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Kundendienste in der Garantiezeit

Verfasst: 12.09.2006 13:26
von okb12
Hi SV'ler,

laut Garantieschein müssen die Kundendienste während der Garantiezeit ja bei einem Suzuki-Vertragshändler gemacht werden.

Hat das Bestand oder kann ich auch zu meinem freien Schrauber um die Ecke gehen, der die Inspektion dann nach Wartungsplan durchführt?

Oder ist die Garantie dann hinfällig?

Ich habe im Kopf, daß dieser Vertragshändler-Zwang nicht rechtens ist und man die freie Wahl der Werkstatt hat, solange orginal Ersatzteile verwendet werden usw.

Danke für die Info.

Verfasst: 12.09.2006 13:31
von solidux
orginal Ersatzteile verwendet werden
Ja, und das ist ja auch schon der Haken. Dann müsste
die freie Werkstatt über einen befreundeten SUZUKI Händler
die Teile beziehen und für Dich wird's teurer.

Verfasst: 12.09.2006 15:23
von pauerrana
hallo,
natürlich ist der "vertragshändlerzwang" im härtefall vorm gesetzgeber nicht bindend, es muss nur ein authorisierter Fachmann mit Originalteilen sein. ABER. willst du dich im fall einer gewährleistung mit suzuki streiten? ist dies die eventuelle ersparniss wert ?

(mal davon abgesehen, gabs solche diskusionen hier schon zu hauf)

Verfasst: 12.09.2006 16:10
von okb12
Tja, ist halt so eine Sache - die Werkstatt ist letztlich Vertrauenssache.

Qualität der ausgeführten Arbeiten, Service, Sympathie, räumliche Nähe ... all' sowas. Es geht mir nicht um 20 gesparte Euros beim Kundendienst.

Ich habe über die Suche keine klare Antwort gefunden, deshalb die Nachfrage.

Ich meine, daß es diese Bindung an den Vertragshändler zum Erhalt der Garantie nicht mehr gibt, bin mir aber nicht sicher.

Verfasst: 13.09.2006 10:29
von solidux
Qualität der ausgeführten Arbeiten
Wichtig ist ja auch, dass die Mechaniker sich mit V2 Motoren auskennen.
Im speziellen sollten sie nicht nur den Ölwechsel beherrschen, sondern
auch das Gerät haben um deine elektrische Einspritzung ggfls. zu korrigieren!
( siehe Schieberuckeln der SV1000 )

Verfasst: 22.09.2006 13:44
von Barney
okb12 hat geschrieben:Tja, ist halt so eine Sache - die Werkstatt ist letztlich Vertrauenssache.

Qualität der ausgeführten Arbeiten, Service, Sympathie, räumliche Nähe ... all' sowas. Es geht mir nicht um 20 gesparte Euros beim Kundendienst.

Ich habe über die Suche keine klare Antwort gefunden, deshalb die Nachfrage.

Ich meine, daß es diese Bindung an den Vertragshändler zum Erhalt der Garantie nicht mehr gibt, bin mir aber nicht sicher.
In den Garantiebedingungen steht ganz klar "Vertragshändler".
Garantie ist vom Hersteller freiwillig, deshalb kann er sie auch von
gewissen Bedingungen abhängig machen (leider).

Nicht zu verwechseln mit der gesetzl. Gewähleistung ! :wink: