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Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 3:09
von VoDKa
Hallo,
habe heute ein nettes Foto bekommen von einem SV Fahrer

dem Vorgeworfen wird das er in einer 30er Zone
ganze 6!!kmh zu schnell unterwegs war.Soll jetzt 15 eu Zahlen
Woher haben die das Kennzeichen?Dachte immer wenn man von vorne geblitzt wird macht das nix,pstekuchen..
Warum bin ich in der Beweispflicht?Hat man gerkeine rechte mehr?Wenn ich einspruch einlege wirds nur noch teurer.
Auf dem Foto ist auch kein kennzeichen zu erkennen,in dem kleinen Kästchen wo beim auto normalerweise
das Kennzeichen zu sehen ist,sieht man einen V2
Was mir jetzt nur noch sorgen macht ist,das ich vor einem Monat in einer verkehrsberuhigten zone statt 10kmh
25 gefahren bin.Habe mal gehört wenn man innerhalb von einem Monat zwei verstösse hat,kann schon mal der Lappen fürn Monat weg sein.Stimmt das?Die ganzen anderen Parkknöllchen möchte ich garnicht erwähen,sonst müsste ich kotzen

Dafür hatte ich mi schon ein paar schöne Tüten holen können..
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 6:12
von Martin650
Warst du dort unterwegs ? Bist du der Gesuchte auf dem Bild ? Wenn ja, warum jammerst du ?
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 6:26
von Becks
VoDKa hat geschrieben:
Woher haben die das Kennzeichen?
Da saß wohl einer im Auto und hatte Augen im Kopf.
VoDKa hat geschrieben:Wenn ich einspruch einlege wirds nur noch teurer.
Kommt auf´s Amt an. Wenn die sich sagen, bei 15 € lohnt sich die Verfolgung nicht, hast du Schwein. Wenn sie doch weiterverfolgen wird´s teurer.
VoDKa hat geschrieben:Habe mal gehört wenn man innerhalb von einem Monat zwei verstösse hat,kann schon mal der Lappen fürn Monat weg sein.
Nicht Monat - Jahr !!!, aber da musst du schon 26 km/h zu schnell gewesen sein.
Bei 6 km/h ist es zwar wirklich ärgerlich, da muss das Stadtsäckel schon sehr leer sein, aber sowas hatte ich auch schon mal (allerdings mit dem Auto) - würde es einfach bezahlen.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 7:46
von BBJN6
Wenn Du auf dem Foto bist, zahl lieber noch rechtzeitig! Sonst wird aus dem Verwarnungsgeld ein Bußgeld in gleicher Höhe und Du erhältst einen kostenpflichtigen Bußgeldbescheid (Bescheid in Deinem Fall teurer, als das Bußgeld).
Beweisen musst Du deine Unschuld nicht; es gibt auch den Zeugenbeweis (sind Profis an den Blitzern).
Einspruch einlegen gegen ein Verwarnungsangebot musst Du nicht; es genügt als Ablehnung der Verwarnung, wenn Du nicht innerhalb der kurzen Frist zahlst. Danach wird aus der Verwarnung ein Bußgeld, mit einem Bescheid, der kostenpflichtig ist, und gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 7:59
von svbomber
Die Zeugenaussage des beamten, der dein Kennzeichen notiert hat, ist ausreichend.
Kannst dir einen Anwalt nehmen. Evtl. wird das Verfahren auch eingestellt. Bis dahin darfst du dich auf Besuche der Rennleitung zuhause und in deinem Umfeld einstellen.
Lohnt nicht wirklich bei 15 Euro.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 9:24
von Timmi
Sehe ich wie Bombi. Bezahlen und gut ist. Sei doch froh dass es in diesem preiswerten Bereich passiert ist

Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 13:10
von Bluebird
Du hast hier grade eh geschrieben, dass du zu schnell warst... also zahls und jammer nicht.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 13:34
von Dragol
VoDKa hat geschrieben:Hallo,
habe heute ein nettes Foto bekommen von einem SV Fahrer

dem Vorgeworfen wird das er in einer 30er Zone
ganze 6!!kmh zu schnell unterwegs war.Soll jetzt 15 eu Zahlen
Woher haben die das Kennzeichen?Dachte immer wenn man von vorne geblitzt wird macht das nix,pstekuchen..
Warum bin ich in der Beweispflicht?Hat man gerkeine rechte mehr?Wenn ich einspruch einlege wirds nur noch teurer.
Auf dem Foto ist auch kein kennzeichen zu erkennen,in dem kleinen Kästchen wo beim auto normalerweise
das Kennzeichen zu sehen ist,sieht man einen V2 ...
Warst Du es denn, und kannst/willst Du damit leben diskussionslos 15 Euro zu überweisen?
Bist Du oder Dein Fahrzeug auf dem Foto eindeutig zu identifizieren? Wenn nein kannst Du selbstverständlich dagegen angehen.
Rechne aber damit dass Du unter Umständen Besuch bekommst und das Fahrzeug sowie Deien Fahrkleidung vorzeigen darfst, sowie dass Deine Nachbarn befragt werden.
@bluebird: Wo wurde denn bislang geschrieben dass die Forderung zu Recht besteht?
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 15:55
von SvFaxe
hmm.. meines wissens nach muss das das gültige Kennzeichen auf dem Foto zu sehen sein. Oder weshalb glaubt ihr, das es mittlerweile auch blitzer von hinten gibt?
vllt hat der polizist ja gar nicht dein kennzeichen gesehen...
vllt hat er sich ja auch verguckt. oder private probleme mit dir (angenommen...), dann könnte er es dir ja anhängen, ohne das du was dafür könntest.
MMn : Wiederspruch einlegen
gruß SvF
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 18:26
von heikchen007
SvFaxe hat geschrieben:hmm.. meines wissens nach muss das das gültige Kennzeichen auf dem Foto zu sehen sein. Oder weshalb glaubt ihr, das es mittlerweile auch blitzer von hinten gibt?
...
MMn : Wiederspruch einlegen
Zum einen heißt das Widerspruch, ohne e. Und wenn du genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es sich um ein Verwarngeld handelt, wogegen kein Rechtsbehelf möglich ist. Es stellt ein "Angebot zur Selbstbestrafung" dar, welches man durch Zahlung des VG annimmt oder durch Nichzahlung eben nicht.
Und natürlich muss kein Kennzeichen auf dem Foto zu sehen sein. Wo in dem Thread schon beschrieben, reicht das Notieren des Kennzeichen durch einen Beamten.
Und warum es Blitzer gibt, die auch von hinten können? Damit eben kein Beamter da sein muss, um sich das Kennzeichen von Krädern zu notieren.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 18:33
von Martin650
Habt ihr alle keinen Arsch mehr in der Hose ? Wenn ihr euch sicher seid, daß es geblitzt hat dann steht dazu und beklagt euch nicht. Immer mehr Jammerlappen in D, da könnt ich grad kotzen. Ihr würdet wohl auch abhauen, wenn ihr aufm Parkplatz ein anderes Auto beschädigt hättet. Oder auf der Landstrasse einen Fussgänger umgenietet. Werdet endlich erwachsen, es gibt auch Pflichten im Leben.
Wegen 15 € so ein Fass aufmachen, aber einem der teuersten Hobbies nachgehen.
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 19:28
von ichneumon
Martin650 hat geschrieben:Habt ihr alle keinen Arsch mehr in der Hose ? Wenn ihr euch sicher seid, daß es geblitzt hat dann steht dazu und beklagt euch nicht. [...] Ihr würdet wohl auch abhauen, wenn ihr aufm Parkplatz ein anderes Auto beschädigt hättet. Oder auf der Landstrasse einen Fussgänger umgenietet. Werdet endlich erwachsen, es gibt auch Pflichten im Leben.
Wegen 15 € so ein Fass aufmachen, aber einem der teuersten Hobbies nachgehen.
Ganz genau meine Meinung!
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 20:14
von Sven_SV650
hab auch was.
in ner 40er straße, 50 gefahren, dann zack gemacht.
genau in dem moment ist die polizei an mir vorbeigefahren lol, hab zum glück langsamer gemacht als ich die polizei gesehen habe...
weil 200 meter vorher hatte ich bestimmt 70 drauf ;D
Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 08.05.2008 20:23
von Spaß
@martin 650
rischdisch,ganz deiner meinung.

Re: Verwarngeldangebot!Von vorne geblitzt!!
Verfasst: 09.05.2008 0:50
von Bluebird
@ Dragol: Er hats doch geschrieben, die Zeitspanne und die Geschwindigkeit passt doch. Ich halte das wie der Martin. Immer diese Einscheißerei...