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von svfighter » 16.02.2008 22:18
ab/um melden kann nur der der den brief besitzt, in original ausführung, weil derjenige ja der besitzer ist
dh der 3 te käufer kann ohne schild auch nix machen, es sei den er meldet es als gestohlen
du hast dein motorrad an dceinen kumpel verkauft, also muß er ab/ummelden , du schickst den kaufvertrag der zulassungsstelle und der versicherung, damit bist du raus aus der sache falls was damit passiert, musst nur warten auf dein steuergeld
er hat die aus seinem besitz (also er brief und co besitzer) wieder weiterverkauft an besitzer 3 , das muß er auch deiner alten versicherung melden, (hat er den ummeldezeitrum überschritten, bekommt er zusätzlich ärger)
also muß er sich kümmern besitzer 3 das schild zu bringen und nich du,
macht käufer 3 nix hast du erstemal die arschkarte und bekommst dein restliches steuergeld nich wieder , die zulassungsstelle schreibt dann käufer 3 an und fordert ihn auf um/abzumelden, sollte er dieser aufforderung nich nachkommen wird das motorrad zur "fahndung" ausgeschrieben und bei event. auffindung zwangsstillgelegt
PS: welcher normale mensch kauft nen zugelassenes motorrad ohne gültiges kennzeichen ?
wer solche windigen geschäfte macht, sollte richtig ärger an hals kriegen,
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