Seite 1 von 2
Ab wann offen fahren???!!!
Verfasst: 01.03.2008 13:35
von waYniac87
servus...
also ich bin grad echt verwirrt..
es geht darum, dass ich mir nicht sicher bin, ab wann die drossel raus darf..
ich bin 20 jahre .. hab aber erst mir 19 mein führerschein gemacht... am 27.11.06 um genau zu sein..
es gibt ja verschiedene regelungen und ich blick da nicht mehr durch..
normalerweise muss man ja 2 jahre gedrosselt fahren, oder man macht den führerschein mit 25 , den A direkt.. also gleich offen...
jetzt hab ich aber im hinterkopf, dass es noch so etwas mit 21 jahren gibt ?!
also irgendwas, dass man mit 21 auch offen fahren darf und bestimmten umständen...
am 11.07.08 werd ich dann ja 21 und es wäre natürlich klasse, wenn ich an meinem bday offen fahren dürfte und nicht erst am ende des jahres .. also am 27.11.
vielleiucht kann mich ja mal jemand aufklären ^^
gruß tobi
Verfasst: 01.03.2008 13:39
von Aldo
wie du schon selber schreibst 25 oder 2 Jahre. Es gibt keine Regel mit 21 Jahren.
Also darfst du ab 28.11.2008 offen fahren.
Verfasst: 01.03.2008 14:20
von waYniac87
okay, gut, danke ^^
aber wiso erst am 28 ?! und nicht 27 ?
Verfasst: 01.03.2008 14:27
von neodrei
Ich denke Aldo meint, dass du genau 730 Tage gedrosselt fahren musst... allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da jemand wegen ein paar Stunden Stress macht.
Nachfragen bei einer Fahrschule und Versicherung sollte dir aber 100%ige Gewissheit bringen
PS: Ansonsten aber natürlich völlig richtig, was er schreibt!
Verfasst: 01.03.2008 14:43
von sOlivier
neodrei hat geschrieben: dass du genau 730 Tage gedrosselt fahren musst...
73
1 Tage

soviel Zeit muss sein

Verfasst: 01.03.2008 14:49
von neodrei
Erst klaut mir dieses sch*** Jahr einen Tag Fahrspaß (mal vom Wetter abgesehen) und dann blamiert es mich auch noch vor versammelter Truppe... *gr*
Ich mag 2008 nicht

Verfasst: 01.03.2008 15:10
von Bremen1971
Da Du garantiert den neuen Kartenführerschein erhalten hast stellt sich die Frage doch gar nicht.
Auf der Rückseite ist ganz klar vermerkt, ab welchem Tage Du die offene Klasse fahren darfst und nach meiner Erfahrung steht dort gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz sicherlich derselbe Tag wie der Deines Führerscheinerwerbs und somit der 27.11.2008!
Am 28.11. wirst Du dann doch wahrscheinlich Deinen Bock einmotten, oder....?
Willst Du nen ganz ehrlichen Tip?
Fahr den nächsten Winter durch noch gedrosselt, damit dich das mehr an Power nicht bei niedrigen Temperaturen überrascht. Dann kannst Du zum Frühjahr hin ganz in Ruhe an´s entdrosseln gehen und im April oder Mai bei mehr als 10 Grad richtig loslegen. Deine Entscheidung!
Verfasst: 01.03.2008 16:14
von waYniac87
Bremen1971 hat geschrieben:Da Du garantiert den neuen Kartenführerschein erhalten hast stellt sich die Frage doch gar nicht.
Auf der Rückseite ist ganz klar vermerkt, ab welchem Tage Du die offene Klasse fahren darfst und nach meiner Erfahrung steht dort gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz sicherlich derselbe Tag wie der Deines Führerscheinerwerbs und somit der 27.11.2008!
Am 28.11. wirst Du dann doch wahrscheinlich Deinen Bock einmotten, oder....?
Willst Du nen ganz ehrlichen Tip?
Fahr den nächsten Winter durch noch gedrosselt, damit dich das mehr an Power nicht bei niedrigen Temperaturen überrascht. Dann kannst Du zum Frühjahr hin ganz in Ruhe an´s entdrosseln gehen und im April oder Mai bei mehr als 10 Grad richtig loslegen. Deine Entscheidung!
ja, so werd ich das machen.. ist zawr das ganze jahr angemeldet, aber im winter baruch ich das nicht ^^
muss ja nicht wieder hinfliegen, wir vor 2 wochen ^^
also noch genau ein jahr bis ich offen fahre *hoil*
Verfasst: 01.03.2008 16:29
von prinzessin
ich konnte es auch kaum erwarten. besonders schlimm war es, als das neue Moppi ( SV) in der Garage stand und ich sie noch nicht fahren durfte!!!!!
Verfasst: 02.03.2008 21:00
von ansi
das mit 21 ist bei uns in Österreich
in Österreich ist es so:
entweder 2 Jahre den Führerschein oder min. 21 Jahre
ab 21 darf man dann in allen Fällen Offen Fahren egal ob man den Führerschein 1Tag hat oder 1 Jahre und 364Tag
Verfasst: 02.03.2008 23:51
von Havy
ansi hat geschrieben:das mit 21 ist bei uns in Österreich
in Österreich ist es so:
entweder 2 Jahre den Führerschein oder min. 21 Jahre
ab 21 darf man dann in allen Fällen Offen Fahren egal ob man den Führerschein 1Tag hat oder 1 Jahre und 364Tag
Und wenn man als deutscher 21 Jähriger Nach Österreicht fährt, darf man dann offen fahren oder weiterhin nach deutschem recht nur gedrosselt ?
Verfasst: 03.03.2008 2:03
von SuziFighter
also ich hätte mei lappen bis heut nich wenn mich mei zonenflitzer(s51) letztes jahr nich im stich gelassen hätte. nu hab ich mein lappen gemacht(mit 27) und des nennt sich A25-und damit darf ich sofort alles fahrn was zwei räder hat

ein hoch auf meinem zonenflitzer.....heut fährt er wieder!!!!
Verfasst: 03.03.2008 2:54
von SvFaxe
Havy hat geschrieben:ansi hat geschrieben:das mit 21 ist bei uns in Österreich
in Österreich ist es so:
entweder 2 Jahre den Führerschein oder min. 21 Jahre
ab 21 darf man dann in allen Fällen Offen Fahren egal ob man den Führerschein 1Tag hat oder 1 Jahre und 364Tag
Und wenn man als deutscher 21 Jähriger Nach Österreicht fährt, darf man dann offen fahren oder weiterhin nach deutschem recht nur gedrosselt ?
theoretisch schon. gilt jadas gesetz des landes... Nehmen wir mal zur verdeutlichung an: kommt ein jamaikaner (jetzt nur als beispiel.) nach deutschland und verkauft drogen, wird er ja trotzdem bestraft, weils illegal in deutschland ist, aber (soweit ich weiß) in jamaika nicht.
in andern länder braucht man ja auch keinen extra führerschein, um Anhänger zu fahren (lt. Deutsch. gesetzeslage darf das zulässige gesamtgewicht des hängers nicht das leergewicht des ziehenden PKW überschreiten, beides muss unter 3,5T bleiben
Verfasst: 03.03.2008 5:17
von Bremen1971
An SvFaxe!
Gib den Leuten bitte keine Tips, die sie ins offene Messer laufen (fahren) lassen!
Wenn ein Deutscher nach Österreich fährt, dann darf er dort die führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen, für die er auch in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Mehr nicht!
Nur wenn ein Fahrzeug im Ausland auch gänzlich ohne Führerschein gefahren werden darf ( z. B. ein kleines Quad, oder ein kleinmotorisierter Roller) - dann darf der Deutsche (oder jeder andere Ausländer) dies auch.
Angenommen jemand aus einem Nicht-EU-Land kommt mit Klasse 3 oder B nach Deutschland und darf Pkw´s fahren.
Nimmt er sich nun hier einen Wohnsitz für mehr als 180 Tage (also nicht nur als Tourist), so muss er seine Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umschreiben lassen.
Ansonsten fährt er ohne Fahrerlaubnis und begeht eine Straftat - und das, obwohl er eine Führerschein für Autos hat - bloß keinen deutschen!!!
Für alle, die sich über dieses Thema weitergehend informieren wollen - die örtlichen Führerscheinstellen (sitzen in kleineren Gemeinden in der Stadtverwaltung) geben gerne fachkundige Auskünfte. Einfach mal anrufen.
Gruß aus Bremen (Ich will gleich los - der Regen wird wärmer...)
Verfasst: 03.03.2008 8:48
von Mel650S
Öhm auf Jamaika ist das Dealen verboten , auch wenns nicht den anschein macht.