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Schikane eines TÜV - Prüfers, oder ...
Verfasst: 18.03.2003 18:33
von SVPaule
wie ist das zu verstehen, wenn ich auf dem TÜV - Bericht lesen muß, dass das Fahrzeug geringe Mängel

aufweist. Die Hinterradabdeckung fehlt nämlich

Die SV ist von '99, ist ohne gekauft worden, vor zwei Jahren ohne Hinterradabdeckung und ohne Mängel vom TÜV geprüft worden und sogar bei einer Verkehrskontrolle nicht aufgefallen.
Muß ich mir jetzt so'n Ding kaufen oder was

Verfasst: 18.03.2003 18:34
von Gelöschter Benutzer 431
Was meinst du denn mit der Hinterradabdeckung ????
Den Spritzschutz vielleicht ...oder???
Gruß
MO
Re: Schikane eines TÜV - Prüfers, oder ...
Verfasst: 18.03.2003 18:37
von Hippe
SVPaule hat geschrieben:Muß ich mir jetzt so'n Ding kaufen oder was

... nee, nur den TÜV wechseln
Aber Spass beiseite. Wenn Du am Heck nichts umgebaut hast oder ein anderes Federbein bzw. Heckhöherlegung eingebaut hast, kann Dir niemand etwas. Ich würde den Prüfer in diesem Fall einfach mal darauf ansprechen, dass Deine SV so ausgeliefert wurde und in dieser Ausführung eine EG-Betriebserlaubnis besitzt. Die Zeiten mit den elendig langen Schutzblechen sind ja gottlob vorüber.
Gruss, Hippe
Verfasst: 18.03.2003 19:11
von SVolle
Das mit der EG hat sich scheinbar noch nicht zu jedem TüVie durchgeschwiegen.Meine persönliche feststellung ist,das fast jeder von denen ein Steckenpferd hat.Der eine steht auf Blinker der andere auf Seitenständersicherung.Tja und du hattest einen mit Spritzschutzfixierung.
Hilft nur eins:Laufenlassen,Lächeln und Vergessen!

Verfasst: 18.03.2003 19:15
von sonic
Also, wenn wir unseren TÜV-ler Olanse Glauben schenken dürfen, dann hat die SV eben KEINE EG-zulassung !
Siehe auch :
http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?t=2127
Verfasst: 18.03.2003 20:13
von Da Säääß
Der TÜV Bericht muß mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Deshalb ist es notwendig aufgeführte Mängel beseitigen zu lassen.
Diese Auskunft habe ich bei der letzten HU mit meinem Auto bekommen.
Verfasst: 18.03.2003 20:53
von Herr Bert
Säääß Ralf hat geschrieben:Der TÜV Bericht muß mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Deshalb ist es notwendig aufgeführte Mängel beseitigen zu lassen.
Diese Auskunft habe ich bei der letzten HU mit meinem Auto bekommen.
Man soll den Tüv-Bericht nur aufbewahren.Falls man den Kfz-Schein verlieren sollte, kann man damit nachweisen wie lange das Kfz noch Tüv hat.
Verfasst: 18.03.2003 22:12
von SVPaule
OK, schon mal vielen Dank bis hier her.
Ja, ich habe den Spritzschutz gemeint.
Also, nach Durchsicht des Link's gilt also für die SV die Regelung, das ein Spritzschutz vorhanden sein muss.
Der Ratschlag vom Fighters - Magazin zum Thema Spritzschutz "...Nur eine Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 1962 regelt darüber hinaus, daß der Abstand zwischen Radabdeckung und waagerechter Radmittellinie maximal 15 cm betragen muß...
Empfehlenswert ist es, eine veränderte Radabdeckung in den Fahrzeugpapieren beschreiben zu lassen, damit bei Kontrollen oder der Hauptuntersuchung klar ist, daß ein Sachverständiger diese Radabdeckung für ausreichend befunden hat... deute ich dann mal so: Ich lasse die nachgerüstete hintere Radabdeckung in die Papiere eintragen und die Diskussion mit dem TÜV um die Länge des hinteren Spritzschutzes ist beendet:!:

Verfasst: 19.03.2003 0:22
von Blaumann
Hi Svpaule,
ich steh gerade vor dem gleichen Problem. In ca. 2 Wochen ist bei mir TÜV angsagt, mit wahrscheinlich dem gleichen"Mängel" wie Du ihn hast.
Allerdings wird ,wie Du schon zitiert hast, bei diesen 15 cm immer von einer
Richtlinie gesprochen und das heisst doch das man sich in
etwa daran halten müsste. Also im Klartext: hoffentlich ist der Prüfer gut drauf.
Ich lass mich vom Tüv überraschen.

Verfasst: 19.03.2003 7:47
von Henner
Jo, das Problem habe ich auch, seitdem ich ein Hechinnenverkleidung dran habe. Ich werde diese aber einfach mal eintragen lassen und fertig ist der Lack, hoffe ich. Oder?
Verfasst: 20.03.2003 18:12
von Streetracer
Ich laß den tüv mit der Inspektion in der Werkstatt machen, so ist jedes Prob erledigt, da schaut der TÜV Prüfer sich nur selten die Fahrzeuge an, der Kaffee und der Plausch mim Meister ist da doch viel netter.

Verfasst: 20.03.2003 18:54
von Topper
Also diese TÜV Leute!!
Hab heute TÜV machen lassen:
Der Prüfer war ganz nett, nur am Schluss:
"Irgendwas müssen wir doch hinschreiben...nehmen wir doch den fehlenden Soziusgriff!" Tja, so kommt man auch zu einem TÜV mit geringen Mängeln!
Ist es schon so weit in Deutschland? Sollen wir nun ein Trauerflor anlegen?

Verfasst: 20.03.2003 19:03
von Inspektorin
Ich hatte gestern auch ein nettes TÜV-Erlebnis:
Der Prüfer hat freundlicherweise für einige Stunden das Licht und die Zündung angelassen. Da war die Batterie natürlich völlig platt als ich wieder heim fahren wollte.
Und das hat er nicht nur bei mir gemacht, sondern bei drei Mopeds.
Verfasst: 23.03.2003 10:07
von SVolle
UND ich sach doch: ruhig bleiben,lächeln,vergessen!

Verfasst: 24.03.2003 12:19
von tomtom
ich kann seit mittwoch auch ne nette geschichte über prüferwillkür erzählen.
musste nämlich zur vollabnahme, da das mopped nun schon 2,5 jahre abgemeldet in der garage rumstand.
da der rahmen schon einige kratzer abbekommen hat habe ich ihn in schwarz pulverbeschichten lassen.
um sicherzugehen, dass dann beim tüv trotzdem alles klar geht bin ich vorher extra zur dekra gefahren und hab gefragr, was zu beachten ist.
der mitarbeiter hat nur was von" nicht sandstrahlen" gebrubbelt und damit war die sache für ihn abgegessen.
froh gelaunt trat ich nun am besagten mittwoch mit nem polierten mopped und gepulverten rahmen bei der dekra an.
nachdem die ersten untersuchungen (licht, blinker,...) erledigt waren stellte der gute mann (der vor woche selbst befragte) fest, dass der rahmen ja beschichtet ist und er mir aufgrund dessen leider keine betriebserlaubnis erteilen dürfte, da ich keine unbedenklichkeitserklärung von suzuki zu dem verwendeten beschichtungsverfahren vorweisen kann.
des weiteren sollte ich ein gutachten beibringen, in welchen schritten die beschichtung erfolte.
da ist mir dann fast der kragen geplatzt!
er kramte nun seine vorschriften raus und zeigte mir, dass verchromte, eloxierte, etc Rahmen als mangelhaft einzustufen sind.
auf meine frage, wo denn mein rahmen vercromt wäre antwortete er, dass dort noch ein etc. steht.
das würde auch pulvern beinhalten.
nach vielen minuten der diskussion haben wir uns dann (in anbetracht des nahenden feierabends) darauf geeinigt, dass das ok ist und ich "nur die nummer am steuerkopf freilegen muss, die man mit hilfe einer taschenlampe wunderbar lesen konnte.
was soll das?