Seite 1 von 1

Kennzeichenleuchte - Zwang ?

Verfasst: 06.05.2003 9:33
von svbomber
Arbeitskollege hat sich eine Kawa Z1000 zugelegt, fand kein Gefallen am VauZwo :cry:

Unabhängig davon hat auch er sein Heck modifiziert, weil sich dort in ähnlicher Form so ein Plastiklappen wie bei der SV befand.
Nun berücksichtigt dieser Umbausatz jedoch keine Befestigungsmöglichkeit für eine Kennzeichenbeleuchte.
Das Kennzeichen sitz nun direkt unter dem Rücklicht und wird auch nur von diesem (logisch in rot) beleuchtet. besser angefunzelt.

Ist eine weiße Kennzeichenleuchte gesetzlich vorgeschrieben ?
Was wird der TÜV dazu sagen ?
Geht es auch wie oben beschrieben ?

Ich habe meine Zweifel geäußert :!:

Verfasst: 06.05.2003 10:02
von Thornedge
So viel ich weiß ist ne weiße Kannzeichenbeleuchtung Pflicht.

Verfasst: 06.05.2003 10:19
von Henner
Thornedge hat geschrieben:So viel ich weiß ist ne weiße Kannzeichenbeleuchtung Pflicht.
Ja, würde ich auch sagen, wird der TüV wohl meckern. Vielleicht kann er sich ja ein Stück vom Plastik des Rücklichtes raussägen... 8)

Verfasst: 06.05.2003 11:54
von Ingo
Mit einer Diode und einem Widerstand ist das Problem doch in 5min. gelöst !!!

Verfasst: 06.05.2003 11:57
von Hippe
Kennzeichenleuchte ist nur mit Kennzeichen Pflicht :wink:

Verfasst: 06.05.2003 13:22
von Fozzy
Hippe hat geschrieben:Kennzeichenleuchte ist nur mit Kennzeichen Pflicht :wink:
cool dann bau ich meins etz auch weg...
das ding hat mir eh noch nie gefallen!!!
außerdem hat man damit nur nachteile!!
z.B. wenn einen die grün-weißen ablichten...... :roll:

mfg minister

Verfasst: 06.05.2003 15:47
von SV29
Kennzeichenleuchte ist Vorschrift.

Gruß S.

Verfasst: 06.05.2003 18:10
von lelebebbel
ja.
meine cb500 hatte kennzeichenbeleuchtung übers rücklicht, so wie henner das sagte (naja kein loch, aber n stück vom rücklichtglas war halt durchsichtig)