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Was kostet es mit unterschiedlichen Reifen zu fahren?
Verfasst: 05.09.2006 17:18
von SV650SFrank
Tach zuammen!
Mein Hinterreifen (Z6) ist mehr als illegal. Jetzt habe ich kein Geld aber noch nen legalen Avon in der Garage liegen. Was kostet es damit erwischt zu werden? Wollte nur 2 Monate damit rumkurven, dann fahre ich in den Urlaub, und die Saison ist vorbei. Nächstes jahr kommt dann nen neuer Z6 dran.
Weiss jemand was?
Verfasst: 05.09.2006 17:45
von SV650SFrank
Noch was: Ich will keine Belehrung, dass es gefährlich ist, und ich ggf. den Versicherungsschutz verliere. Ich will nur wissen, was es bei den Grünen kostet.
Verfasst: 05.09.2006 17:54
von Toosty
soweit ich weiß darf man sofern keine marken bindung in den papieren stehen, auf verschiedenen achsen verschiedene reifenfabrikate auf kraftfahrzeugen fahren.
bei meiner 125er hab ich vorne und hinten andere hersteller egal ob tüv oder Polizei kontrolle hat keiner gemeckert oder gesagt so geht das nicht. zumal ich beim tüv war zwecks eintragung einer breit bereifung vorn und hinten.
wie das jetzt bei großen aussieht weiß ich nicht.
man darf nur keine radial und diagonal reifen mischen, ausser es ist ein aufeinander abgestimmter reifen satz. und halt sollte einigermaßen selber typ reifen sein, also nicht vorne ne cross pelle und hinten slick oder sowas...
Verfasst: 05.09.2006 20:09
von -murdock-
man darf ganz sicher nicht die reifen mischen .
evtl die geliche marke also z4 oder z6 . aber was das kostet wenn die rennleitung kommt ??????????
Verfasst: 05.09.2006 20:45
von Knudelhupps
3 Punkte, ne Mängelkarte und 150 Ocken (War der Tarif vor ca 10 Jahren, damals natürlich Deutschmark!!!)

Verfasst: 06.09.2006 9:24
von crazymo
wo erfahre ich denn ob ich zwei reifen selber bauart und hersteller fahren muss? ich bracuhe nämlich nur den hinterreifen neu und habe einen besseren im angebot als der der jetzt drauf ist!! bei autos darf man voren und hinten auch unterschiedlich fahren!
Verfasst: 06.09.2006 10:01
von solidux
Abgefahrener Reifen kostet: 75 EURO + 3 PUNKTE
Aber das wolltest du ja nicht wissen.
Ich würde an deiner Stelle auch den AVON montieren.
Denke, dass du bei Kontrolle mit entsprechender Freundlichkeit sehr milde davon kommst.
Verfasst: 06.09.2006 10:12
von Tocki
Als Kfz-Halter Inbetriebnahme in mangelhaftem Zustand (und das is Dein Mopped mit Mischbereifung) angeordnet oder zugelassen -> 75 Euro, 3 Punkte
Unwesentlich billiger, als sich gleich nen neuen Vorderreifen zu kaufen.
mfg,
Tocki
Verfasst: 06.09.2006 16:35
von Elin
Tocki hat geschrieben:Als Kfz-Halter Inbetriebnahme in mangelhaftem Zustand (und das is Dein Mopped mit Mischbereifung) angeordnet oder zugelassen -> 75 Euro, 3 Punkte
Unwesentlich billiger, als sich gleich nen neuen Vorderreifen zu kaufen.
mfg,
Tocki
3 Punkte = 1 Monat Urlaub für den Führerschein, oder nicht?

Verfasst: 06.09.2006 16:39
von sch4k
nene, bei sowas nicht.
Verfasst: 06.09.2006 17:04
von minimal
@crazymo
Natürlich darfst du beim Auto vorne und hinten
andere Reifen drauf haben, aber sie müssen auf einer Achse
trotzdem gleich sein.
Verfasst: 06.09.2006 17:31
von Wurzlsepp
minimal hat geschrieben:@crazymo
Natürlich darfst du beim Auto vorne und hinten
andere Reifen drauf haben, aber sie müssen auf einer Achse
trotzdem gleich sein.
auch das nicht.
Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.
Verfasst: 06.09.2006 17:48
von Gutso
@ SV650SFrank
Man macht bei Krads und PKWs
keinen Unterschied. Das bedeutet dass man wie beim PKW auf jeder Achse eine andere Bereifung fahren darf, vorrausgesetzt die Dimensionen stimmen.
ABER in der Regel gibt es für Motorräder einen Voreintrag im Fahrzeugschein und nur diese eingetragenen Reifen dürfen aufgezogen werden. Oder man benötigt eine Freigabe vom Hersteller.
Falls es keine Voreintragung im Fahrzeugschein gibt, die an bestimmte Reifentypen bindet, kann man also vorne einen Metzeler und hinten einen Avon aufziehen, oder was immer man will, so lange nur die Dimensionen stimmen.
z.B.
bei der SV1000S K3 gibt es einen Eintrag im Fahrzeugschein (Sportec M1, BT020 und Pilot Sport). Dann darf man mit der SV1000S ausschließlich nur diese Reifentypen fahren, ansonsten muss man sich eine Freigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller besorgen, in der dann genau vorgeschrieben steht welche Paarungen noch zulässig sind.
So hat es mir zumindest letztens der Chef von unserem TÜV im Landkreis.
Wurzlsepp hat geschrieben:Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.
Falsch, auf jeder Achse müssen die gleichen Reifen
(Typ und Fabrikat) aufgezogen sein!
Verfasst: 06.09.2006 17:59
von Wurzlsepp
Gutso hat geschrieben:
Wurzlsepp hat geschrieben:Es muss lediglich die gleiche Bauart sein.
Hab auf der Dose 4 Reifen von 4 versch. Herstellern drauf.
Falsch, auf jeder Achse müssen die gleichen Reifen
(Typ und Fabrikat) aufgezogen sein!
sind ja auch die gleichen - 195/65 R15 H, diagonal, stahlgürtelreifen

Verfasst: 06.09.2006 18:08
von HAL 9000
Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage:
Ich habe mit meiner (gedrosselten) SV eine Reifenbindung lt. FZ-Schein. In meinem FZ-Schein (richtiger: "Zulassungsbescheinigung Teil I") steht: "Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis beachten". In meinem FZ-Brief, der ungültig gestempelt ist, steht die Bindung drin; in meiner Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.
Also --> Muss ich eine Herstellerfreigabe mit mir rumtragen, wenn ich z.B. Z6 montiere? Es steht ja nichts in den gültigen Zulassungspapieren darüber.
Moped-Gruß,
HAL