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Rechtssprechung zu lauten Tüten

Verfasst: 30.08.2006 11:50
von Aldo
Gerichtsurteil:
Gerichtsurteil

Re: Rechtssprechung zu lauten Tüten

Verfasst: 30.08.2006 11:54
von Bluebird
Aldo hat geschrieben:Gerichtsurteil:
Gerichtsurteil
Danke, aber das Urteil ist glaub schwer auf den Leo anwendbar, da dieser ja anders aufgebaut ist. Und den ganzen Ärger kann man sich sparen, wenn man mit Killer fährt (Ja, wir STVO- Konformen SV Rider.... :roll:)

Verfasst: 30.08.2006 12:01
von svbomber
Der Leo hat eine EG-ABE. Trotzdem kann man bei einer Verkehrskontrolle eine Mängelkarte (Vorstellung beim TÜV) bekommen, wenn der ESD trotz montiertem dB-Killer die Grenzwerte übersteigt (Phonemessung)! Stilllegung kann nicht erfolgen.

Nunja, nun könnte man mit den Original-Tüten zum TÜV fahren und sich die Mängelbehebung bescheinigen lassen. Ich weiss nur nicht, ob bei der nächsten Kontrolle mit widerum montierten Zubehördämpfern (den zu lauten) online nachvollzogen werden kann, dass man zuvor bereits einmal eine Mängelkarte diesbezgl. erhalten hatte...
Das wäre dann ungünstig :?

Verfasst: 30.08.2006 12:34
von B.i.B.
svbomber hat geschrieben:Der Leo hat eine EG-ABE. Trotzdem kann man bei einer Verkehrskontrolle eine Mängelkarte (Vorstellung beim TÜV) bekommen, wenn der ESD trotz montiertem dB-Killer die Grenzwerte übersteigt (Phonemessung)! Stilllegung kann nicht erfolgen.

Nunja, nun könnte man mit den Original-Tüten zum TÜV fahren und sich die Mängelbehebung bescheinigen lassen. Ich weiss nur nicht, ob bei der nächsten Kontrolle mit widerum montierten Zubehördämpfern (den zu lauten) online nachvollzogen werden kann, dass man zuvor bereits einmal eine Mängelkarte diesbezgl. erhalten hatte...
Das wäre dann ungünstig :?
Ich glaube nicht das solche Lapalien auf Dauer gespeichert werden, da es sich ja nicht um eine Straftat handelt. Und wenn schon, bin ich dann Wiederholungstäter und muss in den Knast?

Wir haben hier doch Jungs und Mädels von der Rennleitung im Forum, die müssten das doch genau wissen.

Mal ganz abgesehen davon rauschen hier bei uns im Ort manchmal Harlys und andere Chopper vorbei, welche mindestens die doppelte Phonezahl von unseren Tüten haben. Da wackeln bei uns die Tassen im Schrank :evil:

Und dann heißt es wieder, immer die Motorradfahrer. :roll:

Verfasst: 30.08.2006 12:36
von Bluebird
was ich auch komisch finde, ist die tatsache, das es für harley anlagen gibt, die locker 101 dB und tüv haben (ABE). kapier ich nicht, selbst die neuen modelle.

und wenn der leo zu laut ist, wird eben nachgestopft, der leo ist ja recht schnell zerlegt

Verfasst: 30.08.2006 13:05
von nanzo
Naja, bei Harleys zieht halt das Argument 'Das ist ne Harley, die muss so klingen', der Bonus fehlt uns wohl... :wink:

Aber gabs nicht mal die Möglichkeit sich seine Anlage eintragen zu lassen (obwohl unnötig), und sich dabei das Standgeräusch im Schein anheben zu lassen?
Ich mein mal sowas in der Art gelesen zu haben

Verfasst: 30.08.2006 13:43
von Bluebird
nanzo hat geschrieben:Naja, bei Harleys zieht halt das Argument 'Das ist ne Harley, die muss so klingen', der Bonus fehlt uns wohl... :wink:

Aber gabs nicht mal die Möglichkeit sich seine Anlage eintragen zu lassen (obwohl unnötig), und sich dabei das Standgeräusch im Schein anheben zu lassen?
Ich mein mal sowas in der Art gelesen zu haben
ich frag mal nach, hab ja bald tüv

Verfasst: 30.08.2006 14:10
von Sledge
bei den Harleys ist das tlw. ganz legal....

man nehme einen Rahmen Baujahr annoklops mit eingetragenen Lautstärkewerten von irgendwann vorm Krieg, baue den neu auf...schupps hat man ein Mopped Baujahr uralt mit Grenzwerten von Uralt und Technik auf dem neuesten Stand.

Edit: kann man übrigens auch mit allen anderen Moppeten machen.

Edit2: das Standgeräusch kann man sich eventuell anders eintragen lassen, ist aber total uninteressant, weil das Fahrgeräusch ausschlaggbend ist, und da trägt dir kein Prüfer dieses Landes ein höheres in die Papiere ein.

Verfasst: 30.08.2006 14:31
von Bluebird
Sledge hat geschrieben:bei den Harleys ist das tlw. ganz legal....

man nehme einen Rahmen Baujahr annoklops mit eingetragenen Lautstärkewerten von irgendwann vorm Krieg, baue den neu auf...schupps hat man ein Mopped Baujahr uralt mit Grenzwerten von Uralt und Technik auf dem neuesten Stand.

Edit: kann man übrigens auch mit allen anderen Moppeten machen.

Edit2: das Standgeräusch kann man sich eventuell anders eintragen lassen, ist aber total uninteressant, weil das Fahrgeräusch ausschlaggbend ist, und da trägt dir kein Prüfer dieses Landes ein höheres in die Papiere ein.
ja, mir ghets ums standgeräusch, und da sind auch bei den neueren eisenschweinen teilweise 101 db drin. sind aber im fahren dann doch leiser. das mit dem rahmen weiß ich

Verfasst: 30.08.2006 14:57
von Duke
Bluebird hat geschrieben:
Sledge hat geschrieben:bei den Harleys ist das tlw. ganz legal....

man nehme einen Rahmen Baujahr annoklops mit eingetragenen Lautstärkewerten von irgendwann vorm Krieg, baue den neu auf...schupps hat man ein Mopped Baujahr uralt mit Grenzwerten von Uralt und Technik auf dem neuesten Stand.

Edit: kann man übrigens auch mit allen anderen Moppeten machen.

Edit2: das Standgeräusch kann man sich eventuell anders eintragen lassen, ist aber total uninteressant, weil das Fahrgeräusch ausschlaggbend ist, und da trägt dir kein Prüfer dieses Landes ein höheres in die Papiere ein.
ja, mir ghets ums standgeräusch, und da sind auch bei den neueren eisenschweinen teilweise 101 db drin. sind aber im fahren dann doch leiser. das mit dem rahmen weiß ich
Auch neue Harleys röhren. Mit manuellen (Bleche und Seilzüge) und elektronisch gesteuerten Zubehöranlagen. Wenn die Polizei kommt, ein Zug am Hebelchen am Lenker und Ruhe ist. Danach fällt dem folgenden Verkehrsteilnehmer wieder die Hörmuschel ab. Da wird aber grundsätzlich mehr geduldet, als bei anderen Marken. Verstehen kann ich das allerdings nicht.

Duke

Verfasst: 30.08.2006 15:46
von Schubser
Da wird nichts gespeichert...das ist eine Owi und somit besteht sogar ein Recht auf Anonymität.

Verfasst: 30.08.2006 16:47
von B.i.B.
Suzischubser hat geschrieben:Da wird nichts gespeichert...das ist eine Owi und somit besteht sogar ein Recht auf Anonymität.
Ich wusste es doch! Es ist doch nicht alles schlecht in Deutschland :top:



@ Duke

Habe ich letztens erst im Fersehen gesehen wie sie das System auf einem Harley Treffen vermarktet haben. Komischerweise waren die Jungs alle ganz Heiss darauf!!

Warum nur, wenn sie alle legale Serientröten verbaut haben. :????:

Ein Schelm wer böses hierbei denkt :twisted:

Re: Rechtssprechung zu lauten Tüten

Verfasst: 30.08.2006 17:27
von Gutso
Aldo hat geschrieben:Gerichtsurteil:
Gerichtsurteil
Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 -
:arrow:
www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1197581/index.html

Juhuu ich hab TÜV

Verfasst: 30.08.2006 18:02
von HappyOwner
Also ich hab den kurzen high up Carbon (Krümmer auch noch n paar cm gekürzt damits nicht wie ne Schubkarre aussieht) und ich habe wahnwitzigerweise total stressfrei Tüv bekommen.
...konnt mein Glück heute kaum fassen denn ich hab deshalb nebenbei auch n Zwanni von nem Kumpel gewonnen :rofl:

Verfasst: 01.09.2006 9:49
von Chrizzz
Suzischubser hat geschrieben:Da wird nichts gespeichert...das ist eine Owi und somit besteht sogar ein Recht auf Anonymität.
Zum Verständniss: Owi = Ordnungswidrigkeit