nicht zu laut ist oder dass man erst gar nicht in eine Kontrolle rein gerät
In diesem Sinne, hoffe umfangreich für Aufklärung gesorgt su haben.. Soll ja keiner dumm sterben
Djbeule
Habe anschliessend ne halbe Stunde mit ihm telefoniert

Glaube es ist für alle interessant diese Zusammenfassung zu lesen:
Meine 1. Frage: Erlischt die BE, wenn ich mit einen Endtopf ohne Kat rum fahre, obwohl mein Maschine normalerweise Kat hat.
Antwort: Nein, die BE erlischt nicht, ist zumindest nicht Kat-abhängig. Wichtig ist, dass der Topf eine EG-BE hat UND dass auf dem Topf eine 6-8 stellige Nummer (Zahlen/Buchstabenkombination) eingeprägt ist. Dass heisst, er muss speziell für deine Maschine zugelassen sein.
Die EG-BE erlischt NUR, wenn der Topf dann zu laut ist, also im Standgeräusch die 5db Grenze überschritten hat!!!
(Man muss nicht immer das Zulassungsschreiben dabei haben, die eingeprägte Nummer ist ausreichend)
Meine 2. Frage: Muss ich irgendwo vermerken, dass ich jetzt einen Auspuff ohne Kat habe (Fahrzeugbrief...)?
Antwort: Nein, man muss nichts eintragen oder umschreiben lassen, (wiederrum) wenn der Auspuff diese EG-BE für dein Motorrad hat (ist übrigens bei den meissten der Fall, also Leo, Hashiru, usw haben alle eine solche Nummer)
Meine 3. Frage: Wie schaut es mit den Steuern aus?
Antwort: Da es keine Steuervergünstigung gibt für Motorräder mit Kat, muss/kann ich dort auch keine Änderungen melden bzw. ergibt sich für mich keine Veränderung
Meine 4. Frage: Wie läuft es dann beim TÜV/AU ab?
Antwort: Beim TÜV/AU spielt nur der CO- Wert eine Rolle, ebenfalls Kat-unabhängig. Es mdarf nur bei U-Kat der Wert von 4.5% nicht überschritten werden (kein Problem für uns 650er Düser)!!!
Bei den G-Katlern (also SV 1000) schaut es anderst aus. Da der Toleranzbereich auf 0.3 % Abweichung beschränkt ist, kann es ohne Kat zu Problemen kommen
Meine 5. Frage: Warum dann überhaupt Austauschtopf mit Kat:
Antwort: ähm...ähm.. es ergibt sich (zumindest bei U-Kat) keine dringende Notwendigkeit einen Topf mit Kat zu kaufen, wobei man natürlich die Umweltaspekte nicht aus den Augen verlieren sollte

Meine 6. Frage: Darf die Polizei bei einer Kontrolle das Motorrad still legen, wenn der Topf trotz gültiger EG-BE zu laut ist?
Antwort: Nein, darf sie nicht. Es werden aber dann genaue Untersuchungen vorgenommen, ob an dem Auspuff "rumgepfuscht" worden ist und ggf. Vorführung beim TÜV usw....
Er hat mich ausserdem davor gewarnt, Billigtöpfe zu kaufen, da diese oft trotz EG-BE mit der Zeit sehr laut werden und das gesetzliche Limit z.T. drastisch überschreiten, so dass oben genanntes oft nicht ausbleibt!
--> Für die SV 650 ab Bj. 2003 und auch z.T. für die 1000er Rider haben sich somit KEINE Veränderungen der Situation ergeben. Das heisst für uns:
Topf drauf :twisted:und weiterhin hoffen, dass er bei einer Kontrolle nicht zu laut ist oder dass man erst gar nicht in eine Kontrolle rein gerät

In diesem Sinne, hoffe umfangreich für Aufklärung gesorgt su haben.. Soll ja keiner dumm sterben

Djbeule