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Viedeo als Beweis vor Gericht zulässig?

Verfasst: 11.11.2007 2:37
von T.Kuret
Mal eine Frage, ein Freund von mir hatte ein Unfall mit seinem Bike, er selbst wurde dabei schwer verletzt und unser Schulfreund auf der 2 Maschine stürzt beim ausweichen, der 3 Fahrer konnte den Unfall vermeiden und dem PKw ausweichen, der die beiden anderen abgeräumt hat.

Der 3 Fahrer hatte eine Tankkamera installiert, den Film hat er aber erstmal mit nach Hause genommen, 2 Tage nach dem Unfall kam die Polizei zu ihm und beschlagnahmte das Viedeo.

Auf dem Viedeo ist Dummerweise zu sehen das alle 3 vorher zu schnell waren und die beiden es deshalb eventuell nicht mehr geschafft haben, den Unfall zu vermeiden.

Ich habe eine Kopie des Viedeos gesehen, man sieht die Geschwindigkeit auf dem Tacho und man sieht genau das sich die 3 Gegenseitig wohl etwas hochgeschaukelt haben, als der Pkw dann aus dem Feldweg kam sieht man genau wie sich der 1 Fahrer nach dem 2 umdreht und deshalb den PKW erst sehr spät bemerkt.
Ist so ein Viedeo den überhaupt später als Beweiis zulässig oder sollte der 3 Fahrer über ein Anwalt versuchen das Viedeo zurück zu bekommen. Er ist nämlich nun unsicher was er machen soll.

Verfasst: 11.11.2007 7:53
von SVHellRider
Tja, dumm gelaufen.

Zum Anwalt gehen und sich beraten zu lassen halt ich immer für gut.
Nur in diesem Fall kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Polizei das Video rausrückt, ohne es ausgewertet zu haben.

Das Video ist sicher als Beweismittel zulässig. Ob sich damit exakte Geschwindigkeiten und Abstände der Unfallbeteiligten nachweisen lassen, halt ich für fraglich. Das sollten dann aber die Beteiligten mit ihren Anwälten klären.

Verfasst: 11.11.2007 8:00
von Martin650
Mir wurde auch mal die Vorfahrt genommen von einem Auto, das aus einem Feldweg kam. Er war damals zu 100% Schuld, denn er durfte erstens da gar nicht sein, und zweitens hätte er besser schauen müssen. Wie es bei euch gewertet wird ist sicher ne spannende Sache, denn eure Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur mit dem Video nachweisbar.

Verfasst: 11.11.2007 10:47
von Berli
@Kuret deine Frage bezieht sich doch wohl nich wirklich auf das Video sondern eher auf die Teilschuld, die die am Unfall beteiligten trifft :!:

Der Videobeweis wird eh nicht wie in den Volksverdummenden TV-Shows geführt, sondern wie schon beschrieben, wenn überhaupt von einem Sachverständigen zu einem Protokoll für den Richter zusammengestellt.

Wie der Richter entscheidet liegt eh wohl eher an dem WIE es zum Unfall kam und OB eine angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit den Unfall ggf. hätte vermeiden können...

Im Endeffekt... dumm genug sich bei ner Raserei selber zu Filmen :arrow: Mitschuld der Beteiligten

Und nur mal nebenbei Fahrer drei ist Zeuge... nicht Beklagter oder Kläger, welche Rechte will er schon durchsetzen? Die an seinem Video? NO CHANCE

Verfasst: 11.11.2007 17:09
von Schubser
Das gibt eine Mitschuld und das Video wurde als Beweismittel beschlagnahmt... somit werden die das auch verwenden.

Verfasst: 11.11.2007 18:03
von ingo H.
Hallo erstmal!

Das ist ja wohl mehr als nur dumm gelaufen.

Ich hätte der Rennleitung das Vid nicht ausgehändigt.

Eine Kamera am Mopped heißt ja nicht gleich, daß das Ding auch filmt.

Es kann ja auch ein Dummi sein.

Aber wenn die Rennleitung das Vid hat, dann werden die das auch einsetzen, wenn es Sinn macht.

Bin mal gespannt, was da rauskommt.


Gruß aus dem sch... Oberharz ingo H. :wink:

Verfasst: 11.11.2007 18:06
von svbomber
ingo H. hat geschrieben:Hallo erstmal!

Das ist ja wohl mehr als nur dumm gelaufen.

Ich hätte der Rennleitung das Vid nicht ausgehändigt.

Eine Kamera am Mopped heißt ja nicht gleich, daß das Ding auch filmt.

Es kann ja auch ein Dummi sein.[...]
T.Kuret hat geschrieben:[...]Der 3 Fahrer hatte eine Tankkamera installiert, den Film hat er aber erstmal mit nach Hause genommen, 2 Tage nach dem Unfall kam die Polizei zu ihm und beschlagnahmte das Viedeo.[...]
Eben... und nach 2 Tagen hätte ich es auch nicht mehr herausgegeben...

Verfasst: 11.11.2007 18:40
von Schubser
Wahrscheinlich haben sie von dem Video erst später erfahren oder die zuständige Kripo hat etwas gebraucht :D
Einzige Chance wäre gewesen, dass Video innerhalb der zwei Tage zu löschen :)
Gegen eine Beschlagnahme kann man sich nicht wehren... ist ja die Maßnahme die greift, wenn einer freiwilligen Herausgabe (Sicherstellung) nicht zugestimmt wird.

Verfasst: 11.11.2007 19:45
von ingo H.
Suzischubser hat geschrieben:Wahrscheinlich haben sie von dem Video erst später erfahren oder die zuständige Kripo hat etwas gebraucht :D
Einzige Chance wäre gewesen, dass Video innerhalb der zwei Tage zu löschen :)
Gegen eine Beschlagnahme kann man sich nicht wehren... ist ja die Maßnahme die greift, wenn einer freiwilligen Herausgabe (Sicherstellung) nicht zugestimmt wird.

Hallo nochmal!

Dazu muß erst mal ein Vid existieren.

In solchem Fall sollte man sich auch mal rasch von etwas trennen können.


Gruß ingo H. :wink:

Verfasst: 11.11.2007 23:37
von T.Kuret
Es ist für mich auch unverständlich, wie man erstmal überhaupt so fährt, sich dann auch noch selbst filmt und dann das Teil auch noch rausgibt und das nach 2 Tagen.

Naja habe ihm gesagt er soll mal einen Anwalt fragen, denn theoretisch könnte ja das Viedeo nach 2 Tage nicht mehr im Originalzustand sein.

Verfasst: 13.11.2007 16:50
von schnief
also erstmal, es heisst 'video'!

und zweitens, ich wünsch deinen kumpel dass es für ihn gut ausgeht. Den ob zu schnell oder nicht, so wie sich das anhört, wurd ihm die Vorfahrt genommen und das hat den unfall verursacht und er hat sich dabei verletzt. Schon schlimm genug sowas.
Gute Besserung deinem Freund

Verfasst: 17.11.2007 1:03
von Berli
T.Kuret hat geschrieben:Es ist für mich auch unverständlich, wie man erstmal überhaupt so fährt, sich dann auch noch selbst filmt und dann das Teil auch noch rausgibt und das nach 2 Tagen.

Naja habe ihm gesagt er soll mal einen Anwalt fragen, denn theoretisch könnte ja das Viedeo nach 2 Tage nicht mehr im Originalzustand sein.
Ja nee is klar t.kuret :roll: das haben se dann auch noch bissl "gepimpt" hmm :wink: schon mal was von Sachverständigen gehört?

@schnief denk mal über die Situation nach... sicher is kagge wenn einer "abgeräumt" wird aber wo war denn die Rübe und der Blick :hallo:

Verfasst: 18.11.2007 19:19
von hps
Hallo Kuret,

die Schäden deiner Freunde sind schon schlimm genug, zumal sich auch noch Verletzungen zugezogen wurden. Diesen auf diesem Wege gute Besserung.

Auf der anderen Seite wurde das Video zu recht beschlagnahmt um die Unfallursache korrekt zu klären.
Und das ist auch gut so, denn gerecht muss ja gerecht bleiben!
Schließlich geht es bei dem Autofahrer, der aus dem Feldweg kam, um eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Entscheidend ist hier, ob die am Unfall beteiligten Personen die "im Verkehr gebotene Sorgfalt" beachteten (§ 276 BGB). Mit anderen Worten also die Frage,
a) ob der Autofahrer damit rechnen musste dass dort Motorradfahrer zu schnell unterwegs waren und
b) waren diese Motorradfahrer so aufmerksam beim Schauen nach vorne, wie dieses von anderen Verkehrsteilnehmer erwartet werden durfte.

Wenn dieses objektive Sachverhalt nicht geklärt wird, hat die Gerechtigkeit es schwer und wenn dann auch noch bewusst Beweismittel zum Nachteil der Gerechtigkeit vereitelt werden, dann ist schon der Pfad der Kriminalität eingeschlagen, zumal der Autofahrer letztendlich für etwas bestraft wird, was zumindest in diesem Umfange von seinem Verhalten her nicht gerechtfertigt ist.

Auch wenn es weh tut, sollt man schon zu seinen Fehlern stehen!

Liebe Grüße von
Hans Peter

Verfasst: 15.01.2008 11:34
von Big R
Stellt die Polizei Geschwindigkeitsübertretungen durch hinterherfahren mit einem nichtgeeichten Tacho fest, werden da erhebliche Toleranzen abgezogen.

Der Tacho im Video ist sicherlich auch nicht geeicht, also würde ich davon ausgehen, dass ähnliche Maßstäbe bei der Auswertung des Videos angelegt werden, von der angezeigten Geschwindigkeit also noch einiges abgezogen werden wird.

Verfasst: 15.01.2008 14:45
von Eifelschleicher
Im Straßenverkehr darf man nicht filmen (logisch oder?) und der Beweis vor Gericht ist nicht möglich (typisch deutsches Rechtssystem), selbst eine nicht angmeldete Kamera an einem Laden bringt dir nichts, dient nur als Abschreckung.

Im Gegenteil, du könntest dich damit noch strafbar machen...(sagte mir zum mein Anwalt, als ich mit dem mal darüber geredet habe)..