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Abmelden ohne Schein und Brief?????

Verfasst: 16.02.2008 20:56
von Gabba
hi,
mir ist erstmal was richtig blödes passiert. Wie einige vieleicht wissen hat mein Kumpel ja meine alte 650s zum totalschaden gefahren. Er hat also meine alte gekauft wie se war. Halt auch mit nummernschild usw... Ich hab dann irgendwann das Nummernschild abgeholt, aber dann vergessen die karre abzumelden :( idiot . Naja gestern zum Straßenverkehrsamt, neue anmalden und siehe da: sie haben noch ein anderes motorrad angemldet... Ok, ich hatte ja noch nummernschild und sollte jetzt das ding zum käufer geben, der das abmeldet. und das ist jetzt mein problem. mein kumpel hat se schon weiterverkauft und so wies aussieht hat dieser das motorrad ins ausland verkauft. weiß jemand ob man motorräder auch irgentwie anders abmelden kann??? hätte glaube ich noch kopien des alten biefs und scheins. weiß jemand ob das ausreicht??
gruß gabba

Verfasst: 16.02.2008 22:18
von svfighter
ab/um melden kann nur der der den brief besitzt, in original ausführung, weil derjenige ja der besitzer ist
dh der 3 te käufer kann ohne schild auch nix machen, es sei den er meldet es als gestohlen

du hast dein motorrad an dceinen kumpel verkauft, also muß er ab/ummelden , du schickst den kaufvertrag der zulassungsstelle und der versicherung, damit bist du raus aus der sache falls was damit passiert, musst nur warten auf dein steuergeld

er hat die aus seinem besitz (also er brief und co besitzer) wieder weiterverkauft an besitzer 3 , das muß er auch deiner alten versicherung melden, (hat er den ummeldezeitrum überschritten, bekommt er zusätzlich ärger)
also muß er sich kümmern besitzer 3 das schild zu bringen und nich du,

macht käufer 3 nix hast du erstemal die arschkarte und bekommst dein restliches steuergeld nich wieder , die zulassungsstelle schreibt dann käufer 3 an und fordert ihn auf um/abzumelden, sollte er dieser aufforderung nich nachkommen wird das motorrad zur "fahndung" ausgeschrieben und bei event. auffindung zwangsstillgelegt

PS: welcher normale mensch kauft nen zugelassenes motorrad ohne gültiges kennzeichen ?

wer solche windigen geschäfte macht, sollte richtig ärger an hals kriegen,

Verfasst: 17.02.2008 19:00
von ingo H.
Hallo erstmal!

Da würde ich mal sagen: "Dumm gelaufen".

Aber mal im Ernst, so blauäugig, daß ist ja schon fahrlässig.


Gruß ingo H. :wink: