50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler
Verfasst: 21.11.2008 19:13
Hallo erstmal an alle!
Ich bräuchte mal euren Rat. Und zwar wurde ich neulich von der Polizei angehalten, ohne nennenswerten Grund. Sie waren der Ansicht mein Kennzeichen sei zu schräg was es ja auch war. Sollte aber nicht das Problem sein, ich mach mal eben zack zack und bieg das dingens runter ---> alles klar können nichts mehr dran aussetzen. Doch das war der netten Frau Streifenpolitesse natürlcih nicht genug. Sie will ja Geld verdienen...
Nachdem sie eine Weile um meine SV rumgeschlichen is und so getan hat als sei sie ganz besonders kompetent ist ihr zum schluss doch noch etwas aufgefallen. Zitat:" Ja sie haben ja garkeinen Rückstrahler montiert, das geht so nicht blablabla." Gut ich dachte mir is ja halb so wild solange sie nur so ne kleinigkeit bemängelt und ihr sonst nichts auffällt. Gut mit ihr etwas geredet und ja ich war die ganze Zeit seeeehr freundlich und zuvorkommend.
Ich hatte damit gerechnet ein das ding machen sie aber dran und jetzt fahren sie weiter zu bekommen.Denkste!
Ich habe ein 50 Euro + 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr= 73,50Euro bekommen UND 3 Punkte!!!!
Und das ganze nach:
§ 30, § 69a StVZO; " 24 StVZ; 214.2 BKat
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 100 Euro
3 Pkt.
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen 50 Euro
3 Pkt.
Ja was soll ich sagen schön blöd. Das hat mir nichtmal die Polizistin bei der ich die Änderung bestätigen lassen hab glauben wollen.
Bemerkung aus dem Bußgeldbescheid: "Rückstrahler fehlten, deshalb bei Dunkelheit durch fehlende Eigenbeleuchtung Fahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer nicht bzw. erschwert erkannbar."
Jetzt meine Frage was meint ihr dazu? Komm ich da irgendwie raus?
Für mich klingt das ganze bei den Haaren herbei gezogen, das ganze meiner Meinung nach mehr auf wirklich sicherheitsrelevante Teile bei Lkws Bussen usw abzielt.
Danke schonmal!
Gruß Vin Benzin
Ich bräuchte mal euren Rat. Und zwar wurde ich neulich von der Polizei angehalten, ohne nennenswerten Grund. Sie waren der Ansicht mein Kennzeichen sei zu schräg was es ja auch war. Sollte aber nicht das Problem sein, ich mach mal eben zack zack und bieg das dingens runter ---> alles klar können nichts mehr dran aussetzen. Doch das war der netten Frau Streifenpolitesse natürlcih nicht genug. Sie will ja Geld verdienen...
Nachdem sie eine Weile um meine SV rumgeschlichen is und so getan hat als sei sie ganz besonders kompetent ist ihr zum schluss doch noch etwas aufgefallen. Zitat:" Ja sie haben ja garkeinen Rückstrahler montiert, das geht so nicht blablabla." Gut ich dachte mir is ja halb so wild solange sie nur so ne kleinigkeit bemängelt und ihr sonst nichts auffällt. Gut mit ihr etwas geredet und ja ich war die ganze Zeit seeeehr freundlich und zuvorkommend.
Ich hatte damit gerechnet ein das ding machen sie aber dran und jetzt fahren sie weiter zu bekommen.Denkste!
Ich habe ein 50 Euro + 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr= 73,50Euro bekommen UND 3 Punkte!!!!
Und das ganze nach:
§ 30, § 69a StVZO; " 24 StVZ; 214.2 BKat
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 100 Euro
3 Pkt.
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen 50 Euro
3 Pkt.
Ja was soll ich sagen schön blöd. Das hat mir nichtmal die Polizistin bei der ich die Änderung bestätigen lassen hab glauben wollen.
Bemerkung aus dem Bußgeldbescheid: "Rückstrahler fehlten, deshalb bei Dunkelheit durch fehlende Eigenbeleuchtung Fahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer nicht bzw. erschwert erkannbar."
Jetzt meine Frage was meint ihr dazu? Komm ich da irgendwie raus?
Für mich klingt das ganze bei den Haaren herbei gezogen, das ganze meiner Meinung nach mehr auf wirklich sicherheitsrelevante Teile bei Lkws Bussen usw abzielt.
Danke schonmal!
Gruß Vin Benzin