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Schadensersatz nach Unfall

Verfasst: 08.04.2008 20:25
von mazi
Hallo Zusammen!

Ich hätte da mal eine Frage an die Leidgeprüften unter euch.

Mir wurde letzte Woche die Vorfahrt genommen, es folgte Vollbremsung, blockierendes Vorderrad, Fall auf die rechte Seite und Crash ins Auto.

Mir ist zum Glück nicht viel passiert bis auf Prellungen, Verstauchungen und ne leichtes Schleudertrauma.

Naja, Schaden an der Susi werden so ca. 2800-3000 Euro sein. Bilder reiche ich mal nach. :cry:

Leider hatte ich meine schöne Arlen Ness Lederkombi zum 3. Mal an und mein Helm ist/war auch erst 2 Monate alt.
Wie schaut denn eigent. die Sache mit dem Schadensersatz bei der Kleidung aus? Ich Habe die Kombi auf der Messe 100Euro billiger als im Laden bekommen.
Der Helm war auch ein Supersonderangebot, Schuberth R1 Mod. 2007 für 268Euro bei Louis, für den Preis bekomm ich den ja nicht mehr wiederbeschafft!

Vielleicht war jemand von euch in der blöden Situaton und kann ein wenig aus Erfahrung berichten.

Schönen Gruß,
mazi

Verfasst: 08.04.2008 20:43
von Timmi
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Versicherungsgesellschaften gern den Zeitwert bezahlen. Allerdings gibt es wohl ein Urteil des BGH, dass Motorradschutzkleidung nicht dem üblichen Verschleiss wie Alltagskleidung unterliegt und somit der Neupreis ersetzt werden muss.
Lass Deinen Anwalt in dieser Sache mal nachschauen.

Verfasst: 08.04.2008 21:50
von fantaV2
neupreis = wiederbeschaffungswert - afaik muss man sich also keine sorgen wegen eventueller schnäppchen machen!

Verfasst: 08.04.2008 22:06
von DocAwesome
Hatte letztes Jahr im April das Vergnügen mich wegen eines Autofahrers flach auf die Seite zu legen. Das Verfahren dauert zwar noch an, aber meine Motorradjacke war zu dem Zeitpunkt auch etwa 3 Wochen alt. Quittung abgegeben - Geld wird eingeklagt. Ich glaube aber nicht, dass Du den vollen Preis bekommst, wenn Du die Sachen - aus welchem Grund auch immer - für den halben Preis kaufen konntest.
Aber nagel mich nicht drauf fest - genau weiß es der Anwalt.

Verfasst: 08.04.2008 23:17
von AnRo96
HI,

hatte ja letztens auch den fall.


Sachverständige den ich mir ausgesucht habe war ganz nett. Also Helm lief bei mir unter dem listenpreis den es bei schuberth gibt. Jacke die 4 jahre alt war sollte ich nen Preis nennen und er hatte bissl nachgeguckt :D


Also beides ma den vollen Preis bekommen und nicht annähernd das bezahlt ;)


MfG Andi

Verfasst: 09.04.2008 7:41
von BBJN6
Doc Awsome:
Ich glaube aber nicht, dass Du den vollen Preis bekommst, wenn Du die Sachen - aus welchem Grund auch immer - für den halben Preis kaufen konntest.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber bei uns gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, d. h. der Schädiger hat den vorigen Zustand wieder herzustellen. Ersatzweise darf der Geschädigte auch einen Ausgleich in Geld verlangen; das ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert (von dem der Restwert der beschädigten Sache abzuziehen ist). => Es ist also unerheblich, wieviel Du selbst für die Kombi bezahlt hast. (Du könntest sie ja auch geschenkt bekommen haben, es gibt ja nette Leute :))

Verfasst: 09.04.2008 12:24
von Martin650
Es ist viel einfacher. Motorradkleidung ist Schutzkleidung, und die darf nicht nach Zeitwert ersetzt werden sondern muss mit Neupreis abgegolten werden. Bei einer beschädigten Jeans siehts aber schlecht aus.

Martin650

Verfasst: 09.04.2008 19:41
von flieger-baby
Ganz einfach:

Du kaufst alles neu und reichst die Rechnungen bei der Versicherung ein. :wink:
Eine alte Rechnung benötigst du dafür nicht !!! (kannst die Sachen ja auch geschenkt bekommen haben)


Wenn du Dir aufgrund eines Gutachtens die Summe auszahlen läßt, bekommt du diesen Preis abzüglich der Mehrwertsteuer. Bei nachgereichter Rechnung bekommst du die Differenz erstattet.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Sachverständigen meines Vertrauens suchen und die ganze Geschichte über einen Anwalt abwickeln !
Dann bekommst du für die Reparaturdauer auch eine Nutzungsausfallentschädigung und eine Unkostenpauschale bezahlt. (die Versicherungen verraten nichts und zahlen auch nicht freiwillig mehr als gefordert wird) :wink:

MfG... Carsten

Verfasst: 11.04.2008 23:18
von hps
Hallo mazi,

ich gehöre zu den jenigen Leuten, die bei der Versicherung für die Regulierung von ca. 30.000 Schäden im Jahr verantwortlich sind. Hier mein entsprechender Beitrag:

1.) Zeitwertersatz ist Gesetz hierzulande, siehe dazu § 249 BGB :wink:! Und das ist nach meinem Empfinden gerecht!


2.) Zu Neuwertersatz für Motorradkleidung wg. Schutzfunktion gibt es zwar schon Urteile, die ich genau kenne. Verlasse Dich aber nicht darauf, dass das die Regel ist, denn es gibt einerseits Richter mit einsamen Ansichten und Rechtsanwälte der Versicherer, die ihre Arbeit nicht so gut gemacht haben. Beim nächsten passenden Schadenfall in meinem Verantwortungsbereich lasse ich es auf ein weiteres Urteil ankommen und weiß auch schon wie unsere Rechtsanwälte vor Gericht vortragen müssen :cry:.

3.) Sonderrabatte (Schlussverkaufs- und Aktionspreise) musst Du Dir bei der Zeitwertermittlung jedoch nicht anrechnen lassen. Natürlich sollst Du der Ehrlichkeit halber den tatsächlichen Aktionspreis angeben, aber nicht ohne auf den regulären Einzelhandelspreis hinzuweisen und diesen nach Möglichkeit auch noch durch Kopien von Werbeanzeigen oder eine Bestätigung des Verkaufshauses zu belegen. Der Zeitwertabzug muss somit von der höheren üblichen Preisbasis vorgenommen werden und es ist sodann auch gesetzeskonform, wenn die Ersatzleistung höher ausfällt als das, was Du tatsächlich bezahlt hattest :P

4.) Wenn die Versicherung Rechnungen sehen will, dann nur die Anschaffungsrechnungen von den beschädigten Sachen und nicht die von den Neuanschaffungen. Letztere zählen nicht zum Nachweis der Schadenhöhe und werden vom Schadenregulierer regelmäßig ignoriert. Wichtiger sind da deutliche Hinweis, wie etwa der auf den Aktionspreis. Denke aber bitte daran, dass sich die Aktionspreis von den großen Drei recht leicht via Internet nachprüfen lassen, wie überhaupt die Einzelhandelspreis von Markenartikeln.

5.) Wenn der Regulierer merkt, dass Du eine Situation ausschlachten willst, wird er besonders pingelig sein. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsanwalt meldet, denn die Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten ist für die Regulieren tägliches Brot. Weil diese sich hier mit immer wieder den selben Einreden auseinandersetzen müssen, kennen diese sich in diesen Dingen rechtlich so gut aus, dass sie keine Rechtsanwalt fürchten müssen.
Natürlich ist es auch nicht in Ordnung, wenn die Versicherer ihr Überlegenheit gegenüber Anspruchstellern schamlos ausnutzen. Das dieses in meinem Verantwortungsbereich nicht geschieht, darauf achte ich sehr, denn die Ehrlichkeit, die ich von meinem Gegenüber erwarte, darf auch mein Gegenüber von mir erwarten.

6.) Leider ist die ganze Pingeligkeit und all das Kleingedruckte der Versicherer wegen all den klugen Zeitgenossen erforderlich, die ihre eigenen nicht immer gesetzeskonformen Ansichten in bare Münze umsetzen wollen. Die Rechnung zahlen schließlich alle Versicherten, denn keine Versicherung hat einen Esel im Keller stehen, der goldene Dukaten liefert.

7.) Leider müssen die Ehrlichen unter uns oftmals die Folgen ausbaden, die die ganz Klugen mit dem Herausschlagen von unberechtigten Ansprüchen verursachen :cry:

8.) Wenn die beschädigten Sachen (Helm, Anzug) noch nicht so alt waren, kann auch der Zeitwertabzug nicht so gravierend sein.

Ich wünsche Die in dieser Sache und auch im Weiteren jedenfalls alles Gute!

Grüße von

Hans Peter

Verfasst: 12.04.2008 10:57
von Weisswurst
Mich würde mal interessieren, wie das mit dem Zeitwertabzug ausschaut.
Ein gebrauchter Helm hat meiner Meinung nach für jemand anderes als den ursprünglichen Besitzer keinen messbaren Zeitwert. Ich denke kaum einer kauft einen gebrauchten Helm. Egal ob der jetzt ein halbes oder zwei Jahre im Einsatz war.

Oder geht man da tatsächlich von einem progressiven Wertverfall aus und sagt üblicherweise ist so ein Helm im Schnitt drei Jahre im Einsatz und anschliessend nichts mehr Wert?

Verfasst: 12.04.2008 12:03
von Garry
hps hat geschrieben:Hallo mazi,

ich gehöre zu den jenigen Leuten, die bei der Versicherung für die Regulierung von ca. 30.000 Schäden im Jahr verantwortlich sind. Hier mein entsprechender Beitrag:

1.) Zeitwertersatz ist Gesetz hierzulande, siehe dazu § 249 BGB :wink:! Und das ist nach meinem Empfinden gerecht!


2.) Zu Neuwertersatz für Motorradkleidung wg. Schutzfunktion gibt es zwar schon Urteile, die ich genau kenne. Verlasse Dich aber nicht darauf, dass das die Regel ist, denn es gibt einerseits Richter mit einsamen Ansichten und Rechtsanwälte der Versicherer, die ihre Arbeit nicht so gut gemacht haben. Beim nächsten passenden Schadenfall in meinem Verantwortungsbereich lasse ich es auf ein weiteres Urteil ankommen und weiß auch schon wie unsere Rechtsanwälte vor Gericht vortragen müssen :cry:.

3.) Sonderrabatte (Schlussverkaufs- und Aktionspreise) musst Du Dir bei der Zeitwertermittlung jedoch nicht anrechnen lassen. Natürlich sollst Du der Ehrlichkeit halber den tatsächlichen Aktionspreis angeben, aber nicht ohne auf den regulären Einzelhandelspreis hinzuweisen und diesen nach Möglichkeit auch noch durch Kopien von Werbeanzeigen oder eine Bestätigung des Verkaufshauses zu belegen. Der Zeitwertabzug muss somit von der höheren üblichen Preisbasis vorgenommen werden und es ist sodann auch gesetzeskonform, wenn die Ersatzleistung höher ausfällt als das, was Du tatsächlich bezahlt hattest :P

4.) Wenn die Versicherung Rechnungen sehen will, dann nur die Anschaffungsrechnungen von den beschädigten Sachen und nicht die von den Neuanschaffungen. Letztere zählen nicht zum Nachweis der Schadenhöhe und werden vom Schadenregulierer regelmäßig ignoriert. Wichtiger sind da deutliche Hinweis, wie etwa der auf den Aktionspreis. Denke aber bitte daran, dass sich die Aktionspreis von den großen Drei recht leicht via Internet nachprüfen lassen, wie überhaupt die Einzelhandelspreis von Markenartikeln.

5.) Wenn der Regulierer merkt, dass Du eine Situation ausschlachten willst, wird er besonders pingelig sein. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsanwalt meldet, denn die Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten ist für die Regulieren tägliches Brot. Weil diese sich hier mit immer wieder den selben Einreden auseinandersetzen müssen, kennen diese sich in diesen Dingen rechtlich so gut aus, dass sie keine Rechtsanwalt fürchten müssen.
Natürlich ist es auch nicht in Ordnung, wenn die Versicherer ihr Überlegenheit gegenüber Anspruchstellern schamlos ausnutzen. Das dieses in meinem Verantwortungsbereich nicht geschieht, darauf achte ich sehr, denn die Ehrlichkeit, die ich von meinem Gegenüber erwarte, darf auch mein Gegenüber von mir erwarten.

6.) Leider ist die ganze Pingeligkeit und all das Kleingedruckte der Versicherer wegen all den klugen Zeitgenossen erforderlich, die ihre eigenen nicht immer gesetzeskonformen Ansichten in bare Münze umsetzen wollen. Die Rechnung zahlen schließlich alle Versicherten, denn keine Versicherung hat einen Esel im Keller stehen, der goldene Dukaten liefert.

7.) Leider müssen die Ehrlichen unter uns oftmals die Folgen ausbaden, die die ganz Klugen mit dem Herausschlagen von unberechtigten Ansprüchen verursachen :cry:

8.) Wenn die beschädigten Sachen (Helm, Anzug) noch nicht so alt waren, kann auch der Zeitwertabzug nicht so gravierend sein.

Ich wünsche Die in dieser Sache und auch im Weiteren jedenfalls alles Gute!

Grüße von

Hans Peter
Wenn man es bei dem beläst was die Versicherung Zahlen will ist man meist auf jedenfall beschissen.
Ohne Rechtsanwalt hätte ich bei meinem letztjährigen unverschuldetem Unfall ca 3000€ weniger bekommen.
Die Sachbearbeiter handeln nach Vorgabe ihrer Versicherung und diese sind kein Gesetz oder Recht.

MFG Garry

Verfasst: 12.04.2008 12:33
von flieger-baby
Ich finde es halt immer bescheiden, wenn man als unschuldig beteiligter noch Nachteile aus der Geschichte hat.
Wie soll man sich vom Zeitwert neue Sachen kaufen ???

Bei Fahrzeugen ist das kein Problem, bei Schutzkleidung schon ! :!:


@hps
Da ich in der Unfallinstandsetzung auch täglich mit Versicherungen zu tun habe, weiß ich um die Spartricks jener bestens bescheid. :wink:

Das ganze Theater geht beim Unfall-Ersatzwagen los. Ohne die Abwicklung über einen Anwalt, werden in 90% aller Fälle die Kosten gekürzt. Und das, obwohl es Urteile zum Mietpreisspiegel gibt und die geforderten Preise legitim sind.

Dann kommt es öfters vor, daß die Versicherungen den Ersatzwagen selbst stellen möchten. Das dürfen sie auch! Jedoch ist es recht lächerlich, wenn ein Audi S6 Fahrer als Ersatzwagen einen Daewoo oder Mazda bekommt. :roll:

Einige werden jetzt denken: "Soll er doch zufrieden sein, daß er überhaupt was zum fahren hat". Dafür, daß er nichts für den Unfall kann, soll er meiner Meinung nach nicht schlechter gestellt sein als mit seinem Wagen! (max. 1Gruppe !)

Auch werden einfach so die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt gekürzt. 8O
Oder es werden notwendige Arbeiten als nicht notwendig gehalten und nicht bezahlt. :evil:

Auch bekommt der Kunde von der Versicherung nen Angebot auf Mobilitätsausfallgeld. Dieses Angebot ist meist viel niedriger als rechtlich vorgeschrieben.

Die Liste könnte ich jetzt mit Beispielen unendlich verlängern. :wink:


Aus diesen genannten Gründen, würde ich im Schadenfall immer über einen Rechtsanwalt abwickeln !!! Und das empfehle ich auch immer meinen Kunden ! :twisted:



MfG... Carsten

Verfasst: 12.04.2008 14:38
von Martin650
hps hat geschrieben:1.) Zeitwertersatz ist Gesetz hierzulande, siehe dazu § 249 BGB :wink:! Und das ist nach meinem Empfinden gerecht!
BGB hat geschrieben:§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Wenn ich das genau lese, dann
kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Also kann ich auch die Versicherung beauftragen, mir die beschädigten Teile instandzusetzen oder gleichwertige zu besorgen. Dann sollte man darauf eben bei der Bekleidungsfrage bestehen, und die Abgeltung durch Geld ablehnen. Mal sehn wie die Versicherung das macht. Ich schätze dann werdens wohl Neuteile werden, da gebrauchte Sachen so nicht erhältlich sind.

Martin650

Verfasst: 12.04.2008 23:21
von hps
Hallo sensus communis!

Zu § 249 BGB:
Der "Zustand ... der bestehen würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre ..:" das ist genau der Zeitwert. hierbei ist der Umstand des Alters und des Gebrauchs zu berücksichtigen. Demnach ist der Zeitwert für ein ungebrauchtes Teil 100 % vom Neuwert, falls nicht andere Faktoren unabhängig vom Gebrauch auch noch ein Wertminderung bewirken, wie etwa modische Aspekte oder rein altesabhängige Aspekte wie etwa der Verlust des Weichmachers aus den Protektoren, zu zu einer Verhärtung und zu einem nachteiligen Verhalten der Schutzfunktion führen. Bei ungebrauchte Bekleidung wird insofern nach einem halben Jahr schon ein Zeitwertabzug vorgenommen.

Hinsichtlich des § 249 BGB ist immer dann Geldersatz angesagt, wenn kein Naturalersatz mehr erbracht werden kann, was in der Praxis der Regel ist. Genau genommen ist es sogar legitim von Austauschteilen noch einen Abzug neu für alt vorzunehmen, denn die ersetzten neuen Teile halten ja in der egel um die Zeitdauer länger als die ersetzen teile schon alt waren und dieses ist ein Vorteil, den der geschädigte sich anrechnen lassen muss. Aber hier zeigen sich die Versicherer in der Regel schon großzügig bzw. bestehen aus parktischen Erwägungen in den meisten Fällen nicht darauf, weil die Kosten diese Wahrheit dem Gegenüber zu vermitteln höher liegen als der Abzug selbst.

Wie genau de Zeitwert ermittelt wird ist indessen nicht gesetzlich geregelt. Aus diesem Grunde ist dieses natürlich eine Spielwiese für die Rechtsanwälte von Anspruchstellern.
Allenfalls das Finanzminsterium hat für die Abschreibungen von Sachen eine Liste der Abschreibungszeiten erstellt.
Für die Ermittlung des Zeitwertes von Sachen ist die durchschnittliche Lebenserwartung entscheidend und wieviel davon schon verstrichen ist. Natürlich ist auch noch der Erhaltungsszustand zum Zeitpunkt der Wertfeststellung erheblich.

Wenn Sachverständige sich vor Gericht zum Zeitwert von Sachen, auch von Bekleidung und Textilien äüßern müssen, greifen diese regelmäßig auf Zeitwerttabellen zurück, die allgemein in der Fachwelt anerkannt sind.

Wer es genau wissen will, der schaue bitte hier nach, darunter ist auch jeweils Motorradbekleidung zu finden:

Für Textilien:
http://www.versteegen.de/fileadmin/PDF/ ... tilien.pdf

Für Lederbekleidung:
http://www.versteegen.de/fileadmin/PDF/ ... _Leder.pdf

Und noch ein wichtiger Aspekt zur Klarstellung:
Die Gesetze sind nicht nur für die Versicherungen gemacht, sondern für alle, die hierzulande leben und agieren, also für den Bürger mit und ohne Motorrad, mit und ohne Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung hat immer die Aufgabe, die Haftung des Versicherungsnehmers zu prüfen, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen und berechtigte zu befriedigen. Insofern vertritt die Haftpflichtversicherung nicht mehr und nicht weniger die Interessen des Schuldners in der Schadenangelegenheit und das so professionell, dass der Unfallverursacher hierzu keinen Rechtsanwalt benötigt, zumindest was die zivilrechtlichen Ansprüche anbelangt. mit anderen Worten ist die Haftpflichtversicherung, auch die des Kraftfahrzeuges, gleichzeitig auch eine Art von Rechtschutzversicherung.

Lieber flieger-baby!
Klar ist auch Deine Feststellung richtig! Aber mache Dir auch mal Gedanken um die Ursachen! Unseriöse Versicherer gibt es ohne Zweifel und das ist schlimm genug - ich könnte Dir sogleich welche benennen - sind die eine Seite. Die andere Seite sind die ständigen Versuche von Geschädigten oder besser angeblichen Geschädigten zu Unrecht Leistungen zu erschleichen, und zwar Leistungen die mit dem Gesetz nicht konform gehen (s.o.) oder die nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages sind und für die der Versicherungsnehmer keine entsprechende Prämie in den Topf der Solidargemeinschaft der Versicherten einzahlt. Von versuchten und auch von vollendeten Betrügerein könnte ich ungleich mehr hier berichten als von unseriösen Versicherern. Wer lässt sich schon gerne über den Tisch ziehen?

Achtung: Eine moralische Bewertung ist nur dann qualifiziert, wenn Versicherer, Versicherungsnehmer und Anspruchsteller alle mit dem selben Maß gemessen werden. Für nichts anderes sorgen die Gesetze in unserem Lande und wem das immer noch nicht reicht kann sich zudem Beim BaFin in Bonn über die Unrechtsbehandlung durch den Versicherer beschweren.

Übrigens sind nur wenige Paragraphen des BGB so weitreichend juristisch kommentiert wie die sich aus § 249 BGB ergebende Nutzungsentschädigung. Ohne dass mir im Moment Gruppenzuordnung des Audi S6 vorliegt, braucht er als Mietwagen kein Auto aus einer mehrere Stufen niedrigeren Gruppe zu akzeptieren.
Im Weiteren ist bekannt, dass die Autovermieter für die selben Autos deutlich mehr an Leihgebühr kassieren, wenn ein Versicherung nach einem Unfall die Kosten zu tragen hat.
Es ist auch feststellbar, dass der selbe Schaden der von einer Haftpflicht-Versicherung zu zahlen ist teurer ist, als wenn der Geschädigte den Schaden bzw. die Reparatur selbst zu tragen hat.

Mit welchem Recht eigentlich und wo bleibt hier die Moral!

Im letzten Sommer las ich eine Schadenanzeige zu einer Privathaftpflicht-Versicherung: Der Versicherungsnehmer hatte sich äußerst dumm verhalten und den Sturz eines Yamaha R1 Fahrers verursacht. Der hatte sein Motorrad noch keine 10 km, so neu war das noch und kam bei ca. 20 km/h zu Fall. Glücklicherweise gab es keinen Personenschaden. Laut Fotos: Lenker etwas verbogen, Kupplungshebel gebrochen, Kratzer im Tank, ... eben ein Sturz bei geringer Geschwindigkeit. Laut Sachverständigen ein Schaden von ca. 4.500 € ?!? OK, wurde akzeptiert. Unter anderem las ich im Gutachten zu meiner Verwunderung etwas von Kratzern auf dem Vorderradreifen, die durch die 5 Meter lange Rutschpartie der Maschine entstanden waren. Auf dem Foto war eigentlich nichts Ungewöhnliches zu sehen; die werkstadt begründete den neuen Reifen mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit der R1.
Ich fragte mich nur, ob denn nach einer Vollbremsung auch der Reifen gewechselt werden müsste und wass der Unglückliche wohl bei einem selbst verschuldeten Unfall an Kosten für die Fortsetzung seines Hobbies investiert hätte.

Mit der moralischen Bewertung ist das immer so eine Sache, wenn das eigene Verhalten in diese mit einzubeziehen ist.

An dieser Stelle müsste ich mich jetzt noch über die moderen Formen der Wegelagerei auslassen aber darauf werde ich wegen der späten Stunde ebenso verzichten, wie auf die Gründe für die mangelnde Präjudizierbarkeit des bisher vorliegenden Neuwertersatz-Urteils für Motorradbekleidung.

Alles Gute von

Verfasst: 12.04.2008 23:49
von hps
Weisswurst hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wie das mit dem Zeitwertabzug ausschaut.
Ein gebrauchter Helm hat meiner Meinung nach für jemand anderes als den ursprünglichen Besitzer keinen messbaren Zeitwert. Ich denke kaum einer kauft einen gebrauchten Helm. Egal ob der jetzt ein halbes oder zwei Jahre im Einsatz war.

Oder geht man da tatsächlich von einem progressiven Wertverfall aus und sagt üblicherweise ist so ein Helm im Schnitt drei Jahre im Einsatz und anschliessend nichts mehr Wert?
Hallo Weisswurst!
Zunächst wird für die Zeitwertermittlung das Alter des Helms zur Lebenserwartung in Relation gestellt und dabei auch der Erhaltungszustand berücksichtigt.
Danach gilt der merkantile Wert, den der Markt für Gebrauchthelme hergibt.

Allgemein ist bei einem Motorradhelm von einer Lebenserwartung von 5 Jahren auszugehen. Falls Du im Schadensfalle jedoch eine höhere Lebenserwartung für Deinen Helm plausibel darlegen kannst, weil etwa die Helmschale und die Polsterung durch ausbleibende Weichmacherverluste und anderweitige ausbleibende Verdunstungen deutlich länger bei einem Sonntagsfahrer wie Dir :wink: halten, dann kann der Zeitwertbetrag höher ausfallen.

Übrigens zeigt dieser Aspekt schon die Mangelhaftigkeit des oft zitierten Urteils zur Neuwertersatzpflicht von Motorradbekleidung auf. Das bzw. die Urteile heben darauf ab, dass es sich bei dieser Motorradbekleidung um Schutzbekleidung handeln muss und weil weil es kenen halben Schutz geben könne, sei auch bei der Wertbemessung eines auch gebrauchten Motorradanzuges kein Abzug zu machen.

Ohne Zweifel findet bei den Schutzfunktionen von Motorradbekleidung glücklicherweise Weiterentwicklungen und Verbesserungen statt. So weist der durchschnittliche Motorradanzug aus dem Produktionsjahr 1997 nicht die weiterentwickelten Schutzfunktionen eines durchschnittlichen Motorradanzuges aus dem Jahre 2007 auf. Darüber hinaus sind gemessen an der Qualität die Einzelhandelspreise für Motorradbekleidung in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken; unter Berücksichtigung der Inflationsrate sogar sehr deutlich.

Im Übrigen wird auch Motorradbekleidung regelmäßig über kurz oder lang ausgemustert und es werden neue Teile angeschafft, weil die alten Teile verschlissen sind, weil sie den hygienischen persönlichen Ansprüchen nicht mehr genügen, die Sicherheitsfunktionen veraltet sind usw. ... .
Alles das sind gute Gründe, die auch einen Zeitwertabzug für gebrauchte Motorradkleidung rechtfertigen. Dieses muss nur bei nächsten Zivilprozess dem Richter überzeugend erklärt werden. Dafür werde ich ggf. sorgen.

LG von