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Lackschaden ->Garantie???
Verfasst: 01.02.2003 13:22
von Venom
Hi!
Bei meinem Tank plättert der Lack ab. Als ich die SV (Baujahr 2002) gekauft habe, war schon vorne beim Lenker etwas Lack ab und oben am Tankeinfüllstutzen.
Als ich jetzt die Batterie ausgebaut habe, hab ich gesehen, das dort wo die Sitzbank an den Tank anschließt es irgendwie komisch aussieht (wie hingeschissen und nich lackiert *g*). Dann der nächste Schock: Der Lack wirft Blasen und plättert einfach ab! KEINE KRATZER! Ich weis absolut nicht woher das kommt, ich hab immer fleißig geputzt und gewachst. Es ist auch nie irgendwas ätzdendes über den Tank gelaufen.....*kotz*
Kann es auch an der Kälte liegen?
Hmmm, wie sieht es mit der Garantie für sowas aus???? Meine läuft im April aus, deshalb müßt ich mich beeilen. Aber ich wollt meinen Händler nich unbedingt ohne Hintergrundwissen ansprechen, sonst quatscht der irgendnen Mist um mich abzuwimmeln.....
Naja, würd mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!
Gruß
Venom
Verfasst: 01.02.2003 13:41
von Gelöschter Benutzer 431
Hi
Das hört sich ja gar nicht gut an !!!
Vielleicht solltest du erstmal zu einem Lackierer gehen und den Fragen, wie sowas passieren kann.
Er kann dir bestimmt sagen, ob Suzuki da geschlampt hat !!
Viel Glück
MO
Tank
Verfasst: 01.02.2003 14:14
von V2Tine
Hi Venom,
an deiner Stelle würde ich einfach zum Händler gehen und es freundlich reklamieren.
Meine Erfahrung mit dem Tank war folgende; habe im November unter dem Tank zwei
klitze kleine Roststellen entdeckt. Bin dann zum Händler meines Vertrauens gefahren
und habe ihn gesagt das er die doch bitte entfernen möge, schließlich hätte ich ja noch
4 Monate Garantie

....und was hat er gemacht?
Habe einen Neuen Tank auf Garantie bekommen. Ohne lange Disskussion.
Also hoffe das du einen genauso netten Händler hast
Verfasst: 01.02.2003 14:19
von sonic
Baujahr 2002
und
Meine läuft im April aus
Verstehe ich nicht
a) Seit 2002 gelten 2-Jahre Händlergewährleistung
b) Gibt Suzuki auf die SV 2 Jahre Herstellergarantie
Baujahr 2002 => Garantie bis 2004...
Zum Lackschaden und Rost : Das ist 100% ein Garantiefall (Ausnahmen siehe Scheckheft)
Du musst dann bei Bedarf nur versichern, dass Du nicht im Winter auf GESALZENEN Strassen gefahren bist => Rost durch Streusalz keine Garantie.
Wie früher schonmal gesagt : Bei meiner SV wurde letzten Sommer der Verkleidungsträger wegen Rostbefall auf Garantie getauscht

Verfasst: 01.02.2003 15:07
von Venom
Hey, ihr macht mir Hoffnung....!!!!! Danke!
Ich werd gleich morgen hinkutschen *g* mit dem Auto natürlich.....
Ich hatte mich vertippt mit dem Baujahr, ich meinte 2001.
Es tut schon richtig rosten, das ärgert mich mit am meisten....aber wenn das von der Garantie abgedeckt wird um so besser!!!
Verfasst: 01.02.2003 16:49
von SVDani
Venom hat geschrieben:
Ich hatte mich vertippt mit dem Baujahr, ich meinte 2001.
Das versteh ich jetzt nicht.
Baujahr 2001 -> heißt doch 1 Jahr Garantie
2 Jahre Garantie gilt doch erst seit 01.01.2002, oder?
Garantie
Verfasst: 01.02.2003 17:26
von V2Tine
@SVDani,
Gesetzlich hast du recht,
aber Suzuki gibt schon etwas länger freiwillig zwei Jahre Garantie...

Verfasst: 01.02.2003 17:31
von Numpsy
Ausserdem muss man auch zwischen Baujahr und Erstzulassung unterscheiden, denn die Garantie gilt soweit ich weiss ab dem Tage der Erstzulassung.
--> Bomber´s SV ist z.Bsp. Bj. 2000, wurde aber erst im April 02 zugelassen. So hat er noch bis 04. 04 Garantie

Verfasst: 01.02.2003 17:50
von Streetracer
Garantie ist zwei Jahre!!! Unabhängig vom baujahr!
Und Dein Problem ist garantiert ein garantiefall!!!!
Nur morgen wird wohl bei deinem händler niemand sein?!
mfg
Verfasst: 01.02.2003 18:42
von dee
SVDani hat geschrieben:Baujahr 2001 -> heißt doch 1 Jahr Garantie
2 Jahre Garantie gilt doch erst seit 01.01.2002, oder?
bitte werft doch nicht dauernd gewährleistung und garantie durcheinander!!!
gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt für neuwaren 2 jahre; und gewährt zwei jahre lang, dass das produkt zum auslieferungszeitpunkt mangelfrei war. wenn was danach kaputtgeht, ist das durch garantie geregelt - und die ist vom hersteller gewährt und bei suzuki seit jahren 2 jahre lang!
wer sich auf gewährleistung berufen will, hat leider meistens wenig chancen! zudem muss man nach 6 monaten nachweisen, dass der fehler bereits bei auslieferung vorhanden war (was recht schwierig sein kann). vorteil der neuen regelung ist der erfüllungsort: wenn ihr ein schweres teil nicht zum händler tragen wollt, dann muss dieser zu euch kommen ("erfüllungsort ... wo sich das gerät üblicherweise befindet ..").
darum: wer auf was garantie hat, ist besser dran (ein defekter SKS mit 10000km kann fast nicht zum gewährleistungsfall werden - garantiefall natürlich schon) - nachteil ist leider, dass der hersteller die garantieleistungen nach eigenem gutdünken regeln kann, gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da gibts nix zum abändern!
hoffe, das mal ein wenig aufgeklärt zu haben
lg
Dee
Verfasst: 02.02.2003 19:58
von Margie
also meine SV hatte auch einen lackierungsfehler am Tank, den ich nach nem halben jahr habe beseitigen lassen(kam vorher noch nicht so recht dazu *g*), und es ging auch alles ohne wen und aber
