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Kumpel hat sich mit meiner SV gelegt, was tun?
Verfasst: 28.10.2006 7:42
von ex_Bandit
Moin liebe Sv Leuts,
wie kommen muss wenn ich mich schon nicht lege muss es ein Kumpel tun.
Gestern fahre ich mit Ihm zum Gewerbegebiet und lasse Ihn frei fahren, kommt er nach 10 min an und meint das er sich gelegt hat.
Ich solche

Augen gemacht.
Tja wie am besten verfahren? Er wohnt bei Eltern die eine Private haftpflicht haben, geht es darüber abzuwickeln oder?
Was gibts zu beachten?
Mopped steht bei Ihm zu Haus und würde sie mit Hänger abholen und zu meinem Händler bringen.
Verfasst: 28.10.2006 8:02
von Martin650
Jetzt kann dein Kumpel zeigen ob er Charakter hat. Ich tippe mal auf NEIN, sonst wärt ihr euch einig und den Thread hier gäbs nicht.
Ohne Bescheissen gibts keine Versicherung die zahlt. Nachdem dein Kumpel nicht sofort zugestimmt hat, daß es selbstverständlich ist zu zahlen, musst du nun wissen wieviel dir dein Kumpel wert ist. Lässt du alles haarklein reparieren, dann hast du keinen Kumpel mehr, oder verzichtest du auf eine perfekte Reparatur und lebst mit kleinen Fehlern.
Verfasst: 28.10.2006 8:07
von ex_Bandit
was müsste man anstellen das Ver. zahlt?
Wieso zahlt da kein Ver.?
Verfasst: 28.10.2006 8:11
von Martin650
ex_Bandit hat geschrieben:was müsste man anstellen das Ver. zahlt?
Wieso zahlt da kein Ver.?
Anstellen müsste man einen Versicherungsbetrug
Es gibt in allen Haftpflichversicherungen einen Ausschluss von Schäden, die im öffentlichen Strassenverkehr entstehen.
Verfasst: 28.10.2006 9:08
von Timmi
Desweiteren der Ausschluss für geliehene , geborgte und überlassene Dinge.
Wenns Zicken gibt kannst Du eigtl. nur zivilrechtlich angehen. Und das dauert

Verfasst: 28.10.2006 9:13
von chichi
am besten du fragst seine Eltern

Verfasst: 28.10.2006 9:45
von Bluebird
boah, deine kumpel soll zahlen, aber nur die hälfte, die andere trägst du, weil dein mopped verliehen hast... tz
Verfasst: 28.10.2006 10:44
von Dragol
ex_Bandit hat geschrieben:was müsste man anstellen das Ver. zahlt?
Wieso zahlt da kein Ver.?
Einzig legaler Weg der mir bekannt ist:
Vorher eine Vollkaskoversicherung abschließen, ohne SB.
(kostet allerdings dermaßen viel ...

)
Edit:
Nur dann bekommt man auch Schäden vollständig ersetzt, die durch einen berechtigten Nutzer des Fahrzeugs selber verursacht werden.
Verfasst: 28.10.2006 11:19
von hardbowl
hat dein kumpel überhaupt nen schein??
Verfasst: 28.10.2006 12:54
von chichi
hardbowl hat geschrieben:hat dein kumpel überhaupt nen schein??
na hoffentlich....
Verfasst: 28.10.2006 13:10
von Gutso
chichi_Maus hat geschrieben:hardbowl hat geschrieben:hat dein kumpel überhaupt nen schein??
na hoffentlich....
Ist doch egal. Wenn ich fremdes Eigentum beschädige, muss ich für den Schaden aufkommen.
Es hat ihn doch niemand gezwungen mit der SV zu fahren.
Verfasst: 28.10.2006 13:13
von Paco
ich finde ihr zwo müsst es unter euch klären, seine eltern müssen nit dafür aufkommen(hoffe er ist schon 18 und hat nen lappen), du hast es ihm geliehen und er ist es gefahren. wenn er ein wirklicher freund ist, bräuchtest du hier net zufragen
ihr seid erwachsene menschen ihr kriegt es bestimmt hin

Verfasst: 28.10.2006 13:18
von hardbowl
Gutso hat geschrieben:chichi_Maus hat geschrieben:hardbowl hat geschrieben:hat dein kumpel überhaupt nen schein??
na hoffentlich....
Ist doch egal. Wenn ich fremdes Eigentum beschädige, muss ich für den Schaden aufkommen.
Es hat ihn doch niemand gezwungen mit der SV zu fahren.
wenns vors gericht geht isses net egal.
dann bekommt der besitzer min. ne teilschuld, weil er jemanden im öffentlichen verkehr ohne schein hat fahren lassen
Verfasst: 28.10.2006 14:34
von WilheLM TL
Doch, das geht.
Verfasst: 28.10.2006 15:58
von Seether
Schei..., euch muss ja verdammt langweilig sein...
