Rechtssprechung zu lauten Tüten
Verfasst: 30.08.2006 11:50
Danke, aber das Urteil ist glaub schwer auf den Leo anwendbar, da dieser ja anders aufgebaut ist. Und den ganzen Ärger kann man sich sparen, wenn man mit Killer fährt (Ja, wir STVO- Konformen SV Rider....
Ich glaube nicht das solche Lapalien auf Dauer gespeichert werden, da es sich ja nicht um eine Straftat handelt. Und wenn schon, bin ich dann Wiederholungstäter und muss in den Knast?svbomber hat geschrieben:Der Leo hat eine EG-ABE. Trotzdem kann man bei einer Verkehrskontrolle eine Mängelkarte (Vorstellung beim TÜV) bekommen, wenn der ESD trotz montiertem dB-Killer die Grenzwerte übersteigt (Phonemessung)! Stilllegung kann nicht erfolgen.
Nunja, nun könnte man mit den Original-Tüten zum TÜV fahren und sich die Mängelbehebung bescheinigen lassen. Ich weiss nur nicht, ob bei der nächsten Kontrolle mit widerum montierten Zubehördämpfern (den zu lauten) online nachvollzogen werden kann, dass man zuvor bereits einmal eine Mängelkarte diesbezgl. erhalten hatte...
Das wäre dann ungünstig
ich frag mal nach, hab ja bald tüvnanzo hat geschrieben:Naja, bei Harleys zieht halt das Argument 'Das ist ne Harley, die muss so klingen', der Bonus fehlt uns wohl...
Aber gabs nicht mal die Möglichkeit sich seine Anlage eintragen zu lassen (obwohl unnötig), und sich dabei das Standgeräusch im Schein anheben zu lassen?
Ich mein mal sowas in der Art gelesen zu haben
ja, mir ghets ums standgeräusch, und da sind auch bei den neueren eisenschweinen teilweise 101 db drin. sind aber im fahren dann doch leiser. das mit dem rahmen weiß ichSledge hat geschrieben:bei den Harleys ist das tlw. ganz legal....
man nehme einen Rahmen Baujahr annoklops mit eingetragenen Lautstärkewerten von irgendwann vorm Krieg, baue den neu auf...schupps hat man ein Mopped Baujahr uralt mit Grenzwerten von Uralt und Technik auf dem neuesten Stand.
Edit: kann man übrigens auch mit allen anderen Moppeten machen.
Edit2: das Standgeräusch kann man sich eventuell anders eintragen lassen, ist aber total uninteressant, weil das Fahrgeräusch ausschlaggbend ist, und da trägt dir kein Prüfer dieses Landes ein höheres in die Papiere ein.
Auch neue Harleys röhren. Mit manuellen (Bleche und Seilzüge) und elektronisch gesteuerten Zubehöranlagen. Wenn die Polizei kommt, ein Zug am Hebelchen am Lenker und Ruhe ist. Danach fällt dem folgenden Verkehrsteilnehmer wieder die Hörmuschel ab. Da wird aber grundsätzlich mehr geduldet, als bei anderen Marken. Verstehen kann ich das allerdings nicht.Bluebird hat geschrieben:ja, mir ghets ums standgeräusch, und da sind auch bei den neueren eisenschweinen teilweise 101 db drin. sind aber im fahren dann doch leiser. das mit dem rahmen weiß ichSledge hat geschrieben:bei den Harleys ist das tlw. ganz legal....
man nehme einen Rahmen Baujahr annoklops mit eingetragenen Lautstärkewerten von irgendwann vorm Krieg, baue den neu auf...schupps hat man ein Mopped Baujahr uralt mit Grenzwerten von Uralt und Technik auf dem neuesten Stand.
Edit: kann man übrigens auch mit allen anderen Moppeten machen.
Edit2: das Standgeräusch kann man sich eventuell anders eintragen lassen, ist aber total uninteressant, weil das Fahrgeräusch ausschlaggbend ist, und da trägt dir kein Prüfer dieses Landes ein höheres in die Papiere ein.
Ich wusste es doch! Es ist doch nicht alles schlecht in DeutschlandSuzischubser hat geschrieben:Da wird nichts gespeichert...das ist eine Owi und somit besteht sogar ein Recht auf Anonymität.
Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss vom 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 -
Zum Verständniss: Owi = OrdnungswidrigkeitSuzischubser hat geschrieben:Da wird nichts gespeichert...das ist eine Owi und somit besteht sogar ein Recht auf Anonymität.