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Leistung im Fahrzeugschein - rechtliche sache

Verfasst: 06.06.2007 15:54
von sko
Hallo!

Ich habe da mal eine Frage. Und zwar darf ich ab 1. Juli offen fahren. Hab nun gerade einen Termin bei Werkstatt gemacht zum entdrosseln am 28.6!

Das Problem ist nun das der TÜV Prüfer da erst am Freitag hin kommt und das evtl erst gegen Mittag. Nun wollt ich aber direkt noch zum Straßenverkehrsamt und das ganze eintragen lassen damit ich dann ab 1. Juli (ein sonntag :( ) legal durch die gegend düsen kann. Das Problem ist nun aber das ich dies wahrscheinlich, dank der tollen Öffnungszeiten von nur bis 12uhr beim Straßenverkehrsamt evtl nicht schaffe.

Und nochwas, hab gerade mit meinem Versicherungstypen geredet und er haut mir ne Doppelkarte in den Kasten fürs Straßenverkehrsamt. Er weiss also sozusagen das die Karre entdrosselt wird. Soll aber erst zu ihm kommen wenn das fahrzeug entdrosselt wurde und eingetragen is um das am Vertrag zu ändern.

Was kann mir denn das Straßenordnungspersonal anhängen wenn ich am 1. Juli nun fahre die leistungssteigerung noch nicht im Schein steht?

Und wie ist es eigentlich mit dem Versicherungsschutz, selbst wenn ich das eintragen in den schein noch schaffen sollte.

Verfasst: 06.06.2007 15:57
von Laurent
Du bist 2 Jahre gedosselt gefahren, da wird es doch jetzt nicht euf einen Tag ankommen, oder? Sei vernünftig und mach es mit amtlichem Segen. Andernfalls kann es schon echte Probs geben mit der Versicherung.

Verfasst: 06.06.2007 16:00
von Herr Hase
Das ist ganz einfach: Umbauen darfst Du, fahren nicht. Also, nicht erwischen lassen. Gibt viele die fahren ihr ganzes Leben mit mehr Leistung als in den Papieren bzw. als erlaubt. Versicherungsschutz erlischt im Falle eines Falles, weil kein Vertrag über offen.

Meine Meinung: Was für ein Streß für die paar Tage ... es regnet sowieso an dem Wochenende, also einfach eine Woche warten.

Verfasst: 06.06.2007 16:05
von sko
Warum willst du wissen ob es regnet ;)

Gerade weil ich die 2 Jahe gewartet habe will ich endlich offen fahren ^^ Werd ich ja dann auch -illegaler weise- von der Werkstatt zu mir nach hause bzw zum Straßenverkehrsamt...

Aber ich wurd in 4 Jahren Führerschein nicht angehalten also warum sollt ich es dann auf den 20km ;) hoff ich ^^ aber das ist ja egal. Fakt ist das ich in der Woche urlaub hab und im Juli nicht wirklich zeit dafür also muss das Motorrad schon in der letzten Juni woche entdrosselt werden.

Angenommen ich schaffs noch zum Straßenverkehrsamt dann darf ich ab 1. Juli aber fahren da ja die versicherung mit der doppelkarte definitiv die Verantwortung im Falle eines Unfalls übernommen hat. richtig?

Verfasst: 06.06.2007 16:08
von Herr Hase
1) Weil ich das Wetter mache
2) Wenn die Doppelkarte das Straßenverkehrsamt erreicht, ja.
3) Fahren dennoch erst ab 01. Juli ...

Verfasst: 06.06.2007 16:12
von sko
1. Würdest du mit mir darüber einen Vertrag machen und im Falle des nicht erfüllens eine imense Summe an mich zahlen? :lol:
2. ok ^^ ich hoffs :D
3. klar.. bin ja nicht blöd... jedoch den weg von der Werkstatt nach hause halt illegal.. :evil:

Verfasst: 06.06.2007 16:14
von Herr Hase
1) Klar
2) Das schaffst Du nicht
3) Deshalb würde ich es später machen

zu 3) Glaub mir kein Wort, fahre auch verboten rum

Verfasst: 06.06.2007 16:16
von sko
1. Dann setz mal bitte nen Vertrag über die Sache auf. Würd vorschlagen 100000eur wären ok ;)
2. Ich glaubs auch :( mal schaun
3. lol =)

Verfasst: 06.06.2007 16:19
von Herr Hase
1) Wer will denn was von wem ?? Du machst den Vertrag ...
2) Nicht glauben, wissen !!! Ich arbeite nebenbei in deinem Straßenverkehrsamt
3) ichsagnixmehr

Verfasst: 06.06.2007 18:34
von svfighter
wenn man 10 jahre über die grenze nach polen fährt und immer korrekte anzahl zigarrettenstangen mitnimmt, kontrollierts keiner


nimmste aber mal 2 stangen mit biste am arsch , :? so selber erlebt

muß irgendwas sein wat die zuständigen riechen oder so :lol:


nennt man glaub ich irgendwas mit murphysche gesetz


also lieber warten
:wink:

Verfasst: 06.06.2007 18:47
von sko
hat einfach alles nix mit warten zu tun sondern damit das keine zeit vorhanden ist es nach dem "offiziellen" termin zu machen... da ich dann wieder arbeiten muss und das motorrad brauch...

Werd mir die karre freitag holen.. entweder ich schaffs noch zum verkehrsamt dann ist alles gut und ich darf ab sonntag legal fahren oder ich fahr halt nur das nötigste illegal und geh dann dienstag eintragen...

Verfasst: 07.06.2007 22:19
von Timmey
Abend,
ich behaupte einfach mal die Grünen werdens nich merken wenn se dich anhalten das das Motorrad schon entdrosselt is. Wüsste nicht wie???

Problem is halt die Versicherung, warscheinlich hast de da selbst Pech wenn dich jemand anders vom Motorrad holt und die gegnerische Versicherung das bemerkt.

Wenn ich jetzt mal die Vernunft bin sag ich machs nich :lol:


Gruß

Verfasst: 07.06.2007 22:26
von Bluebird
den Gasanschlag sieht man, und man fühlt ihn. So einfach is das

Verfasst: 07.06.2007 22:36
von Timmey
Weiß das ein Durchschnittspolizist??? und wird sowas im Normalfall geprüft??

Verfasst: 07.06.2007 23:04
von Bluebird
Ich bin jetzt schon n paar Mal angehalten worden und die haben das noch nei kontrolliert. Aber du weist ja- der Teufel ist n Eichhörnchen :wink: