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Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 16.07.2008 10:31
von Weisswurst
Hi!

Wollt mal fragen, wie lang so ein TÜV Gutachten denn haltbar is.
Meine SV is noch gedrosselt und ich warte eigentlich mit der Eintragung bis ich die Drossel austragen lasse.
Zwecks Zeit, Geldersparnis... Faulheit *hust* :D
Ich vertraue darauf, dass ich bei ner Kontrolle nicht auf das Federbein angesprochen werde und im Falle eines Unfalles könnte ich einer
Versicherung ja das Gutachten vorlegen...

Die Frage is aber ob die bei der Eintragung dann meckern, dass das Gutachten zu alt wäre. Macht ja aber eigentlich keinen Sinn. Fahrzeug hat sich ja deswegen nicht geändert... Aber Bürokratie und so...

Gibts da Erfahrungen?

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 16.07.2008 15:01
von jens-assi
Wenn das Federbein eine TÜV-Teilegutachten hat, musst du das immer sofort vom TÜV-Onkel abnehmen lassen.
Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn du bereits eine Abnahmebescheinigung vom TÜV hast, musst du diese mitführen bis du sie in deinen Zulassungspapieren eintragen lässt. Dies muss nicht sofort geschehen, sondern erst, wenn du dort mal wieder vorbeischaust. Also gemach.... ;-)
Das Teilegutachten selber ist "unbegrenzt haltbar".

Es grüßt der jens.

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 16.07.2008 15:03
von Weisswurst
Ok, dann muss ich das TÜV-Gutachten halt mit mir rumschleppen.
Mein armer Sprit ;)

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 16.07.2008 16:24
von matthes
jens-assi hat geschrieben:Wenn du bereits eine Abnahmebescheinigung vom TÜV hast, musst du diese mitführen bis du sie in deinen Zulassungspapieren eintragen lässt. Dies muss nicht sofort geschehen, sondern erst, wenn du dort mal wieder vorbeischaust. Also gemach....
Sicher? Unter dem Gutachten zur Einzelabnahme meines GSX-R-Federbeins (um so eins gehts bei Weisswurst ja auch) steht extra drunter "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich", dazu noch den TÜVer gefragt, der meint in spätestens ner Woche muss man es eingetragen haben.

Weiß jemand was es kostet wenn man es nicht macht (hab ich nämlich auch erst überlegt, die Papiere erst bei Ausbau der Drossel komplett berichtigen zu lassen) und in eine Kontrolle kommt (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld etc)?

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 16.07.2008 17:06
von Weisswurst
Also der Satz mit der dringlichkeit steht bei mir nicht drin.
Wenn der drin stehen würde, dann wäre ich sicherlich schon längst gegangen :)

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 23.07.2008 21:21
von jens-assi
matthes hat geschrieben:Sicher? Unter dem Gutachten zur Einzelabnahme meines GSX-R-Federbeins (um so eins gehts bei Weisswurst ja auch) steht extra drunter "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich", dazu noch den TÜVer gefragt, der meint in spätestens ner Woche muss man es eingetragen haben.
Eben, du hast dir die Frage gerade selbst beantwortet.
Stichwort "Einzelabnahme"!!!
Wenn dort der Hinweis mit der "Unverzüglichkeit" steht, muss das natürlich auch.
In der Regel steht das dort nicht und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst notwendig, wenn man mal wieder an der Zulassungsstelle ist.
Demzufolge TÜV-Abnahmebescheinigung mitführen.

Es grüßt der jens.

Re: Haltbarkeitsdauer TÜV Gutachten

Verfasst: 24.07.2008 20:58
von Bluebird
Steht im TÜV Bericht nicht drin, das es unverzüglich geschieht, dann reichts, wenn du das Federbein bei der nächsten Befassnung mit eintragen lässt. Solange musst du dann den TÜV Bericht mitnehmen