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34PS / 205 km/h

Verfasst: 18.03.2003 11:43
von Killa SV
Hallo!

Gestern habe ich mit meiner SV650 S (ist laut Fachwerkstatt gedrosselt worden /habe jedenfalls dafür bezahlt) 205km/h auf den Tacho gebracht! ;( Feuer

Bin jetzt das 2. mal mit Drossel ausgefahren! Mir kam es bei der ersten Ausfahrt schon so komisch vor, denn Sie zog ganz gleich wie die offene (hab die offene nämlich vorm drosseln 2-3mal ausprobiert)

Gestern dachte ich mir probier ich mal wie schnell Sie geht und bis zu welcher Geschwindigkeit Sie noch richtig anzieht! Sie wollte bei 180 km/h gar nicht aufhören! Hab sie locker auf 200km/h gebracht. (und das nicht bergab, es ging sogar ein kleines bisschen bergauf, ganzwenig halt) :) cross

Kann mir jemand sagen ob die in der Werkstatt etwas falsch gemacht haben beim drosseln oder woran das liegen kann? :) empty

Ich mein micht stört es nicht wirklich, ich hab die Bestätigung von der Werkstatt und ist auch schon alles umgemeldet auf 34PS!
Ich kann glücklich sein! (versteh es zwar nicht ganz, bin aber wahnsinnig glücklich über die Leistung meiner SV) :) jo

Manch glauben jetzt vielleicht das ich einen Schwachsinn erzähle, aber es war wirklich so! 8)

Verfasst: 18.03.2003 11:46
von charly
8) servas
also die werkstatt muss da was verwechselt haben...vielleicht fährt da jetzt einer mit ner gedrosselten herum, der sie aufmachen wollte,hihihi,...
und ärgert sich das sie nicht besser geht als vorher...... :twisted:
grüsse in die alte heimat.....stmk.

Verfasst: 18.03.2003 11:48
von SVblue
Wie kannst du da glücklich sein wenn du betrogen worden bist?
Solange du nur 34PS fahren darfst dürfen da auch nicht mehr Pferdchen sein. Nach einem Unfall interessiert die Rechnung von der Werkstatt, eine Bescheinigung und was auch immer du schriftlich hast keinen mehr - nur was tatsächlich vorhanden ist zählt!!!
Meine SVS lief mit 34PS immerhin 180km/h, aber 200 Sachen dürften bei dir normalerweise nicht drin sein.

Verfasst: 18.03.2003 11:50
von Devine
Der Fall ist aus meiner sicht ganz klar:
Deine SV ist definitiv nicht (oder zumindest nicht richtig) gedrosselt.

Werkstattbestätigung hin oder her, im Schadenfall bist Du der Dumme und bist Deinen Lappen los.

Ich würde an Deiner Stelle zur Werkstatt fahren und das ganze sorgfältig überprüfen lassen... (sorry, aber es ist es nicht wert den Lappen einfach so aufs Spiel zu setzten...)

Verfasst: 18.03.2003 11:50
von Henner
Da kann ich SVBlue nur zustimmen. Ich würde das nochmal checken lassen, sonst heißt das irgendwann du hättest sie selbst aufgemacht und dann gibts mächtig Ärger.

Verfasst: 18.03.2003 12:10
von Till G.
Wie war das noch??? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!

Und wer glaubt dir das Du die Drossel nicht wieder ausgebaut hast??

Verfasst: 18.03.2003 12:38
von ZE 9
:D Tag zusammen,

schließe mich der Meinung an, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Sollte ein Sachverständiger feststellen, dass die Maschine nicht gedrosselt
ist, aber die Papiere was anderes sagen, liegt die Beweislast des Verschuldens beim Fahrzeughalter.
Abgesehen davon, meine N ist nicht gedrosselt und fährt bei dieser
Witterung gerade mal 190 km/h. Vielleicht ist meine ja gedrossel und
ich weiß nix davon?

Gruß

ZE 9

Verfasst: 18.03.2003 12:48
von Hippe
Ich kann den bisherigen Kommentaren nicht zustimmen. Wenn Du einen Beleg für die Drosselung hast und diese von einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wurde, bist Du auf der sicheren Seite. In Deutschland jedenfalls gibt es ein Produkt-Haftungs-Gesetz. Danach haftet ein Hersteller für seine Produkte und ein Dienstleister für die von ihm erbrachten Lesitungen. Sollte durch eine mangelhafte Leistung oder ein mangelhaftes Produkt mittelbar ein Schaden entstehen, haftet die dafür verantwortliche Firma und nicht derjenige, der das Produkt oder die Leistung in Anspruch genommen hat. Woher soll ein Laie auch wissen, wie schnell man mit 34 PS fahren kann. Es kann maximal dazu kommen, dass Du belegen mußt, nicht selbst am Motor rumgefummelt zu haben (oder eben ein nicht autorisierter Dritter) bzw. die Entdrosselung hast vornehmen lassen. Das sollte aber nicht zu schwierig sein (keine Ahnung, kein Werkzeug und auch keinen Bekannten, der Ahnung hat etc. p.p.).

Welche Bedeutung der Beleg der Werkstatt besitzt zeigt auch, dass Du damit die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und die Versicherungs-Einstufung erhälst. Niemand hat zu Dir gesagt: "Zeigen Sie mal den eingebauten Drosselsatz und bringen Sie Ihr Fahrzeug anschließend auf den Leistungsprüfstand".

Gruss,

Hippe

Verfasst: 18.03.2003 12:56
von Gelöschter Benutzer 431
Also 195 km/h ist laut meinem Tacho auch mit der gedrosselten SVS möglich !!!

Dafür brauch man zwar ne Menge Anlauf und einen Berg, wo es schön runter geht ...aber es geht ab :wink:

Aber wer brauch das schon :?:

Ich nur ab und zu :twisted:

Gruß

MO der jetzt zum Torfhaus düst :P .....aber nicht auf der Autobahn :wink:

Verfasst: 18.03.2003 13:01
von Bombwurzel
Du irrst, Hippe.

Du kannst nochsoviel Werkstattrechnungen haben und nochsowenig PS in den Papieren. Fakt ist, was die Maschine tatsächlich leistet.

Die Werkstatt haftet nur, wenn du nachweisen kannst, daß du den Drosselsatz nicht hinterher wieder ausgebaut hast - *lol* mach das mal...

Bei Endtöpfen der selbe Spass.
Die ABE kann 1000 Seiten lang sein - zu laut ist zu laut und der Topf muss runter.

Verfasst: 18.03.2003 13:08
von Hippe
Frag einfach einen Rechtsverdreher, der wird Dir das selbe sagen. Natürlich musst Du nachweisen können, nicht selbst dran rumgeschraubt zu haben. Ich würde nochmal in die Werkstatt gehen und sagen, meine Versicherung bestände darauf, dass die relevanten Schrauben mit Siegellack gesichert würden. Das Versiegeln würde ich mir noch quittieren lassen (als Beleg für die Versicherung) und aus die Maus.

Es geht hier ja darum, wer verantwortlich ist. Das ist nun mal die Werkstatt. Von Dir kann niemand erwarten, dass Du die Drosselung "erfühlen" kannst. Und rumschrauben tust Du an Deinem Moped aus Sicherheitsgründen ja auch nicht selber - ODER?!?!?! :wink: Also kannst Du nicht einmal nachsehen, ob da jetzt andere Teile drin sind oder nicht.

Gruss,

Hippe

Verfasst: 18.03.2003 13:56
von Killa SV
Ich finde auch!

Wie soll ich als "Laie" he he wissen wie gut die SV650 S mit 34 PS geht!
Ich werd mich aufjedenfall in meiner Werkstatt nochmal Erkundigen!
Aber wenn mir die 100% bestätigen das die Drossel eingebaut ist und mir vielleicht irgendeinen Bescheid noch geben was kann dann noch sein!

Selbst rumschrauben kann ich gar nicht, da ich mich nicht auskenne!
Mal schauen was mir die Werkstatt erzählt!

Vielleicht hatte die sv einfachein einen guten Tag! he he

Ich hoffe nur die Werkstatt kann mir da weiterhelfen und mir den Grund dafür nennen oder alles nochmal gegenchecken!

Mir gehts ja gar nicht um die Geschwindigkeit, finds nur geil das Sie noch immer so einen guten Biss hat! he he

Verfasst: 18.03.2003 18:11
von Fozzy
ja stimmt, ich sehe das genau so!!!!
ich habe auch ned gewußt das mein moped blinker licht und an auspuff brauch!!!! :twisted:
des kann doch ned sein!!!!
der fahrer is für den ordnungsgemäßen zustand des fahrzeuges verantwortlich!!!!! wenn du an leihwagen hast und hast runter gefahrene reifen drauf, bist trotzdem du der arsch, weil du dich als fahrer vorher vom ordnungsgemäßen zustand (auch profiltiefe) des fahrzeuges überzeugen must!!!!!
und des argument mit der keine ahnung von technik zieht auch ned!!!!
erzähl mal nem polizisten, du kennst die vorgeschriebene profiltiefe ned!!!
der haut dir eine aufn beutel, auch wenn du sie wirklich ned kennst!!!

MFG minister

Verfasst: 18.03.2003 18:32
von Hippe
@Mr Minister:
Du verglleichst hier Äpfel mit Birnen. Das was Du hier aufzählst sind Grundkenntnisse, die man bereits in der Fahrschule lernt und auch zum Prüfungsumfang gehören. Für diese Dinge und einige mehr ist man selbst verantwortlich. Allerdings gibt es für alles Grenzen. Wenn Dir eine Firma etwas mit zugesicherten Eigenschaften verkauft, Du aber nicht in der Lage bist es zu überprüfen, kann man Dich nicht zur Verantwortung ziehen (oder hast Du einen Leistungsprüfstand zuhause???). Das ist zwar auch sehr pauschal formuliert, aber im Fall der nicht korrekten Drosselung trifft es wohl zu.

Ich habe immer häufiger den Eindruck, dass hier im Forum eine Menge gepostet wird, nur um seinen Senf dazu geben zu können. Killa SV hat hier um Rat gefragt und nicht um Meinungen. Es gibt zig andere Threads hier im Forum, wo man auch Blödsinn von sich geben kann. Ich mach das auch hin und wieder, gebe es aber auch als solches zu erkennen.

Noch eine Frage zum Schluss: Was machst Du denn, wenn Du einen Unfall baust (hoffentlich baust Du keinen) und es stellt sich heraus, dass eine falsch ausgeführte Schweißnaht am Rahmen dazu geführt hat. Bist Du dann auch noch Schuld, weil Du den Rahmen nicht vorher hast röntgen lassen? Es geht hier um technische Änderungen, die nur in einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden dürfen. Nicht umsonst erlischt sonst Deine Garantie bzw. Ansprüche bzgl. der Produkthaftung. Einen Reifen kannst Du aber selbst bei einer nagelneuen Karre beim Reifenhändler aufziehen lassen. Erkennst Du jetzt den Unterschied???

Gruss, Hippe

Verfasst: 18.03.2003 18:58
von SVblue
Okay Hippe, du hast wirklich gute Argumente, nur denke ich nicht dass diese ausreichen. Keine sagt, das die Drosselung von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden muß (oder liege ich da falsch, wenn ja, wo steht's geschrieben). Der TÜV-Mensch muß es eintragen. Nun ist mir klar dass man von außen nicht's erkennen kann, ergo müsste er wieder alles auseinander nehmen - wird er sicher nicht machen, denn dann hätte er gleich selbst schrauben können.
Wozu muß ich's deiner Meinung nach denn eintragen lassen?
- nur damit's in den Papieren steht und mir somit nichts mehr angehängt werden kann?
Wer sagt denn dass ich nicht selbst geschraubt habe?
-behaupten kann ich vieles aber wer glaubt mir das nach 'nem Crash?
Wozu überhaupt Umbauteile eintragen?
-Ich habe doch keine Ahnung, denn bei der Fahrschule klärt mich keiner über die StVZO auf - wären auch zuviele Paragraphen.
Warum können die Beamten in grün dein Moped stillegen wenn dein Auspuff zu laut ist obwohl er eine ABE hat?
-hast du 'ne dB-Meßstand und kennst du die zulässigen Werte aus der Fahrschule?
Du kaufst dir 'nen neuen Zylinder welcher sich Bigbore nennt!
-Woher sollst du wissen dass der ein größeres Volumen hat und sich dieses auch noch auf die Leistung auswirkt?
...

Warum darf ich meinen Nachbarn den Kopf nicht einschlagen?
-Hat man mir noch nie verboten und woher soll ich wissen dass es im Gesetz steht?

Ich weiß, ich weiß, ich schweife ab, aber wenn ich deine Beiträge so lese frage ich mich schon, warum viele von uns mit 34PS fahren. :roll: