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Geklaute SV wieder aufgetaucht :-(
Verfasst: 06.10.2006 20:23
von Hamburger
Moin alle,
September 2005 ist mir meine SV650 in HH vor der Tür geklaut worden (siehe Beitrag vom letzten Jahr). Die Versicherung hat auch brav im November 05 gezahlt.
Heute kam nun ein Schreiben von der Polizei, die Maschine wäre seit Mai 06 in Polizeiverwahrung und nun seit ein paar Tagen "freigegeben" worden. Ich soll die Maschine bis spätestens nächste Woche von der Verwahrstelle abtransportieren.
Erst dachte ich, ist ja interessant, wie die wohl aussieht. Hab dann bei der Versicherung angerufen, dachte, das wäre nach der Schadensbegleichung Eigentum der Versicherung.
Die meinten aber, ich müsse die abholen, auch wenn's ein Haufen Schrott ist. Dann kommt ein Gutachter, bewertet den Restwert. Dann muss ich die Differenz zum damals ausgezahlten Betrag zurücküberweisen und dann zusehen, wie ich das Geraffel loswerde.
Da wäre es ja einfacher, sich einfach totzustellen, die SV nicht abzuholen, von der Polizei versteigern zu lassen und dann ggf. das Geld an die Versicherung zu überweisen.
Hat jemand mit dieser Problematik schon Erfahrung gesammelt?
Gruß,
Andreas
Verfasst: 06.10.2006 20:48
von solidux
Das hätte die Versicherung wohl gerne... die Frist von November 05 bis September 2006 (jetzt) ist viel zu lang. Kauf schon mal einen Ordner, wo du alle Dokumente zu dem Fall sammelst.
Folglich wirst du wohl, um einen Rechtsanwalt nicht herum kommen.
(Wenn es wirklich so wäre, dürft man nach Diebstahl, ja nie etwas neues kaufen, weil das Gestohlene Fahrzeug wieder auftauchen könnte. )

Verfasst: 06.10.2006 21:30
von Timo123
es gibt da eine genaue frist!wenn das fahrzeug später aufgefunden wird,musst du es nicht mehr zurücknehmen wenn du nicht willst-dann muß es der versicherer verhökern...da ich bei einem versicherer arbeite,werde ich mal in unserer kraftfahrt-schaden-abteilung nachfragen am montag!
timo
Verfasst: 06.10.2006 22:01
von Elin
Ist doch alles halb so schlimm.
Wenn der Gutachter für die Maschine einen Preis festlegt, muss er dieses mit einem konkreten Angebot belegen, z.B. über Internet. Diese potentiellen Käufer Deines "Schrotts" sind an ihr Angebot gebunden, Du kannst es also für die gleiche Summe, die die Versicherung von Dir fordern wird, verkaufen und der Fall ist gegessen.
Verfasst: 06.10.2006 22:49
von Philipp
Schau da mal in die Versicherungsbedingungen. Da könnte so was stehen wie
Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet sie zurückzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden sie Eigentum des Versicherers
Dürfte sich um eine Standardformulierung handeln, die in ähnlicher Form vorhanden sin sollte.
Gruß, Philipp
Verfasst: 07.10.2006 2:39
von Seether
Hast Du das Schreiben Deiner Versicherung noch, indem die Zahlung bekanntgegeben wurde und in welcher Höhe geleistet wird?
Steht in dem Schreiben etwas zu dem Thema drin?
z.B.: betrachten wir den Schadensfall als abschliessend reguliert
Oder steht das sogar eine Frist drin, oder etwas von "vorbehaltlich bis", oder ähnliches???
Falls Du es nicht mehr auffinden solltest, dann kann Dir die Agentur/Vertreter von dem Du betreut wirst sicherlich eine Kopie beschaffen, wenn er/sie will.... ;o), oder halt eben über Deinen Anwalt, denn bei Deiner Versicherung schlummern alle Schreiben im Großrechner...

Verfasst: 07.10.2006 7:50
von WilheLM TL
Die Frage interessiert mich: Du holst die Fuhre ab und stellst sie wieder vor die Haustür.
Nicht angemeldet, gibt mecker vom Amt.
natürlich Übergabe quittiert - gleich nochmal geklaut - nicht versichert - Du zahlst der Versicherung das, was sie Nov. letzten Jahres an Dich gelöhnt hat, zurück.
Traumhaft.
Ist wahrscheinlich so: Die Behörde hat Kenntnis von der Identität des letzten Halters, aber nicht von der Versicherung (ist auch nicht jedes Motorrad versichert) - und geht den einfachsten Weg.
Ich würde die Karre holen, (gegen Erstattung des Aufwandes) sicher verwahren (gegen Erstattung des Aufwandes) und dies der Versicherung mitteilen mit Fristsetzung zur Abholung und per EmR - und dann warten. Nach Ablauf der Frist mahnen, passiert nix.... auch gut.
Verfasst: 07.10.2006 9:46
von Philipp
@WilheLM: wieso der Aufwand? Ein nettes Briefchen an die Polizei, das man nicht mehr Eigentümer der Maschine ist und als neuen Eigentümer den Versicherer benennen.
Gruß, Philipp
Verfasst: 07.10.2006 10:53
von WilheLM TL
Oooch, warum?
..wenn die Kiste so malade ist, daß der Verkauf für den Versicherer nicht lohnt... dann geht sie nach der dritten Mahnung in den Zustand herrenlosen Eigenums über...
... oder der Versicherer macht einen kulanten Handel. Und schon hat man das Gerippe für einen Rennstrecken-Bolzen...
Das war der Denkansatz.
Verfasst: 07.10.2006 11:00
von voice of buddha
Ich würd bei so einem Brief auch erst mal erschrecken. Und dann würd ich, wie WilheLM ja auch schon andeutete, das beste für MICH daraus machen. Also erst mal die Optionen abchecken und Ruhe bewahren. Kann ein gutes Geschäft für dich werden.
Verfasst: 07.10.2006 19:13
von Ralfi
Moin zusammen,
also im normalfall ist es so das die Versicherung versucht ihren Schaden zu mindern. Daher schickt sie ein Gutachter der den Restwert ermittelt. danach versucht sie jemanden zu finden der natürlich mehr für den haufen Schrott bezahlt als der Gutachter ermitt hatte und irgendwann kommt jemand der holt das dann ab. Das Geld geht Natürlich dann an die Versicherung. So wars zumindest bei mir damals.
Wie schon angeregt wurde schau aber erst mal in deinen Versicherungsunterlagen nach was da genau steht im Falle eines Diebstahls.
Zum Anwald würde ich nicht gleich rennen , denn wenn du keine Rechtschutz hast, darft du denn dann aus deiner tasche bezahlen.
Erst wenn Versicherung sich stur stellt ..dann solltest dir einen Anwalt suchen der dich vertritt.
Gruß
Ralf
Verfasst: 08.10.2006 23:15
von Hamburger
In dem Schreiben der Versicherung stand leider nichts von einer Frist oder dem Vorgehen im Falle des Wiederauftauchens.
Der entscheidende Hinweis kam aber vielleicht von Phillip, in den AGB meiner Versicherung steht wortwörtlich der zitierte Absatz. Damit wäre ich dann ja doch raus und der Heini von der Versicherung, mit dem ich am Freitag telefoniert habe, hat mir Unsinn erzählt.
Ich werde mich morgen zu der für meinen Fall verantwortlichen Sachbearbeiterin bei der Versicherung durchtelefonieren und dann berichten, was rausgekommen ist.
Danke für die vielen Hinweise!
Gruß,
Andreas
Verfasst: 09.10.2006 15:04
von Timo123
Hallo nochmal...
bei uns läuft das folgendermassen:
Ist der Totaldiebstahl noch nicht abgewickelt und abgerechnet bzw ausgezahlt, muß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug wieder zurück nehmen,wenn es innerhalb von 4 Wochen wieder auftaucht!
Ist der Versicherungsfall abgewickelt, so gehört das Fahrzeug somit uns (dem Versicherer) und der VN muß es nicht mehr zurück nehmen
Timo
meine auch wieder da !!!
Verfasst: 09.10.2006 16:05
von mwx
meine wurde auch gefunden... zumindest rahmen und motor.
lass dich nich vereimern ...
faxe bitte an die Verwahrstelle für Kfz, LPV 113, unter angabe deiner verwahrnummer, namen und anschrift deiner versicherung und die schadennummer bei deiner versicherung (nicht versicherungsnr.).
die LPV nimmt dann kontakt mit deiner versicherung auf... (is ja längst eigentum der versicherung).
kannst auch die LPV direkt anrufen, sind freundlich und hilfbereit.
gruß martin
Verfasst: 09.10.2006 16:46
von avsol
Hallo,
[quote="Timo123"]
bei uns läuft das folgendermassen:
Ist der Totaldiebstahl noch nicht abgewickelt und abgerechnet bzw ausgezahlt, muß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug wieder zurück nehmen,wenn es innerhalb von 4 Wochen wieder auftaucht!
Ist der Versicherungsfall abgewickelt, so gehört das Fahrzeug somit uns (dem Versicherer) und der VN muß es nicht mehr zurück nehmen
dem kann ich nur zustimmen. Bin auch aus der Branche. Deshalb immer Vorsicht bei Direktversicherern, da steht man nämlich alleine da. Hier wäre der Gang zum Vertreter deines Vertrauens angebracht, der wird für so was bezahlt.
Viel Glück und Ruhe bewaren. Wichtig ist, dass jetzt die Polizei den Hinweis kriegt, dass der Versicherer der Ansprechpartner ist.