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Rechtsfrage

Verfasst: 29.08.2006 15:12
von m00smutzel
hi, hab mal ne frage, hab ein meiner knubbel son par sachen dran, die da eigentlich nicht so rangehören,
zum einen hab ich ziemlich kleine spiegel, dann sind meine blinker zu schnell und ich hab led´s ind den ventilkappen......meine frage ist jetzt, brauch ich nur angst vorm mängelschein haben (das wär jetzt nicht das problem für mich) oder erlöscht auch der versicherungsschutz? eigentlich sind es ja keine veränderungen am fahrwerk, ist also nicht verkehrssicherheitsgefährdent (schweres wort)...hat da jemand ahnung (am besten jemand mit Jurastudium ;-) )
danke im vorraus

Verfasst: 29.08.2006 15:20
von Vyper
LED ventilkappen sind nicht zugelassen im Rahmen der STVO.
Siehe hier:

http://www.louis.de/_30fd721eb1401eafc3 ... entilkappe

Spiegel könntest du auch Pech haben bei zu kleiner Sichtfläche.
Sobald man irgendwas an seiner Maschine verbaut hat was nicht zugelassen ist erlischt automatisch der Versicherungsschutz!!

Verfasst: 29.08.2006 15:35
von RyoOh
Der Versicherungsschutz kann nicht erlöschen (ist im Versicherungsgesetz festgelegt). Die Versicherung könnte dich aber nachher auf Schadensersatz verklagen. Aber wegen Spiegeln und Ventilkappen wird man dich kaum verklagen...., aber ein Risiko ist is immer!

Verfasst: 29.08.2006 15:56
von Nemesis
sie können dich aber auch nur verklagen wenn das "illigale" Teil schuld am Umfall ist

Verfasst: 29.08.2006 16:08
von calvin
bei kleinen spiegeln, die zumindest aus der sicht der Versicherung einen nicht geringen Anteil daran haben, dass man den Verkehr nicht mehr bzw. nicht mehr gut genug beobachten kann, ist das aber schnell gegeben.

Verfasst: 29.08.2006 16:44
von Bluebird
und die ventilkappen fallen unter das thema unterbodenbeleuchtung. sind das jetzt nicht 25€ verwarnungsgeld?

Verfasst: 29.08.2006 18:07
von Shaltek
Bluebird hat geschrieben:und die ventilkappen fallen unter das thema unterbodenbeleuchtung. sind das jetzt nicht 25€ verwarnungsgeld?

Beim diesjährigen MOGO Corso in München habe ich mir den Spass erlaubt und habe die begleitenden Polizisten gefragt ob sie die blau blinkenden Ventilkappen "stören" würden. 8)
Da schaut er mich ganz verdutzt an und sagt: "wieso, sind die verboten?" :) up

Aber wenn Du Pech hast kommste halt an den Falschen und darfst zahlen

Verfasst: 29.08.2006 20:14
von WilheLM TL
Der ganze typische Truckerscheiß mit Namens-Lauflicht usw, Christbäumchen explizit, alles verboten. Erlaubt ist nur, was nach eg sein darf.
Die Käppele jucken ja keinen, aber wo ist die Grenze zum echten Blaulicht zu ziehen?

Verfasst: 29.08.2006 20:54
von Bednix
Nemesis hat geschrieben:sie können dich aber auch nur verklagen wenn das "illigale" Teil schuld am Umfall ist
GENAU SO IST ES.
aber, wenn sie dann sagen es sei z.b. der spiegel schuld, liegt es an DIR das gegenteil zu beweisen. und das bedeutet entweder einen solchen fall auszugraben und als beweis vorzulegen oder selbst mit gutachter und und und den gegenbeweis zu starte. aber diese variante kostet wieder geld und zeit. das geht nämlich nicht von heute auf morgen, dass kann monate dauern.

beste grüße,

philipp

Verfasst: 30.08.2006 13:26
von m00smutzel
ok danke erstmal für die vielen antworten,
also so klein sind die spiegel ja auch nicht, ich seh eigentlich genug, zumindestens den nachfolgenden verkehr, (www.louis.de -->"Formula 2001" spiegel)

naja...ich denke ich werd erstmal meine blinker auf normale blinkfrequenz bringen, aber die spiegle bleiben dran...jedenfalls bis zum tüv

Verfasst: 30.08.2006 14:10
von avsol
RyoOh hat geschrieben:Der Versicherungsschutz kann nicht erlöschen (ist im Versicherungsgesetz festgelegt). Die Versicherung könnte dich aber nachher auf Schadensersatz verklagen. Aber wegen Spiegeln und Ventilkappen wird man dich kaum verklagen...., aber ein Risiko ist is immer!
Man muß da aber auch unterscheiden ob man von der Haftpflicht oder der Kasko spricht (wenn man denn eine hat). Im Bezug auf die Haftpflicht gebe ich dir recht, wenn ein Kausalzusammenhang für den Unfall besteht.