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Nur mit Doppelkarte am Feiertag?

Verfasst: 03.10.2007 0:26
von el-fluso
Hallo zusammen!

Habe folgendes Problem:

Darf ich am morgigen Feiertag mit meiner neuen SV fahren, obwohl es noch auf den Namen der Verkäuferin angemeldet ist?

Problem: Auf dem von mobile.de ausgefüllten Kaufvertrag habe ich unterschrieben, dass alle Schäden nach Übergabe des Krad, vom Käufer (also mir) zu tragen sind.

Eine Doppelkarte und eine Police (allerdings ohne Kfz ID NR.) hab ich schon seit gestern.

Würde die Versicherung (DEVK) zahlen wenn ich morgen einen Unfall haben würde?

Schönen Dank im Voraus!

Verfasst: 03.10.2007 1:38
von Neuling
ich würd nicht mit dieser doppelkarte fahren gehen! einen tag ohne kannst doch noch verkraften soweit ich weiss bist damit nur minimalst versichert,wie der umfang der leistungen genau aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

Verfasst: 03.10.2007 1:39
von Bluebird
Mit Doppelkarte gehts nur zum TÜV oder zur Zulassungsstelle

Verfasst: 03.10.2007 2:28
von el-fluso
Ist zwar schade, aber ich werd´s verkraften.

Schönen Dank für die schnellen Antworten!

Re: Nur mit Doppelkarte am Feiertag?

Verfasst: 03.10.2007 6:38
von SVHellRider
el-fluso hat geschrieben:....Darf ich am morgigen Feiertag mit meiner neuen SV fahren, obwohl es noch auf den Namen der Verkäuferin angemeldet ist?

Problem: Auf dem von mobile.de ausgefüllten Kaufvertrag habe ich unterschrieben, dass alle Schäden nach Übergabe des Krad, vom Käufer (also mir) zu tragen sind....!
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, dann ist es auch noch versichert. Die Versicherung hat die Vorbesitzerin bezahlt. Also darfst du auch damit fahren, vorausgesetzt du hast einen gültigen Führerschein.
Wenn du einen Unfall verursachst, zahlt die Haftpflicht für die verursachten Schäden. Du bist aber verpflichtet, den damit verursachten Schaden (Beitragserhöhung) der Vorbesitzerin auszugleichen. Das Gleiche hättest du aber auch zu bezahlen, wenn es deine eigene Versicherung wäre. Eventuell bist du der Vorbesitzerin noch den Versicherungsbeitrag für die paar Tage bis zur Ummeldung schuldig, aber der ist so gering, dass es eigentlich nicht der Rede wert ist.
Ich weiß nicht, was sonst noch Kaufvertragsinhalte sind. Wenn du nicht unterschrieben hast, das Moped sofort umzumelden, dann kannst und darfst du also damit fahren.

Verfasst: 03.10.2007 21:46
von Timmey
Dazu noch zu sagen:
Die Doppelkarte hat bei dir ja noch gar keine Funktion, die ist ja nur dafür da, dass du das Motorrad auf dich zulassen kannst und dann später einen richtigen Vertrag mit der Versicherung machst... also gillt sie nur in der Zeit zwischen Ummelden und Unterschrift unter deinen eigenen Vertrag.

Solange das Motorrad noch auf die Vorbesitzerin angemeldet ist gilt ihr Verrtrag.... ich meine sogar das es so ist, dass sie den nichtmal kündigen kann, wenn sie keine Abmeldebescheinigung vorlegt (bzw. bescheid bekommt, dass du angemeldet hast, was aber automatisch passiert)

Verfasst: 04.10.2007 18:35
von svfighter
richtig, die versicherung der vorbesitzerin bezahlt den schaden,

und sie wird nicht hochgestuft, kann ja nix für,

nach um oder abmeldung schickt die zulassungsstelle der alten versicherung nen schreiben wo halt die um/abmeldung drinsteht und erst dann wird der vertrag unwirksam,

selbst wenn du das motorrad nicht ummelden würdest müsste die alte versicherung noch ne gewisse zeit für schäden haften, (genaue zeitangabe weiß ich nicht) und dann muß die alte versicherung der zulassungsstelle mitteilen das der vertrag unwirksam wird und die zuölassungstelle informiert dann das ordnungsamt welches dann das fzg sucht und ggf entstempelt,